Faustmesser

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anson argyris

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Ich möchte nicht unbedingt in ein Fettnäpfchen treten, aber meiner Meinung
nach wurde der Thread betreffend dieses sogenannten Klapp-Faust-Messers
sehr schnell geschlossen.

Zwar bin ich kein Jurist, aber das deutsche Waffengesetz spricht hinsichtlich
von Faustmessern ausdrücklich von FESTSTEHENDEN Messern.

Klappmesser , auch wenn sie feststellbar sind, fallen daher nicht unter diese
Definition und sind daher - bisher - nicht verboten.

Übrigens gibt's von Browning ein Messer, das ähnlich aussieht und über
eine Klinge mit Guthook verfügt, d.h. also ein Jagdmesser.
 
Der thread wurde mit Kommentar geschlossen, weil die Antwort sehr schnell und eindeutig war. Punkt.

Ich bin auch kein Jurist, aber diese, ich muss aus meiner Sicht mittlerweile schon sagen, dämlichen und unnützen Spekulationsthreads kotzen mich langsam an.
Warum verdammt nochmal, schickt nicht mal jemand ein Bild von so einem oder solchen Messer(n) ans BKA und fragt dort nach, wo man es definitiv weis :mad:

Es ist nicht nur ermüdend, langweilig und kontraproduktiv immer hier im Forum zu fragen, wenn man weis, dass es hier auch niemand wirklich genau weis - sinnlose Zeitverschwendung mit Tendenz zu noch sinnloseren Streitereien über Eventualitäten, die meist ab dem vierten oder fünften Beitrag nur noch im Konjunktiv formuliert sind. Und die regelmäßig herangezogenen Passagen aus dem WaffG bringen auch nichts wirklich Neues ans Licht, eher im Gegenteil.

Also vielleicht macht sich ein Interessierter mal die Mühe und fragt an offizieller Stelle nach, und liefert dann eine offizielle Mitteilung oder wenigstens einen link zu einer offiziellen Mitteilungsseite.

Wie wäre es mal so herum ?

edit:
diese Mitteilungsseite gibt es schon einige Zeit, gab auch mal einen thread dazu, wie das Ding damals hies oder jetzt heist - ka. Ob feststellbare Faustmesser auch schon drin sind, ebenfalls ka.
Diese BKA-Seite ist aber öffentlich zugänglich, kann man also jederzeit reinsehen, war sie zumindest, nur der Name fällt mir gerade nicht ein - "Übersicht über die Einstufung von Messern" oder so ähnlich.
War eigentlich kein Fettnapf im üblichen Sinn, sondern eher im spezielleren Sinn, weil die Antwort auf die Frage schon im besagten thread enthalten ist :cool:

Gruß Andreas
 
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anson argyris schrieb:
Übrigens gibt's von Browning ein Messer, das ähnlich aussieht und über eine Klinge mit Guthook verfügt, d.h. also ein Jagdmesser.
Für diese Art Messer wurde deswegen ja die Sonderregelung für Jäger und Arbeiter in der Pelz- und Lederverarbeitung kurz vor Schluß noch ergänzt.
 
Hallo
Ich glaube das es hier noch einige Leute gibt die "einen Bekannten haben der einen Freund hat und dessen Bruder :haemisch: " auch so ein Teil hat, nur traut sich keiner beim BKA nachzufragen. ( Schlafende Hunde wecken )
mfg yukon07
 
Also wenn man mal google o.ä. nutzt und "Faustmesser" bei der Bildersuche nutzt, kommt dieses angesprochene Messer auf diversen Seiten der Polizei unter "Verbotene Gegenstände" an´s Tageslicht.
Des weiteren sollte man sich fragen, warum man solche Messer auch bei keinem der Händler mehr findet. Ist die Beschreibung auch etwas "unklar" definiert
Faustmesser - Messer, mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden
, so sollte man doch immerhin schlau genug sein, sich sein eigenes Bild darüber zu machen.
Ich bin zwar kein Experte was das WaffR anbelangt, aber ich würde mir so etwas nicht zulegen oder gar weiterhin besitzen, wenn es nicht klar ist...
Und dieses komische Messer ist m.E. auch nur für einen bestimmten Zweck ausgelegt. Da brauchen wir glaube ich nicht drüber zu diskutieren. Es täuscht ein normales Messer vor, aber man kann es auch als Faustmesser verwenden.


@ yukon07:
Getreu dem Motto: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... (In Bezug auf "Schlafende Hunde wecken") :irre: :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau wie Waldwatz das geschrieben hat siehts aus, da ist nämlich keine Rede von ausschließlich feststehend - das war zwar auch eine Passage aus dem WaffG, aber in der genialen Einfachheit auch wieder weitgreifend eindeutig, was aus den Bildern unzweifelhaft hervorgeht :glgl:

Wenn der Griff nicht umgeklappt ist, kann man es nicht wirklich bestimmungsgemäß in der Faust führen,
ist er es, muss man das Messer in/mit der Faust führen, weils mit der normalen Handhaltung nicht nehr geht.

Danke für den weiteren link Yukon - mir ist jetzt auch wieder der Name der damals besprochenen Mitteilungsseite eingefallen:

....Sitenwechsel.de war es, wobei der seltsam klingende Name für leichte Irritationen gesorgt hatte. Zu der Zeit lief das Ding noch als Testseite, auf meine Nachfrage beim BKA teilte man man mir mit, dass es noch im Aufbau befindlich war.

Gruß Andreas
 
Na dann dürften wir dieses "Drama" nun endlich beantwortet haben, ohne die besagten Hunde zu wecken :)

@yukon07:

Super link! Vielen Dank. Vllt. sollte man den als Sticky festlegen, um generellen weiteren Fragen vorzubeugen :rolleyes:


Edit:

[Ironie an] Frage: Ich habe eine Brotmaschine. Darf ich die Messerscheibe nun besitzen oder fällt sie unter die verbotenen Gegenstände?

Antwort: Du darfst sie besitzen, wenn die charakteristischen Zacken, die scharf angeschliffen sind, nicht vorhanden sind; also nur Glattschliff!
[Ironie aus] :glgl: :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe den Thread erst jetzt entdeckt. Und meines Erachtens ist ein Klappmesser, das auch in ein Faustmesser verwandelt werden kann, nicht verboten.
Die Klinge muß nach der Definition des Waffengesetzes FESTSTEHEND sein. Verboten werden sollten die sogenannten Stoßdolche und gleichwertige Faustmesser, die während einer Schlägerei blitzschnell verdeckt gezogen werden können und dann eingesetzt werden, bevor das Opfer irgendetwas davon mitbekommt. :(
Bei einem Klappmesser ist es nun einmal erforderlich, daß die Klinge aufgeklappt und in der rechtwinkeligen Position gestoppt wird. Also alles nicht so einfach. Das abgebildete Messer ist samt seiner regulären Lederscheide viel zu groß und zu auffällig für den verdeckten Messerkampf. Wo hier die Waffenmerkmale sind, müsst ihr mir mal verraten. :confused:
Und das BKA wird sich den Feststellungsbescheid sicherlich teuer bezahlen lassen, zumal das zuständige Referat auch ein Muster des Messers in natura benötigen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
sgian schrieb:
Wo hier die Waffenmerkmale sind, müsst ihr mir mal verraten. :confused:
Und das BKA wird sich den Feststellungsbescheid sicherlich teuer bezahlen lassen...

1. BKA fragen :D
- wir könnten, wie schon gesagt, spekulieren, aber wozu ? Das BKA hat es so eingestuft, also können wir uns das sparen. Und die Erklärung, warum das so ist, siehe link.

2. Wird das BKA sicher bezahlt haben wollen, gar keine Frage, wer meldet sich freiwillig ? ;)
Ich jedenfalls nicht, das sollte jemand machen, der dieses Messer unbedingt leagl besitzen oder benutzen möchte.

Gruß Andreas
 
Da in diesem Forum neuerdings Threads ohne Begründung geschlossen werden, darf ich untertänigst darum ersuchen, daß mir jene bescheidene Frage gestattet werde:

Woher stammt dieses pdf-File, und wer hat es zusammengestellt ? Was eine feststehende Klinge im Unterschied zu einer feststellbaren Klinge ist, weiß zumindest das BKA in Wiesbaden. Und ein ordentliches Gericht wird das auch feststellen können. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Warum das geschlossen wurde, stand im thread, und im anderen thread mit der ursprünglichen Frage.
2. Es muss auch für Dich nicht alles explizit kommentiert werden, wer den vorhandenen Text gelesen hat, kommt auch selbst darauf, warum, sogar ohne nachzudenken.
3. Woher, weshalb warum ? Siehe im pdf nach, da wird wohl eine Quelle stehen, sofern sie nicht im link selbst drin ist.

Falls Du "echte" offizielle links beisteuern kannst, die nicht von Deiner eigenen HP stammen, tue das, wenn Du an diesem vorhandenen offenbare Zweifel hast.
Aber motz hier nicht rum, wenn andere Forumiten die Arbeit erledigen, für die Du Dich als Auserwählten siehst.

Solltest Du jetzt plötzlich meinen, rumstänkern zu müssen, werden alle weiteren Deiner Motzereien ebenso kommentarlos gelöscht.
Oder kannst Du plötzlich nur noch das lesen, was Du selbst hier in diesem Forum postest ? Also reiß Dich zusammen.

Gruß Andreas
 
Sollten wir uns mal irgendwo persönlich treffen, komme ich auf dieses Thema zurück, mein Wort darauf.

Ansonsten konnte ich in diesem pdf-file nichts entdecken. Deshalb noch einmal die Frage nach dem Verfasser. Feststellungsbescheide des BKA sehen anders aus.
 
Von Feststellungsbescheid(en) war auch nirgends die Rede,
sondern von waffenrechtlichen Beurteilungen, weil das auch im PDF so drin steht - dieser link wurde über google ausgegraben, und steht als einer von hoffentlich bald Einigen in diesem thread, darum auch oben angepinnt ;)

Sollte jemand sich bereit erklären, bereits vorhandene Feststellungssbescheide hier als "Anschauungs- oder Musterbeispiel" mitsamt den fällig gewordenen Kosten veröffentlichen zu wollen, bestehen dagegen bestimmt keine forumsseitigen Einwände - wäre für die Forumiten bestimmt auch interessant zu erfahren, was da genau drin steht.

Gruß Andreas
 
Waffenrechtlich bedeutsam sind nur die offiziellen Feststellungsbescheide des BKA und ferner rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte, die dieses Messer als verbotenen Gegenstand einstufen. Alles andere ist nur eine Meinungsäußerung. Es gab auch mal eine deutsche Behörde, die das Spyderco "Civilian" als ungefährlich einstufte, weil man damit nicht stechen kann. :irre: :D
Das zuständige Referat im BKA wird hier mit Sicherheit mitlesen. Und die heiligen Hallen des Messerforums sind bisher immer zuständig gewesen, derartige rechtliche Einstufungsfragen SACHVERSTÄNDIG zu klären. :cool: :super:

By the way:
Wenn die bewegliche und NICHT FESTSTEHENDE Klinge dieses Klappmessers im rechten Winkel aufgerichtet wird, kann sie dann arretiert werden ? Oder wird die Klinge nur von den Fingern des Messerträgers in dieser Position gehalten ? Ohne Arretierungsmöglichkeit wäre dieses Messer als Faustmesser noch nicht einmal mit einer feststellbaren Klinge ausgestattet. Von einer feststehenden ganz zu schweigen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sgian,
Mir ist schleierhaft, was Du mit diesen Aussagen bezwecken willst.
Was Du gepostet hast, steht bereits über mehrere Beiträge verteilt im thread :confused:
Genau, wie das, was einige andere auch gepostet haben.

Und dass hier eben keine sachverständigen Beurteilungen gegeben werden können oder dürfen, weist auch Du genau, wie jeder andere, der schon länger im Forum mitliest, oder sich damit befasst.
Dass das BKA und andere Behörden mitlesen, wissen wir schon länger, und damit wissen sie auch, dass wir versuchen, uns soweit möglich und rechtlich einwandfrei, ernsthaft damit zu befassen.

Und Meinungsäusserungen sind in diesem Fall nicht anderes, als Spekulationen. Bevor sich irgendjemand bei einer möglichen Kontrolle oder aus anderen Gründen auf diese "Sachverständigen Klärungen im Messerforum" (wie Du es nennst) berufen können sollte, sind diese Spekulationsthreads mit dem Hinweis auf Nachfrage beim BKA geschlossen worden. Und dabei werden wir (ich auf jeden Fall) es beruhen lassen, bis jemand eben genau diese offiziellen Unterlagen per link beisteuern kann.

Und dieser link, egal wer den in ins Netz gestellt hat, sieht wohl für niemanden so aus, als sei er als Ausdruck einer persönlichen Meinungsäusserung ins Netz gestellt worden. Sollte jemand es darauf ankommen lassen wollen, kann er ja gern persönlich und in eigener Angelegenheit mit so einem Teil beim BKA vorstellig werden, und es nachprüfen lassen. Oder er geht gleich zu Gericht, und lässt es dort machen.

Wir im Forum werden es nicht machen, weil wir es nicht dürfen - oder bist Du, Sgian, neuerdings beim BKA als Sachbearbeiter für Hieb- und Stichwaffen zuständig ?

Dass das Messer in zwei "Arbeitspositionen" arretiert werden kann, ist bereits mehrfach erklärt worden. Ich weis nicht, was und wo Du im thread gelesen hast, aber es wurde das Wesentliche schon alles gesagt.
Nachtrag:
In der oben geposteten WaffG-Passage steht zwar nur "feststehend", das ist korrekt.
Es steht dort aber nichts von lösbar/verriegelbar feststehend, somit können und müssen wir wohl unter allen Vorbehalten annehmen, dass auch lösbare/verriegelbare, zu feststehenden Messern geeignete Mechaniken von diesem Verbot betroffen sind - und zwar solang, bis eben vom BKA abschließend und endgültig das Gegenteil festgelegt wurde :cool:
3€ fürs Phrasenschwein:
Wir wollen niemanden ins offene Messer laufen lassen ;)

edit:
Und um zum Schluß zu kommen:
Das, was Du in den angepinnten thread gepostet hast, wurde dort abgetrennt, und mit dem älteren hier zusammengelegt. Geschlossen wird dieser hier jetzt genauso wie vorher. Wenn Du andere, neue oder wirklich offizielle Infos hast, und damit sind wirklich nur reine Infos gemeint, kannst Du sie gern in den neuen thread einbauen, sollte es wieder nur zu persönlichen Meinungsäusserungen kommen, wird es direkt wieder gelöscht.

Falls Du noch genauere Erklärung benötigst, mail mich an ;)
Der Betreff ist eindeutig, und der Inhalt ist genauso eindeutig.

Gruß Andreas
 
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