Feststellbarer Einhandfolder ohne Daumenpins 42 a-konform?

MesserWolle

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Leider gelingt es mir mit der Suchfunktion nicht, das Thema zu finden.

Wer weiß sicher, ob die Entfernung der o. g. Daumenpins das Messer 42 a-konform macht (z. B. Benchmade Bugout)

Bitte nur sichere Angaben wie Gesetzestext/Gesetzeskommentare oder Urteile


Besten Dank!
 
Zur Umrüstung von Einhandmessern allgemein auf 42a-konform kann Dir niemand sicher was sagen, weil es zwar verschiedene Auslegemöglichkeiten aber keine gesetzliche Klarheit gibt.

Da kann nur kommen "ich denke, dass... weil...", aber nix absolutes.

Ein Messer mit Axislock (wie das Bugout) ist aber auf jeden Fall auch ohne Daumenpin ein Einhandmesser.
 
Zur Umrüstung von Einhandmessern allgemein auf 42a-konform kann Dir niemand sicher was sagen, weil es zwar verschiedene Auslegemöglichkeiten aber keine gesetzliche Klarheit gibt.

Da kann nur kommen "ich denke, dass... weil...", aber nix absolutes.

Ein Messer mit Axislock (wie das Bugout) ist aber auf jeden Fall auch ohne Daumenpin ein Einhandmesser.
Danke für den Hinweis mit dem Axislock. Dann werde ich allerdings mein schönes Bugout 535 (S 90V, € 285,- bis 370,-bei K & T je nach Tageslaune) nie mitnehmen können. 😭

Bei einem KA-BAR Dozier (Backlock) hatte ich ohne Pin immer ein gutes Gewissen. Da habe ich aber jetzt auch Zweifel (Problem wg. WBK)
 
Danke für den Link! Hatte auch diese Woche die Daumenpins meines Baby-Banters abgebaut, in der Meinung, dass das im Zweifel dann durchkommen könnte (auch wenn ich bisher noch nie kontrolliert wurde). Aber im Sinne des BKAs wäre es mit dem "Zangengriff" einhändig zu öffnen. War also eher Wunschdenken meinerseits :-/
 
Was das nach dem Entfernen des Daumenpins entstehende Loch in der Klinge angeht: Da gab es im Forum vor ein paar Jahren ganz interessante Bilder, bei denen dieses Loch mit Epoxidharz /teilw. mit Metallpulver eingefärbt) vergossen wurde. Es gab auch Mitglieder, die haben das Loch mit einem Stück Kupfer gefüllt und dann wie bei einer Niete in Presspassung gehämmert. Damit ist das Loch als Öffnungshilfe dauerhaft ausgeschaltet.

Beim Axis-Lock, wie erwähnt, bringt das leider alles nichts.
 
Jörg Sprave hatte hier mal aus dem Waffengesetz-Kommentar Gade zitiert.

Dort wird die Meinung vertreten, dass durch die Entfernung der Daumenpins / Flipper, die ein einhändiges Ausklappen ermöglichen, ein Messer seine Einhandmesser-Eigenschaft verliert.

Das ist kein Gesetz oder Gutachten, kann aber trotzdem helfen.

Auch die Staatsanwaltschaften lesen die Kommentare - weil die Gerichte und Verteidiger das auch machen. Kein Staatsanwalt verliert gern.

Hie rmal die entsprechenden Stellen aus dem Gade und dem Steindorf:







Gibt einem das nun Rechtssicherheit? Nein, aber die Chancen, mit einem Messer "davonzukommen", das sich mit Fingerakrobatik auch ohne Pin etc. öffnen lässt, sind durch diese Passagen enorm gestiegen.

Wie gesagt, 100%ige Sicherheit gibt es leider nicht.
 
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