KurtisKurt
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Mit der neuen Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV) Änderung vom 16. März 2001, gueltig seit letzten Monat sind eure Folder nun Waffen und ihr werdet genauso bestraft wie jemand der ohne Waffentragschein eine Schusswaffe fuehrt.
Kaufen und zuhause anschauen duerft ihr sie noch. Sogar solche mit mehr Klingenlaenge.(frueher galten Folder mit Klingenlaenge unter 9cm nicht als Waffen und solche mit laengerer Klinge als total verboten)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a6.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a7.html
http://www.admin.ch/ch/d/as/2001/1009.pdf
Also spielt schoen mit euren Messern zu hause und werdet bloss nicht politisch aktiv!
Bye Kurt
[ 25-06-2001: Nachricht editiert von: KurtisKurt ]
Kaufen und zuhause anschauen duerft ihr sie noch. Sogar solche mit mehr Klingenlaenge.(frueher galten Folder mit Klingenlaenge unter 9cm nicht als Waffen und solche mit laengerer Klinge als total verboten)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a6.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a7.html
http://www.admin.ch/ch/d/as/2001/1009.pdf
Also spielt schoen mit euren Messern zu hause und werdet bloss nicht politisch aktiv!
Bye Kurt
[ 25-06-2001: Nachricht editiert von: KurtisKurt ]