Das BKA hat für das "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor" ein Feststellungsbescheid erlassen. Darin wird zwar festgestellt, dass dieses Messer keine typischen Klingenheber, u.s.w. hat, dieses sich aber aufschleudern lässt.
Es wurde der Antrag auf Zweihändigkeit abgelehnt.
Hiermit wird das Führen von Messern diverser Hersteller mit eben diesen Merkmalen (Nagelhau, aber aufschleuderbar) zum Spießrutenlauf.
Und nü???
Es wurde der Antrag auf Zweihändigkeit abgelehnt.
Hiermit wird das Führen von Messern diverser Hersteller mit eben diesen Merkmalen (Nagelhau, aber aufschleuderbar) zum Spießrutenlauf.
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