Fallmesser;LL80;ohne Arretierung wenn geschlossen

Cracky

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Hallo Messerfreunde,
als ich mich letztens mal über Messertypen und Gesetzte informiert habe, ist mir wieder eine fixe Idee gekommen:
Ein Fallmesser,welches im geschlossenen Zustand nicht arretiert. Serienmäßig scheint es sowas nicht zu geben, also hab ich mir gedacht,
ich bastel mir eins aus einem LL 80.
Wozu?
Eigentlich nur wegen dem "haben wollen", dem Ausnutzen einer Gesetzeslücke, und vielleicht auch gelegentliche Einsätze als professioneller
Apfelschneider:super:.
In diesem Thread http://www.messerforum.net/showthread.php?93993-Nicht-verriegelndes-Fallmesser-legal hat jemand etwas ähliches
schon mal gemacht, allerdings geht es mir um , wie oben geschrieben, das nichtarretieren im geschlossenen Zustand, so dass man es offen sicher nutzen kann, und geschlossen einfach tipup in der Tasche tragen kann.
Nun meine Frage an LL 80 (und tac 1;ist ja soweit ich weiß baugleich) Besitzer da ich keine Ahnung habe, wie die Arretierung genau funktioniert:
Lässt sich das Messer derartig manipulieren, dass keine Arretierung im geschlossenen Zustand stattfindet, allerdings eine Arretierung im
offenen Zustand weiterhin möglich ist? Oder hängt beides voneinander ab?
Habe bis jetzt noch kein Falmesser in der Hand gehabt. Die Umbauarbeiten, falls es funktionieren sollte, finden sowieso im Fallmesserfreundlichen Ausland statt, bevor ihr hier denkt ich habe Illegales vor.
An die Mods: ich denke auch ein Fallmesser ist ein Klapp:glgl:messer, wenn ihr meint es passt woanders besser rein, einfach verschieben
Mfg Cracky
 
??? :confused:
Wieso sollte man auf die Arretierung im geschlossenen Zuschand verzichten?
Kritisch bei dir ist die Arretierung im geöffneten Zustand nach dem fallen/rausschleudern der Klinge
=> verbotener Gegenstand => auch zerlegt (IMHO) :rolleyes:

Es sei denn du wohnst bei den glücklichen in Österreich,
dann hilf die der Beitrag "Fallschirmjägermesser" weiter.
EDIT: Dann macht der Beitrag allerdings gar keinen Sinn mehr, fällt mir gerade auf...

P.S. Irgenwie sollte hier mal was anderes geschlossen werden. (Das ich das mal sage.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Fall,esser welches ich in den Händen hielt hatte eine Feder weile auf den Klingenrücken drückte.
Dies und ne klein e Nase auf dem Klingenrücken sind die Einzigen Elemente die das Messer im Geschlossenen zustand arretieren.

Schleifst du den Rücken und die Wurzel (bis auf das letzte Strück, welches zum Arretieren im Offenen zustand nötig ist) runter, dann kann es nicht im geschl0oßenen zustand Arretieren.

Allerdings ist meines bescheidenen Wissens nach in deutschland Jegliches Messer verboten, welches duirch Schwerkraft OTF zu öffnen ist.

Und das kann deine Idee lewider auch nicht Verhindern.

LG Querz
 
Allerdings ist meines bescheidenen Wissens nach in deutschland Jegliches Messer verboten, welches duirch Schwerkraft OTF zu öffnen ist.

Das Lesen im Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html

2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)


HTH
Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Link klappt leider nicht. Link
Irgendwie fehlt mir grade hinter Sperrvorrichtung ein Komma !?


aber was bedeutet dann das?
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge -
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
 
Zuletzt bearbeitet:
"Beim lösen einer Sperrvorrichtung" ist das Stichwort:
Keine Arretierung im geschlossenen Zustand >>> kein lösen einer Sperrvorrichtung.
Sollte also legal sein.
@Querzulap:danke für die Info, genau das was ich wissen wollte:)
Mfg Cracky
 
Hi Cracky

Nicht dass ich dich von deiner Konstruktion abhalten will. Solltes du allerdings vorhaben das Messer dann auch außerhalb deiner Wohnung / Grundstück zu verwenden,
kannst du dich schonmal auf Probleme bei einer möglichen Polizeikontrolle einstellen.

Keiner hat ein Waffengesetz mit der genauen Formulierung der Anlagen dabei. Es wird bemerkt, dass es ein Fallmesser ist.
Und dann ist es erstmal sichergestellt. Verdacht auf verbotenen Gegenstand.

Auch wenn es, laut Definition, kein Verbotenes ist.

Du wirst es mit großer Wahrscheinlichkeit wieder bekommen. Ohne das es strafrechtliche Konsequenzen gibt.
Allerdings dauert das eine ganze Weile.
Ein Einhandmesser bleibt es trotzdem.

Viel Erfolg bei deiner Konstruktion. Und bitte nicht vergessen das Ergebnis hier im Forum zu zeigen!

schönen Gruß,
Jan
 
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