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coole Idee! und gut gemacht. Ich hatte mal ein IKEA-Brotmesser, das ähnlich aufgebaut war, hab das ganz gerne benutzt. Aber das ist sehr interessant. Das Konzept der Handbügelsäge (PUK) funktioniert ja auch sehr gut bei schneidender Handhabung. Jetzt noch mit gebogener Schneide, dann hat man ein feines Wiegemesser. gegenüber dem IKEA ist Dein Entwurf sicher viel ergonomischer.
Hier das Bild, Konsumment hiess das, entnommen Internet,
KONSUMENT.AT - Küchenhilfsmittel

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Achtung, ein böser Mensch könnte, die Staatsmacht verkörpern, dies vielleicht als Faustmesser/Stossdolch intepretieren. Muss man mal genauer nachlesen.
Aber die Idee ist gut, die Umsetzung auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Faustmesser hab ich mir auch schon gedacht, ich meine gelesen zu haben dass es da auf den Zweck
ankommt den der Hersteller, also moi, angibt.
Wenn das dann Zweckentfremdet wird kann ich leider nicht viel machen, und fände das auch ziemlich traurig, ich mag keine Waffen herstellen.

Hab einen Bekannten mit MS, und wollte den mal testen lassen. Der kann praktisch keine normalen Messer benutzen.
 
Die Definition für Faustmesser ist losgelöst von der Zweckbestimmung; ob das also als Waffe oder als Werkzeug gedacht ist, spielt für die waffenrechtliche Einstufung keine Rolle. Wenn Dein Freund also kein Jäger oder Kürschner ist, dann sieht es schlecht aus in waffenrechtlicher Hinsicht:

Waffengesetz (WaffG), Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Waffenliste:

Verbotene Waffen:
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3

Waffengesetz (WaffG), Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Begriffsbestimmungen:

Faustmesser sind:
2.1.3: Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)
 
So gut wie jedes Küchenmesser ist laut dem komischen Gesetz ne Waffe, aber halt nicht in der eigenen Küche... Zumindest bei mir tauchen da keine Ordnungshüter auf... ;

Xerxes hat da mal ein schönes vorgestellt : Xerxes...

Grüße Wastl.
 
So gut wie jedes Küchenmesser ist laut dem komischen Gesetz ne Waffe, aber halt nicht in der eigenen Küche...
Nee, ist es nicht. Solange Du keine andere Straftat begehst und dabei ein Küchenmesser in der Tasche hast, ist und bleibt es ein Werkzeug.
Sorry, aber sowas kann ich nicht unkommentiert stehenlassen. Soll ja ein Fachforum bleiben hier. ;-)
 
Hi Bosch,
find ich gut, dass du dich dieser Sache angenommen hast! Ich habe lang in einem Sanitätshaus gearbeitet. Da gab es ähnliche Messer für Menschen mit Behinderung.
Manchmal hat sogar ein Kostenträger etwas beigesteuert.
Ich würde mir wünschen, dass Leute mit einer Beeinträchtigung sich auch hier melden und vom Wissen hier profitieren. (y)
Ein jeder soll sein passgerechtes Messer bekommen! Nach Wunsch!
rocco26
 
Ich mach gern Messer für Menschen die aus der Norm fallen.
Das wird finde ich sehr stiefmütterlich behandelt, Menschen mit kleinen Händen zum Beispiel.
Ein Messer das für mich 1,90m Hühnen genau richtig ist, ist für jemanden mit 1,60m wahrscheinlich ziemlich unhandlich.
Weiss nicht ob ihr das mal beobachtet habt, aber Menschen mit kleinen Händen greifen in der Küche eher zum kleinen Schäl- oder Spickmesser, und das liegt mMn am Griff.
Deswegen mach ich z.B. Kochmesser mit schmaleren kürzeren Griffen.
 
Das sehe ich anders... denn das Messer wird nicht "in der Faust geführt" sondern neben der Faust ;)

Du meinst so, wie das Ka-Bar TDI ?

Und einen Tchibo-Klopfmassagestab ? Den gab‘s auch zu kaufen im Supermarkt.
Beide in der BKA-Galerie zu bewundern.

Und um Monkey Fists hat sich Jahrzehnte auch keiner geschert, bis sie auf einmal zum verbotenen Gegenstand deklariert wurden.

Müßte ich einen Tip auf das Ergebnis eines FB zu so einem Küchenmesser abgeben, wüßte ich, worauf ich mein Geld setzen würde - leider.
 
Ich sage es noch einmal: beim Faustmesser begründet sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem Waffencharakter, sondern allein aus der Bauart, völlig unabhängig von der Zweckbestimmung.

Man kann das sehr anschaulich nachlesen im Feststellungsbescheid des BKA zum Ka-Bar Last Ditch. Da ist das nochmal detailliert dargelegt.
Und auch das Last Ditch ist übrigens kein typisches Faustmesser (mit mittigem Griff), sondern hat auch einen seitlich versetzten Griff. Das zeigt, wie weit der Gesetzestext („rechtwinklig zum Griff angeordnete Klinge“) hier ausgelegt wird.

Es gibt auch seit Urzeiten Skinner als klassische Faustmesser (mit mittigem Griff). Zweckbestimmung derselben (Werkzeug zur Jagd) stand nie infrage.
Trotzdem erwähnt das WaffG explizit Jäger (und eben Kürschner) als einzige Personengruppe, die berechtigterweise Umgang mit werkzeugartigen Faustmessern (also ohne Waffeneigenschaft) haben darf. Da geht es ja nicht darum, den Jägern den klassischen Push Dagger zu erlauben.

Und was das „drauf ankommen lasssen“ angeht: wir reden hier nicht von einer OWI nach §42a, sondern von einem Straftatbestand.
 
Ich sage es noch einmal: beim Faustmesser begründet sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem Waffencharakter, sondern allein aus der Bauart, völlig unabhängig von der Zweckbestimmung.

Man kann das sehr anschaulich nachlesen im Feststellungsbescheid des BKA zum Ka-Bar Last Ditch. Da ist das nochmal detailliert dargelegt.

Danke für den Hinweis. Ging an mir vorbei, oder ich habs verdrängt. Auweia. Hätte bei dem Ding nie an ein Faustmesser gedacht.

Pitter
 
Wie läuft das denn? Hab das ja jetzt in gutem Glauben hergestellt. Kann man das irgendwo offiziell Bewerten lassen, oder muss ich warten bis das BKA bei mir klopft?

Im übrigen, alle von dir genannten verbotenen Messer werden vom Hersteller auch explizit als Waffe vertrieben.
Mein Messer ist keine Waffe, damit kann es auch keine verbotene Waffe sein, eventuell ein verbotener Gegenstand.
Hab in anderen Festellungsbescheiden ähnliche Begründungen gelesen.

Sorry, aber wegen akuter Beratungsresistenz und dem erkennbaren Unwillen, sich mit den vorhandenen Fakten und der definierten Rechtslage zu diesem Sachverhalt auseinanderzusetzen, stelle ich meine Bemühungen an dieser Stelle ein.
 
denn das Messer wird nicht "in der Faust geführt" sondern neben der Faust
Genau da liegt aber das Problem. Bei den von Dir zum Vergleich herangezogenen Küchenmessern verläuft der Weg der Kraft beim Zustoßen unterhalb des Handgelenks, also neben der Faust. Das würde zu einem Abknicken der Hand führen und macht das Messer als Dolch unbrauchbar.
Bei dem hier gezeigten: Messer liegt die Klinge deutlich höher. Sie würde sich beim Zustoßen am Handgelenk abstützen und die gesamte Wucht Deines Körpers auf die Klingenspitze bringen.. (Worin meines Erachtens der Sinn eines Faustdolches liegt)
>nix Pics<
Wie heißt es in Texas? "I can hear them jail doors slammin'.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Definition für Faustmesser ist losgelöst von der Zweckbestimmung; ob das also als Waffe oder als Werkzeug gedacht ist, spielt für die waffenrechtliche Einstufung keine Rolle.
Wobei das BKA in Fällen wie dem Ka-Bar Last Ditch sicherlich mit Genuß die Herstellerbeschreibung zitiert (Feststellungsbescheid Seite 2, erster Absatz, Sätze 1 und 2)...

Im übrigen, alle von dir genannten verbotenen Messer werden vom Hersteller auch explizit als Waffe vertrieben.
Mein Messer ist keine Waffe, damit kann es auch keine verbotene Waffe sein, eventuell ein verbotener Gegenstand.
Das kannst du nicht ernst meinen.
 
Müßte ich einen Tip auf das Ergebnis eines FB zu so einem Küchenmesser abgeben, wüßte ich, worauf ich mein Geld setzen würde - leider.

Nun ja, die FBs bauen ja auf die Verunsicherung der Messerbesitzer, je mehr Willkür und Unberechenbarkeit daraus wächst, je mehr wird das Messer selbst in der Bevölkerung aufgrund von Risiko- bzw. Ärgerminimierung verhindert.

Jedoch werden Messer in der Küche in meinen Augen gar nicht erst dem Risiko einer Bewertung durch das BKA ausgesetzt, denn die nutzt man ja auch nur dort.

Allerdings kann der Transport zu dem Menschen mit Handicap Risiken beherbergen, das ist ja bei allen größeren feststehenden Klingen so, Transport nur in "verschlossenen Behältern" oder Ähnliches.

Die Idee mit dem Griff finde ich sehr gut, mich hat schon die VI Konditorsäge allein wegen dem Griff begeistert.
Messer- und Griffdesign sind mir meistens sogar wichtiger als das Klingenmaterial.
 
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