Funktion des Verriegelungsmechanismus

Knoesepitter

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Hallo Leute,
ich habe ein altes Messer gefunden, das ich gerne restaurieren möchte.
Leider ist der Verriegelungsmechanismus nicht mehr vorhanden.
In der Klinge sind Bohrungen über und unter der Drehachse, um sie im ein- und ausgeklappten Zustand zu sperren.
Zwischen den Griffschalen sitzt eine Feder, damit die Klinge automatisch ausklappt, wenn die Verriegelung gelöst wird.
Da ich den Mechanismus nachbauen möchte (3D Drucker, Blech o.ä.) fände ich es super falls mir jemand erklären könnte, wie der Mechanismus genau funktioniert.
Vielleicht kann ja auch jemand den Solinger Hersteller identifizieren. Auf der Klinge ist noch zu erkennen, das der erste Buchstabe ein "D","B", oder "L" und der letzte Buchstabe ein "A" ist.
Ideal wäre natürlich, wenn hier jemand ein paar Fotos posten könnte.
Vielen Dank schonmal!
 
Das ist ein sogenanntes Springmesser.
Diese sind in Deutschland verboten, zumindest, wenn der Öffnungsmechanismus intakt ist.

Bei deinem Exemplar wurde er vielleicht entfernt, um das Messer zu legalisieren.

Es ist übrigens ein Böntgen & Sabin (Bonsawerk).

Bonsawerk.jpg
 
Hallo Quadrat,
Vielen Dank für die Infos zum Hersteller.
Die Gravur auf der anderen Klingenseite steht dann vermutlich für Bonsa.
Hab nach deinem Hinweis mal gegoogelt aber leider nicht viel gefunden, außer das B&S 1878 gegründet wurde und neben Messern und Rasiermessern, in den 30ern SA-Dolche hergestellt hat.

Interssant wäre, zu wissen, wie alt das Messer ungefähr ist.
Es dürfte zwar keinen allzu großen Wert haben aber es ist ein solides und für sein schlankes Design schweres Messer (105g).

Ich vermute mal, das der Mechanismus irgendwann mal vor vielen Jahren verloren- oder kaputt gegangen ist und nicht bewusst entfernt wurde.
Darauf deuten zumindest die Abnutzungserscheinungen und der ganze Schmutz hin, der sich in der Nut befindet, wo einmal der Mechanismus war.
Aufgrund der Springfeder (falls das so heißt), hat das Messer so ja auch keine sinnvolle Funktion, da es sich nicht einklappen läßt.

Ich erinner mich noch an meine Kindheit in den 90ern. Damals konnte man diese Messer, genauso wie die inzwischen verbotenen Butterflys oder Springmesser mit gerade herausspringender Klinge auf jeder Kirmes und jedem Trödelmarkt für ein paar Mark kaufen.
Auch zur Schule haben viele die Dinger mitgeschleppt, allerdings aus anderen Gründen als heutzutage. .Auf dem Pausenhof haben wir Jungs darum gewetteifert, wer am geschicktesten mit dem Butterfly umgehen kann. Damals hat das selbst die Lehrer wenig interessiert. Aber das waren andere Zeiten. Heutzutage gäb sowas wahrscheinlich einen Schulverweis. Ich merke gerade, das ich abschweife, also wieder zurück zur Sache:

Was das Waffengesetz betrifft, stellt sich die Rechtslage nicht ganz so einfach dar.
Dieses Messer, der Besitz und das Tragen sind unter bestimmten Umständen legal.

In Anlage 2 des WaffG (Waffenliste) ist diese Art von Springmesser als Ausnahme aufgeführt:

1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2.
Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist, soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt;


Das Messer erfüllt die genannten Bedingungen (Klinge ist ca 7cm lang, einseitig geschliffen und öffnet seitlich) und als Segler dürfte bei mir auch ein berechtigtes Interesse Vorliegen, genau wie bei jedem anderen, der auf die einhändige Nutzung zur Ausübung von Hobby oder Beruf angewiesen ist.
 
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