Sledge Homer
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Hallo alle beisammen.
Es gibt in dem Waffengesetz einen Punkt, der mir bissl unklar ist.
unter die Verbotenen Gegenstände fallen ja Springmesser ab Klingenlänge 8,5 cm und sogenannte Fallmesser...
Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Einhandmesser mit Linerlock und einem Fallmesser??
Der Formulierung die im Gesetz steht nach ist ein Fallmesser eines, bei dem die Klinge nach entriegelung eines Mechanismus vorne oder seitlich aufgrund fer Schwerkraft oder einer Schleuderbewegung herausspringt und arretiert. (So in etwa war die Formulierung)
Für mich klingt das ziemlich ähnlich wie die meisten Einhandmesser funktionieren, hab da lange drüber nachgedacht und der einzige Unterschied den ich zwischen der Definition und nem Einhandmesser gefunden hab ist der, dass man bei nem Einhandmesser keinen Mechanismus entriegeln muss, um die Klinge rausschleudern zu können...
Liege ich damit richtig, dass das der Unterschied ist???
Oder gibts da noch nen anderen???
Es gibt in dem Waffengesetz einen Punkt, der mir bissl unklar ist.
unter die Verbotenen Gegenstände fallen ja Springmesser ab Klingenlänge 8,5 cm und sogenannte Fallmesser...
Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Einhandmesser mit Linerlock und einem Fallmesser??
Der Formulierung die im Gesetz steht nach ist ein Fallmesser eines, bei dem die Klinge nach entriegelung eines Mechanismus vorne oder seitlich aufgrund fer Schwerkraft oder einer Schleuderbewegung herausspringt und arretiert. (So in etwa war die Formulierung)
Für mich klingt das ziemlich ähnlich wie die meisten Einhandmesser funktionieren, hab da lange drüber nachgedacht und der einzige Unterschied den ich zwischen der Definition und nem Einhandmesser gefunden hab ist der, dass man bei nem Einhandmesser keinen Mechanismus entriegeln muss, um die Klinge rausschleudern zu können...
Liege ich damit richtig, dass das der Unterschied ist???
Oder gibts da noch nen anderen???