Feststellungsbescheid Pohl Force Foxtrott Two Outdoor

TorCol

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Das BKA hat für das "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor" ein Feststellungsbescheid erlassen. Darin wird zwar festgestellt, dass dieses Messer keine typischen Klingenheber, u.s.w. hat, dieses sich aber aufschleudern lässt.
Es wurde der Antrag auf Zweihändigkeit abgelehnt.

Hiermit wird das Führen von Messern diverser Hersteller mit eben diesen Merkmalen (Nagelhau, aber aufschleuderbar) zum Spießrutenlauf.

Und nü???
 
Zuletzt bearbeitet:
Musste grade noch mal in mich gehen.

Wieviel Messer, die von den Herstellern als Zweihänder angeboten werden, fallen jetzt über die Kante?
Erhalte ich jetzt mein Geld von diversen Messern zurück, die fälschlich als 42a konform eingeschätzt wurden?

Es kann doch nicht sein, dass es vom Geschick des Messeröffners abhängig ist ob ein Messer als Einhänder oder Zweihänder eingestuft wird.
Selbst ein "Schweizer" kann man mit etwas Geschick einhändig öffnen.

Hallo ihr Messerhersteller!!!

Wird es nicht Zeit, dass Ihr Maßnahmen gegen diesen Bescheid einleitet, wahlweise eine einstweilige Verfügung gegen den §42a erwirkt?
 
Bin gespannt, ob ein Widerspruch durch Herrn Pohl eingelegt wird. Wenn das so bestehen bleibt, ist das letzte bißchen Rechtssicherheit dahin.

Gruß

Andre
 
Bin gespannt, ob ein Widerspruch durch Herrn Pohl eingelegt wird. Wenn das so bestehen bleibt, ist das letzte bißchen Rechtssicherheit dahin.

Naja, der Bescheid ist vom 18.03.2013 und wurde im Bundesanzeiger vom 15.05.2013 veröffentlicht.
Da ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, die Seite des BKA erwähnt auch nicht, dass Widerspruch eingelegt wurde.

cheers,
Marcus
 
Bin gespannt, ob ein Widerspruch durch Herrn Pohl eingelegt wird. Wenn das so bestehen bleibt, ist das letzte bißchen Rechtssicherheit dahin.

Die Aussage ist haltlos. Der Bescheid regelt genau einen Sachverhalt im Rahmen des Gesetzes.

Den hier hier immer wieder beklagten Zustand der Rechtsunsicherheit gibt es auch nicht.
Rechtssicherheit wird in der BRD in so ziemlich ALLEN Lebenslagen dadurch hergestellt das die Verwaltung Gesetz und Gerichtsbarkeit unterliegen.
Mehr an Anspruch auf Rechtssicherheit gibt es nicht, NIRGENS. Insbesondere gibt es KEINEN Anspruch auf eindeutige Regelungen in Gesetzen. So etwas bildet sich nur eine große Gruppe von Menschen ein die auch an die Wirksamkeit von Lebensversicherungen glauben. :irre:

Der Bescheid ist rechtskräftig, keine deutsche Behörde würde
einen Bescheid veröffentlichen dessen Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen ist.

Gruß
El
 
Die Aussage ist haltlos. Der Bescheid regelt genau einen Sachverhalt im Rahmen des Gesetzes.

Den hier hier immer wieder beklagten Zustand der Rechtsunsicherheit gibt es auch nicht.
Rechtssicherheit wird in der BRD in so ziemlich ALLEN Lebenslagen dadurch hergestellt das die Verwaltung Gesetz und Gerichtsbarkeit unterliegen.

Ist das so? Das Foxtrott Outdoor hat alle konstruktiven Merkmale eines Zweihandfolders. Das scheint aber nicht mehr zu reichen. Jeder nicht Slipjoints-Folder läßt sich durch Lösen der Achsschraube aufschleuderbar machen. Wenn man sichergehen will, darf man nur noch ein Victorinox mitnehmen. Sorry aber nur weil eine deutsche Behörde eine Einschätzung abgibt, wird das nich richtiger. Beachten freilich muß ich es leider schon.


Gruß
 
Vielleicht sollte noch ergänzt werden, dass die Veröffentlichung auf der Seite des BKA vermutlich erst gestern war; das Erstellungsdatum des pdf-Dokuments war ja auch gestern.
Online ist der Feststellungsbescheid aber seit über einem Monat im Bundesanzeiger einsehbar und da war die Widerspruchsfrist auch schon abgelaufen:
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=c7e49b151aa7a1595b65f3f787672590&fts_search_list.selected=01c8e1c996dfa34f&&fts_search_list.destHistoryId=64473&fundstelle=BAnz_AT_15.05.2013_B3

cheers,
Marcus
 
Hallo,

ungeachtet über die Mutmaßungen, ob nun Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, darf man nicht vergessen, dass der Feststellungsbescheid nur dieses eine Messermodell betrifft. Die Einstufung anderer Modelle ist davon nicht betroffen.

Klarheit kann nur eine Anfrage an den Hersteller des Messers bringen. Er muß entscheiden, wie er mit den Kunden verfährt, die das Messer als Zweihandmesser gekauft haben. Er entscheidet, ob er das Messer ändert und erneut zur Prüfung vorlegt, die Herstellung des Messers einstellt, oder es weiterhin als Einhandmesser verkauft.

Gruß
Gerhard
 
...Der Bescheid ist rechtskräftig, keine deutsche Behörde würde
einen Bescheid veröffentlichen dessen Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen ist.

Gruß
El

Eben doch.

Siehe "Einstufung eines feststehenden Messers der Firma Ka-Bar Knifes, mit einer abgewinkelten, quer zum Griff verlaufenden Klingenspitze vom 09.07.2012"

http://www.bka.de/nn_205618/DE/Them...tellungsbescheideMesser__node.html?__nnn=true

Verfahren nicht abgeschlossen und trotzdem veröffentlicht ! :rolleyes:
 
Mich würde doch jetzt mal interessieren, wie die Messerhersteller darauf reagieren?

Beagleboy kannst du schon absehen wie eure Firma reagieren wird, oder seid noch in der Krisensitzung? :confusion:
 
darf man nicht vergessen, dass der Feststellungsbescheid nur dieses eine Messermodell betrifft. Die Einstufung anderer Modelle ist davon nicht betroffen.


Gruß
Gerhard

Ja und nein, sicher ist hier nur dieses Messer beurteilt worden, aber wie jeder weiß der sich mit VA´s beschäftigt hat wird zur Beurteilung ähnlicher Sachverhalte gerne schon einmal eine amtliche Feststellung zum Vergleich heran gezogen.

Bisher gingen wir immer davon aus, dass ein Nagelhau und somit eine fehlende (Einhand-)öffnungshilfe das Messer zu einem nach §42a führbaren Messer machen.
Das ist hier nicht mehr der Fall, die Einhändigkeit wird jetzt nur noch danach beurteilt, dass man das Messer ohne besondere Übung einhändig öffnen und arretieren kann.

Es könnte also problematisch werden, vor allem aber kann man davon ausgehen, dass bei allen Messern an denen die Öffnungshilfe entfernt wurde und die sich arretieren lassen die Einhändigkeit nur noch danach beurteilt wird ob man es einhändig in irgendeiner Art und Weise öffnen kann.
 
Ich würde das Ganze nicht zu heiß essen, sondern erstmal in Ruhe pusten.


Allein der Umstand, dass ein Modell der selben Firma (Bravo Outdoor) als Zweihänder eingestuft wird, obwohl das jeder Kundige aus meiner Perspektive auch ohne besondere Übung, aber eben auch bauartbedingt friemeliger als das Foxtrott, mit einer Hand aufbekommt zeigt doch, dass da weder willkürlich geurteilt wird, noch, dass jetzt alle Zweihänder nominell mit Einhändern gleichgesetzt werden.

Was nun deutlich ist, aber darauf habe ich mich persönlich eh nie verlassen, weil es im Gesetzestext nämlich bewusst offen formuliert ist, dass das Fehlen von Loch oder Pin ein Messer eben nicht automatisch zu einem Zweihänder werden lässt.
 
Genausowenig würde ich diese Entwicklung auf die leichte Schulter nehmen. Letztendlich bedeutet dieser Bescheid, daß man quasi mit keinem Folder (außer einigen SAKs vielleicht) mehr auf der sicheren Seite ist.
Würde das Bravo nach den aktuellen Gesichtspunkten begutachtet, käme wohl auch eine Einstufung als Einhänder heraus.
Man muss sich doch anhand zahlreicher Videos, in denen Messerfreunde arglos dokumentieren, wie lässig sich Messer ohne Flipper, Pin usw. doch einhändig öffnen und arretieren lassen, auch nicht wundern, daß das BKA bei solchen Einstufungen genauer hinschaut.
Man sollte sich als betroffende Zielgruppe mal überlegen, ob man hier auch noch selber jede Menge anschauliche Argumentationshilfen für weitere Verschärfungen liefert. Dann sind wir m.E. auf dem besten Weg hin zu englischen Verhältnissen.:grey:
 
...
Bisher gingen wir immer davon aus, dass ein Nagelhau und somit eine fehlende (Einhand-)öffnungshilfe das Messer zu einem nach §42a führbaren Messer machen.
...

Ging ja auch problemlos.

Bis ein "ganz besonders pfiffiger" Messermacher meinte: "Na prima, dann baue ich halt ein Einhandmesser, bei dem die Klinge extra weit aus dem Griff herausragt und verpasse ihr obendrein statt eines Lochs einen Nagelhau, in dem man einen halben Daumen versenken könnte." Ab damit zum BKA und die Eigenschaft "Zweihänder" bescheinigen lassen. :rolleyes:

Findet ihr es wirklich so überraschend, dass da als Antwort ein "Willst Du uns eigentlich verarschen???" zurückkommt? Sobald man die politische Ebene verlässt, sind Deppen beim BKA ausgesprochen selten ... :ahaa:
 
Ging ja auch problemlos.

Bis ein "ganz besonders pfiffiger" Messermacher meinte: "Na prima, dann baue ich halt ein Einhandmesser, bei dem die Klinge extra weit aus dem Griff herausragt und verpasse ihr obendrein statt eines Lochs einen Nagelhau, in dem man einen halben Daumen versenken könnte." Ab damit zum BKA und die Eigenschaft "Zweihänder" bescheinigen lassen. :rolleyes:

Findet ihr es wirklich so überraschend, dass da als Antwort ein "Willst Du uns eigentlich verarschen???" zurückkommt? Sobald man die politische Ebene verlässt, sind Deppen beim BKA ausgesprochen selten ... :ahaa:

Ist schon richtig was Du sagst.
Andererseits finde ich es nicht fair Herrn Pohl jetzt die Schuld zu geben-ist halt blöd gelaufen.
Die Stellungnahme die er zum Bravo One erwirkt hatte war ne coole Nummer.
Er hat's versucht-machen nicht viele (sonst keine???) Hersteller-hat halt nicht geklappt..
Pech.
Viele Grüße
 
Findet ihr es wirklich so überraschend, dass da als Antwort ein "Willst Du uns eigentlich verarschen???" zurückkommt? Sobald man die politische Ebene verlässt, sind Deppen beim BKA ausgesprochen selten ... :ahaa:

Das hast Du sehr schön gesagt, könnte ich nicht besser.

Er hat's versucht-machen nicht viele (sonst keine???) Hersteller

Ich hab zum Glück nie versucht, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.


Pitter
 
Ich hab zum Glück nie versucht, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.


Pitter
War ja auch kein Widerspruch...Find halt nur nicht gut ,dass Streben nach Rechtssicherheit für uns Messerträger(auch wenn es “egoistisch“ auf das eigene Produkt ausgerichtet ist) jetzt negativ ausgelegt wird.Inhaltlich ist es richtig was Ihr sagt-moralisch versteh ich Herrn Pohl-auch wenn's nach hinten los ging.
Naja, halt der klassische Konflikt zwischen Emotionalität und Sachlichkeit....
 
Ging ja auch problemlos.

Bis ein "ganz besonders pfiffiger" Messermacher meinte: "Na prima, dann baue ich halt ein Einhandmesser, bei dem die Klinge extra weit aus dem Griff herausragt und verpasse ihr obendrein statt eines Lochs einen Nagelhau, in dem man einen halben Daumen versenken könnte." Ab damit zum BKA und die Eigenschaft "Zweihänder" bescheinigen lassen. :rolleyes:

Findet ihr es wirklich so überraschend, dass da als Antwort ein "Willst Du uns eigentlich verarschen???" zurückkommt? Sobald man die politische Ebene verlässt, sind Deppen beim BKA ausgesprochen selten ... :ahaa:

:super: Schön gesagt.

Unter dem Aspekt völlig richtig, ein wenig Sorgen habe ich trotzdem.

Der Bescheid spricht eben vom aufschleudern ohne besondere Übung, sicher im Nebensatz steht dann das dies dem ausgeprägten Nagelhau und der herausstehenden Klinge geschuldet ist, aber Entscheidungsträger lesen doch nur bis aufschleudern und dann setzt die Logik aus und die Politik beginnt.....

Na ja lassen wir uns überraschen :D
 
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