possumsednolo
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Hallo alle zusammen,
leider hat mir die Suchfunktion keine schöne Antwort auf folgende Frage geben können und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn ich folgende Artikel und Anlagen des aktuellen Waffengesetztes richtig lese, dann stelle ich mir die Frage nach dem Umfang des Wortes "Umgang":
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffG
Waffenliste
[...]
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und
2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff
herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;
Bedeutet in diesem Falle "Umgang" nicht auch "einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"?
Insbesondere das Handel treiben wäre ja insofern interessant, als dass es ja derzeit keinerlei Probleme darstellt Messer mit den o.a. Eigenschaften zu erwerben mit einer Klingenlänge über 8,5 cm.
Oder habe ich da vielleicht etwas falsch verstanden?
Schöne Grüße, Roland
leider hat mir die Suchfunktion keine schöne Antwort auf folgende Frage geben können und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn ich folgende Artikel und Anlagen des aktuellen Waffengesetztes richtig lese, dann stelle ich mir die Frage nach dem Umfang des Wortes "Umgang":
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffG
Waffenliste
[...]
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und
2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff
herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist;
Bedeutet in diesem Falle "Umgang" nicht auch "einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"?
Insbesondere das Handel treiben wäre ja insofern interessant, als dass es ja derzeit keinerlei Probleme darstellt Messer mit den o.a. Eigenschaften zu erwerben mit einer Klingenlänge über 8,5 cm.
Oder habe ich da vielleicht etwas falsch verstanden?
Schöne Grüße, Roland