"Finger Knuckles" verbotener Gegenstand?

crashlander

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Hallo Zusammen,
ich rätsele gerade, ob diese Einfinger-Gadgets als verbotene Schlagringe zählen.
UK Onlineshop
Der Shop verschickt auch nach DE, aber das heißt ja nix. Er hat schließlich eine Menge Gegenstände im Angebot, die in Deutschland definitv verboten sind - große Schlagringe, OTF-Springmesser usw. Außerdem auch einige eindeutige Messer-Plagiate, z.B. vom Benchmade 940 Osborne. Als Geschäftspartner hat sich der Laden somit schon disqualifiziert, aber die Fragestellung kam bei mir trotzdem auf.
Ein Schlagring zeichnet sich in der Regel durch einen Schlagbügel an der Außenseite der Finger und eine charakteristische Handabstützung zur Erhöhung der Schlagkraft aus. Ich frage mich, ob das nur für Gegenstände gilt, durch die man mehrere Finger stecken kann. Es gibt heutzutage einige Gegenstände, die ähnliche Wirkung erzielen sollen, z. B: diese Überzieher für Taschenlampen oder der Cypop von Lucas Burnley. Link zu seiner Homepage
Der Cypop zeichnet sich allerdings durch seine Zusatzfunktion als Flaschenöffner aus.
 
Bei einigen Messern mit Fingerringen war die Argumentation IIRC für die Legalität, daß ein Ring alleine noch nicht die Eigenschaft eines "Schlagrings" darstellt/liefert, bei mehreren Ringen für die Finger aber schon.
(War glaub ich konkret z.B. beim Cold Steel "Double Agent" das Problem - die Version mit zwei Ringen war im Katalog des Deutschen Vertriebs Battle Merchant entsprechend als "in Deutschland verboten" gekennzeichnet.
Andere Modelle mit einem Ring waren/sind dagegen kein Problem ... zumindest noch nicht...)

Wenn die selbe Logik bei Ringen "ohne Messer" anwendbar ist, wäre sowas, wie das angefragte nach meinem Dafürhalten eigentlich okay. Bin allerdings kein Anwalt.

Stelle mir auch gerade vor, welcher Beamte die ganzen Schmuck-Ringe auf dem Markt überprüfen möchte. Dort gäbe es dann vermutlich auch zig Modelle, denen man dann eine "Schlagring"-Eigenschaft unterstellen könnte. 😁
 
Hallo bigbore, danke für Deine Recherche. Diesen Feststellungsbescheid hatte ich nicht gefunden. Das ist in der Tat eine eindeutige Feststellung.
 
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