Sgian,
Mir ist schleierhaft, was Du mit diesen Aussagen bezwecken willst.
Was Du gepostet hast, steht bereits über mehrere Beiträge verteilt im thread
Genau, wie das, was einige andere auch gepostet haben.
Und dass hier eben
keine sachverständigen Beurteilungen gegeben werden können oder dürfen, weist auch Du genau, wie jeder andere, der schon länger im Forum mitliest, oder sich damit befasst.
Dass das BKA und andere Behörden mitlesen, wissen wir schon länger, und damit wissen sie auch, dass wir versuchen, uns soweit möglich und rechtlich einwandfrei, ernsthaft damit zu befassen.
Und Meinungsäusserungen sind in diesem Fall nicht anderes, als Spekulationen. Bevor sich irgendjemand bei einer möglichen Kontrolle oder aus anderen Gründen auf diese "Sachverständigen Klärungen im Messerforum" (wie Du es nennst) berufen können sollte, sind diese Spekulationsthreads mit dem Hinweis auf Nachfrage beim BKA geschlossen worden. Und dabei werden wir (ich auf jeden Fall) es beruhen lassen, bis jemand eben genau diese offiziellen Unterlagen per link beisteuern kann.
Und dieser link, egal wer den in ins Netz gestellt hat, sieht wohl für niemanden so aus, als sei er als Ausdruck einer persönlichen Meinungsäusserung ins Netz gestellt worden. Sollte jemand es darauf ankommen lassen wollen, kann er ja gern persönlich und in eigener Angelegenheit mit so einem Teil beim BKA vorstellig werden, und es nachprüfen lassen. Oder er geht gleich zu Gericht, und lässt es dort machen.
Wir im Forum werden es nicht machen, weil wir es nicht dürfen - oder bist Du, Sgian, neuerdings beim BKA als Sachbearbeiter für Hieb- und Stichwaffen zuständig ?
Dass das Messer in zwei "Arbeitspositionen" arretiert werden kann, ist bereits mehrfach erklärt worden. Ich weis nicht, was und wo Du im thread gelesen hast, aber es wurde das Wesentliche schon alles gesagt.
Nachtrag:
In der oben geposteten WaffG-Passage steht zwar nur "feststehend", das ist korrekt.
Es steht dort aber nichts von lösbar/verriegelbar feststehend, somit können und müssen wir wohl unter allen Vorbehalten annehmen,
dass auch lösbare/verriegelbare, zu feststehenden Messern geeignete Mechaniken von diesem Verbot betroffen sind - und zwar solang, bis eben vom BKA abschließend und endgültig das Gegenteil festgelegt wurde
3€ fürs Phrasenschwein:
Wir wollen niemanden ins offene Messer laufen lassen
edit:
Und um zum Schluß zu kommen:
Das, was Du in den angepinnten thread gepostet hast, wurde dort abgetrennt, und mit dem älteren hier zusammengelegt. Geschlossen wird dieser hier jetzt genauso wie vorher. Wenn Du andere, neue oder wirklich offizielle Infos hast,
und damit sind wirklich nur reine Infos gemeint, kannst Du sie gern in den neuen thread einbauen, sollte es wieder nur zu persönlichen Meinungsäusserungen kommen, wird es direkt wieder gelöscht.
Falls Du noch genauere Erklärung benötigst, mail mich an
Der Betreff ist eindeutig, und der Inhalt ist genauso eindeutig.
Gruß Andreas