Gerber 06 automatic

3,7" (Klingelänge lt. gerberstore.com) sind knapp 94mm.

Damit greift:
WaffG vom 11.10.2002

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...]
1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

– höchstens 8,5 cm lang ist,[...]
 
Ja. sorry, dennoch ein sehr heisses Teil. Da würde ich mehr als eines kaufen. Sammler sind nicht gleich Jäger, die dürfen ja St0ßdolche haben .... ;) (frag nicht nach dem Sinn und Zweck, es ist und bleibt alles ein bisserl lachhaft)
 
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Ja. sorry, dennoch ein sehr heisses Teil. Da würde ich mehr als eines kaufen. Sammler sind nicht gleich Jäger, die dürfen ja St0ßdolche haben .... ;) (frag nicht nach dem Sinn und Zweck, es ist und bleibt alles ein bisserl lachhaft)

Das ist aber ein Springmesser mit ein Klinge die deutl. länger ist als 8,5cm und somit ganz sicher in D nicht legal.
 
Grundsätzlich ja, es sei denn es gelingt Dir eine Ausnahmegenehmigung der für Dich zuständigen Behörde zu erlangen.

Hallo,
welche Behörde erteilt denn solche Ausnahmegenehmigungen und nach welchen kreterien werden sie dann vergeben?

Danke und Grüße
 
gem. § 40 Abs.4 WaffG ist das BKA zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen.

Es " ... kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Der Antrag ist formlos möglich, die Bearbeitung ist kostenpflichtig. Meines Wissen nach wird die Erteilung in der Praxis sehr restriktiv gehandhabt.
 
Oder die Klinge kürzen läst ( würg schauder )
Macht Böker doch auch soweit ich das (ohne jetzt in Katalog zu linsen) weiß :)
 
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