Festellungsbescheide fuer weit verbreitete Messer gemeinsam initiieren - sinnvoll?

s_f

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Hallo...

Nachdem ich in letzter Zeit doch -mal wieder- mehr ueber die Gesetzeslage gelesen hatte, kam mir eine Idee, wo ich mich ueber Kritiken/Meinungen freuen wuerde. :)

Immer wieder hoert man von Einhaendern, bei denen die Oeffnungshilfe entfernt wurde - und auch, dass das rechtlich in keiner Weise etwas sichert und man mit der Rechtslage generell auf duennem Eis auf der Strasse steht (zuhaus ja noch nicht..).
Allerdings kann das BKA ja rechtsverbindliche Feststellungsbescheide anfertigen, die aber halt Geld kosten und darum meist gedanklich einfach beiseite geschoben werden (oder? Ging mir bisher so).


Meine Frage waere nun, ob es nicht sinnvoll waere, gemeinsam einen Feststellungsbescheid fuer einzelne (recht weit verbreitete) Messer zu finanzieren?
Ist der Gedanke Muell? Hab ich was wichtiges uebersehen?

Fragen, die da vielleicht aufkommen, waeren moeglicherweise....

(1) Wie teuer ist so ein Bescheid? Ich sah einmal in einem fremden Forum und einmal hier “ab 400 Euro” - aber was genaues fand ich (noch) nicht.

(2) Wie uebertragbar sind diese Bescheide?
(2.1) Was waere mit der Achsschraube? Damit der Bescheid fuer den Einzelnen was bringt, muesste man eine Methode finden, um festzustellen wie leicht-/schwergaengig es ist.
(2.2) Was ist mit Beschichtungen? Teilweise sind die ja etwas rauer - hier koennte man eventuell versuchen, diese Frage auch beim Feststellungsbescheid zu klaeren.
(2.3) Eventuell koennte man auch die Frage nach verschiedenen Griffschalen mit in den Feststellungsbescheid integrieren.

(3) Wer wuerde und koennte sowas dann organisieren? Da es um Geld geht, braeuchte man jemanden Vertrauenswuerdigen, der fuer so eine Anfrage dann seinen Namen hinhaelt (...und auch Zeit investiert).

(4) Was geschieht dann mit dem Messer? Bleibt es beim BKA oder bekommt man es zurueck?
Man muesste eine Person/Personen finden, die ein solches Messer voruebergehend abtreten wuerden (sollte man es nicht zurueckbekommen, wuerde ich erstmal davon absehen.)

(5) Das fuer einen Feststellungsbescheid “berechtigte Interesse” - doch wenn 20+ Privatpersonen einen Bescheid dazu wollen, wuerde ich erwarten, dass das kein Problem darstellt.

Welche Messer? Mir kam der Gedanke in Bezug auf mein BM710 - vielleicht waer das Grippi auch noch besser geeignet, da moeglicherweise weiter verbreitet (doch wuerd ich mich beim 710 mehr freuen - hab (noch?) kein Grippi ;))



Mir ist klar, dass das eine Art Akzeptieren des Gesetzes waere - doch koennte es trotzdem die Moeglichkeit bieten, ein um den Pin erleichtertes BM710 vielleicht doch nochmal legal fuehren zu duerfen, ohne sich auch nur etwas unsicher zu sein.
Klar, bitte trotzdem dann nicht betrunken auf einem oeffentlichen Platz das Messer ziehen... Aber trotzdem. Der Gedanke klingt fuer mich verlockend - und vielleicht ja auch fuer ein paar andere.
Und egal wie der Bescheid ausgeht, wuesste man auch schon grob vielleicht ein bisschen mehr, wie man sowas generell nun einzuordnen hat.

Ok - genug - was denkt ihr? Was ist Unsinn an den Gedanken? :)
Euch noch einen angenehmen Sonntag und schon im Voraus vielen Dank fuer Antworten! :)

Simon
 
Das Thema hatte wir schon, hier in diesem Unterforum oder Politik&Recht irgendwo. Kam nicht so gut an.

Gruß Andreas
 
Dir muß aber klar sein das ein Festellungsbescheid nicht unbedingt in Deinem Sinne ausfallen muß.
Durch einen Festellungsbescheid kann auch eine Tragemöglichkeit eliminiert werden die vorher geduldet wurde......
 
Zuletzt bearbeitet:
Halte ich für Schmarrn!

Ich zitiere den bayrischen Oberamtsrat Ranninger aus dem Interview im MM 4/2008, S. 12: "Leider hat der gesetzgeber die bisherige Regelung, ....aufgegeben.... Deshalb wollen wir auch gar nicht in diese Feinheiten einsteigen, sondern konzentrieren uns auf die Frage des sozial adäquaten Gebrauchs. Die Technik des Messers spielt da nur eine untergeordnete Rolle."

Eigentlich muss man doch überlegen, das kein Messer, überhaupt gar kein einziges Messer gebaut werden kann, das vor einem Verbot für immer ausgenommen oder im Rahmen einer Polizeikontrolle unproblematisch für den Besitzer sein kann?

Was?

Es gibt keinen Ablassbrief und keine Absolution!

Alle Messer müssen getragen werden! Nur dann kann der "sozial adäquate Gebrauch" mit Inhalt gefüllt werden. Wenn eh nur Gangster und Deppen Messer tragen, kann mans getrost verbieten.

Also mich interessieren die verrenkungen um Messertechnik nicht die Bohne. Was mich ernsthaft interessiert ist, den sozial adäquaten Gebrauch so lebensnah und frei, wie möglich auszulegen.
 
Ich stimme exilant da absolut zu.
Zu ergänzen wäre nur noch dass es teilweise schon widerliche Züge annimmt wie viele deutsche im vorauseilendem Gehorsam Gesetze härter auslegen als sie sind, und gleichzeitig emsig bemüht sind Absolution zu erhalten.
Häufig begleitet von :jammer:

Wenn ich schon lese, dass es ja nicht möglich sei sicher legal ein 710 ohne Pin zu führen.
Also ich führe häufiger eines mit Pin, wenn jemand was dagegen hat soll er mir das erst mal rechts sicher verbieten und dann auch durchsetzen.

Gruß
El
 
Hallo! Erstmal vielen Dank fuer die Antworten - die haben den Gedanken glaub auch schon geklaert. ;-) (daher werd ich das Kommentieren von Feinheiten auch lassen)

Den Thread kann man dann vielleicht auch schliessen - eine prinzipielle Tendenz ist ja genannt: Eroerterung des sozialadaequaten Zwecks. :)

Viele Gruesse, Simon
 
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