FlippDurch
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Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Ja, aber ich bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe, da es ja nicht gerade logisch ist.
Warum ist zum beispiel ein Einhandklappmesser verboten, und ein feststehendes Messer nicht? Ich kann da leider keinen Unterschied der Gefährlichkeit feststellen. Das feststehende kann ich doch auch mit einer Hand aus der Scheide ziehen.
Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Eigentlich egal, hauptsache problemlos in Bayern führbar. Wenn es feststehend ist sollte es aber schon eine Scheide dabeihaben.
Wofür soll das Messer verwendet werden?
Von Seil-durchtrennen bis Brotzeit , wie geschrieben eine (US) Tanto-klinge solls sein.
Partieller Wellenschliff kann, muss aber nicht sein.
Schwarze Klinge wäre auch schön.
Von welcher Preisspanne reden wir?
Naja, je günstiger, desto besser natürlich, aber Schrott soll es auch nicht sein. Also so um die 100 Euro. Kann aber auch ein bisschen mehr sein, wenn es das Messer wirklich wert ist.
Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
Legal führbare länge. 8.5 cm würden auch reichen, und ich dachte bisher, das auch nur diese 8,5 erlaubt sind. Handbreite? gabs da nicht mal was.
Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
komplett Schwarz wäre mir am allerliebsten, Camo oder Wüstenfarben auch OK, allerdings steht immer noch qualität vor Optik. Das alles muss also nicht sein.
Bei feststehenden Messern stellt sich hier auch die Frage nach der Scheide: Leder, Kydex oder ein anderes Material?
keine Ahnung? Kunststoff ist OK
Welcher Stahl darf es sein?
egal, aber kein Keramik.
Ich habe mich jetzt schon ein bisschen durchs Forum gelesen, aber bin irgendwie mit den ganzen Infos überfordert. Die Suche spuckt sehr viel aus.
Für Hilfe danke ich schon mal im Voraus. Sowas wie die AK Klappmesser hätte mir gefallen, ist aber ja alles Einhand..... und das wichtigste ist eben, das ich keine Probleme deswegen bekomme.
Mfg. FD
Ja, aber ich bin nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe, da es ja nicht gerade logisch ist.
Warum ist zum beispiel ein Einhandklappmesser verboten, und ein feststehendes Messer nicht? Ich kann da leider keinen Unterschied der Gefährlichkeit feststellen. Das feststehende kann ich doch auch mit einer Hand aus der Scheide ziehen.
Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Eigentlich egal, hauptsache problemlos in Bayern führbar. Wenn es feststehend ist sollte es aber schon eine Scheide dabeihaben.
Wofür soll das Messer verwendet werden?
Von Seil-durchtrennen bis Brotzeit , wie geschrieben eine (US) Tanto-klinge solls sein.
Partieller Wellenschliff kann, muss aber nicht sein.
Schwarze Klinge wäre auch schön.
Von welcher Preisspanne reden wir?
Naja, je günstiger, desto besser natürlich, aber Schrott soll es auch nicht sein. Also so um die 100 Euro. Kann aber auch ein bisschen mehr sein, wenn es das Messer wirklich wert ist.
Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
Legal führbare länge. 8.5 cm würden auch reichen, und ich dachte bisher, das auch nur diese 8,5 erlaubt sind. Handbreite? gabs da nicht mal was.
Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
komplett Schwarz wäre mir am allerliebsten, Camo oder Wüstenfarben auch OK, allerdings steht immer noch qualität vor Optik. Das alles muss also nicht sein.
Bei feststehenden Messern stellt sich hier auch die Frage nach der Scheide: Leder, Kydex oder ein anderes Material?
keine Ahnung? Kunststoff ist OK
Welcher Stahl darf es sein?
egal, aber kein Keramik.
Ich habe mich jetzt schon ein bisschen durchs Forum gelesen, aber bin irgendwie mit den ganzen Infos überfordert. Die Suche spuckt sehr viel aus.
Für Hilfe danke ich schon mal im Voraus. Sowas wie die AK Klappmesser hätte mir gefallen, ist aber ja alles Einhand..... und das wichtigste ist eben, das ich keine Probleme deswegen bekomme.
Mfg. FD