Formale Einordnung Beruf Messermacher/Schmied

marvvin

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Hallo Alle Zusammen,

seit einiger Zeit verfolge ich dieses Forum, und nun ist es (ein wenig überstürzt) soweit, das Hobby soll zum Beruf werden. Für den Formalen Part habe ich noch einige Fragen, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen:

- Als was habt Ihr euer Gewerbe angemeldet (Schmied, Künstler, Werkzeugmacher?)

- Gibt es ein Hinderniss sich einfach Klingen- und Werkzeugschmied zu nennen (IHK, Handwerkskammer etc.)

- Ist es schlauer einfach Künstler zu sein, wegen Berufsgenossenschaft, Schmiede geeignete Räume und Sicherheitsvorschriften?

ach ja zur Vollständigkeit: ich bin Dipl.-Ing. Maschinenbau, vielleicht erleichtert das ja was.

Gruß Martin
 
Zumindest die Meisterpflicht beim Schneidwerkzeugmechaniker (früher Messerschmied) besteht nicht mehr. Allerdings musst Du Dich bei der Handwerkskammer anmelden, wenn Du Dich in diesem Handwerk selbstständig machen willst.
 
Als was habt Ihr euer Gewerbe angemeldet?

Messerschmiede und Schleiferei.

Gibt es ein Hinderniss sich einfach Klingen- und Werkzeugschmied zu nennen ?

Du kannst dich nicht mit einem Titel bezeichnen den du nicht besitzt.
Schmied ist ein Lehrberuf. Du bist Maschinenbauingenieur.
Du kannst dich "Messermacher" nennen.
Evtl. ist es möglich, mit ein paar Kniffen den Schneidwerkzeugmechaniker-Gesellenbrief zu bekommen.

Ist es schlauer einfach Künstler zu sein, wegen Berufsgenossenschaft, Schmiede geeignete Räume und Sicherheitsvorschriften?

Nach meinen Informationsstand kommt auch ein Künstler nicht um Sicherheitsvorschriften herum...


Das beste ist du besprichst das mit deiner Handwerkskammer.
Die können dir Tipps geben.
 
Hallo.

Ich stand Anfang diesen Jahres vor ziemlich genau demselben Problem, allerdings nicht als Messermacher, sondern als "Lederverarbeiter", denn Sattler darf ich mich auch nicht nennen.

Bevor Du Dich mit der Handwerkskammer unterhälst würde ich Gespräche mit Leuten vorschlagen, die ebend nicht in der Handwerkskammer sind.

Deinen Ansprechpartner beim Kunstgewerbeverband z.B.

Die haben mir seinerzeit wirklich weiter geholfen.

Die Sicherheitsbestimmungen für Arbeiten gelten natürlich auch für einen Künstler oder Hobbisten. Spätestens wenn was passiert ist hast Du mächtig Ärger mit Deiner Krankenversicherung. Den Stress habe ich auch schon durch.
Und die Emissonsschutzgesetze (Staub/Lärm) gelten auch für jederman.


Du kannst mich auch anrufen (Nr. steht auf meiner Homepage) oder schick mir Deine Nummer (bitte Festnetzt) ich rufe dann zurück.

Viele Grüße aus Berlin

chamenos
 
da du es hier im dmg forum postest, gehe ich mal davon aus das die frage an die dmg gerichtet ist?

also eine hilfestellung auf deine frage ist nicht einfach.
ein geschäft eröffnen kannst du mit deinen qualifikationen sicherlich.
aber, was du da genau anmelden solltest ist eine andere sache. es gibt doch da sicherlich kompetente beratungstellen?
ich würde bei der handwerkskammer anrufen, da gibts sicher leute die dir helfen können.
 
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