Gerber Mark I - erlaubt oder verboten

TeX

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228
- in der Suchmaschine die Antwort nicht gefunden
- bevor ich mich mit Lineal, Taschenrechner und Gesetzbuch bewaffnen muss...

meine Frage:

Ist das Gerber Mark I in Deutschland noch erlaubt?

Danke
TeX
 
Mit den üblichen Einschränkungen (bin kein Anwalt...) und Stand heute:

ein klares JA

(m.E. als Waffe eingestuft, da zweischneidiger Dolch - deshalb erst ab 18)
 
Gegenfrage: Warum nicht? :confused:

Seit wann gibt's bei fixed Blades eine Begrenzung?
Oder verwechsel ich da jetzt was? :irre: :glgl: :irre: :glgl:
 
Lies dir bitte auf meiner site http://www.aermeldolch.com das Kapitel "Auswahl des eigenen Messers" durch. Auf der Linkliste findest du auch einen Web-Link zum Waffengesetz und einen Hinweis auf relevante Gesetzesstellen für Messer.
 
hallo,
es gibt situationen da ist das mitführen eines stiefelmessers wie das MK I, obwohl es vielleicht nicht unter die spate der verbotenen stichwaffen fällt, trotzdem verboten. das wäre zum beispiel auf volksfesten, samstags in der innenstadt, disco und vor allem dort, wo große menschenansammlungen herrschen.
du solltest nur ein stiefelmesser tragen, wo die frequenz an personen gering ist. ich denke im wald, im feld, abends auf der strasse etc. gibt es kein recht dich dafür zu verurteilen.

über marks von gerber wirst du im englischsprachigen web mehr finden. die marks (I u. II) werden nicht mehr hergestellt, daher ist auch die information recht rar.

Raccoon
 
@racoon
Kannst Du mir erklären, warum ich Samstag abends in der Innenstadt kein Stiefelmesser, oder was das angeht irgendein anderes Fixed, tragen darf?
Auf Veranstaltungen (Volksfest, Konzert, Demo usw.) ist logisch, und in der Disco natürlich auch nicht, aber wenn ich Samstags mit meinem Hund in der Innenstadt spazieren gehe (oder mit meiner Frau shoppen :irre: )?
Wo steht, das ich da kein Stiefelmesser tragen darf? :confused:

OT:
Abgesehen davon, das ein Folder sowieso besser zum tragen in der Stadt geeignet ist. :haemisch:
 
SOlanfe du das messer in der disco zu einer normalen veranstaltung traegst (regelmaessiger besuch) hast du nur das hausrecht des inhabers zu fuerchten. anders ist es bei aussergewoehnlichen veranstaltungen, dann darf man dann keine waffen tragen. und samstags nachmittag in der innenstadt darf ich auch meinen bidenhaender spazierenfuehren :glgl:
 
Na ja, so habe ich das nicht gemeint, es ist natürlich nach meinem Wissen nicht verboten ein Stiefelmesser in der Innenstadt zu tragen, egal ob abends oder zu Rushhour-Zeiten. Kommt man jedoch in eine Personenkontrolle, unabhängig von der Tageszeit, so liegt es nach dem Ermessen des Kontrolleurs, in den meisten Fällen der Polizei, ob das Messer in Verwahrung kommt oder nicht. Was ich sagen möchte, wenn man einen gesunden Menschenverstand hat und die Situation in der man sich befindet einschätzen kann, weiß man von selbst wo und wann das Stiefelmesser vom Körper abzulegen ist. Ich denke Leute oder Sammler, die sich mit unterschiedlichen Messern abgeben, ob das nun offiziell verbotene sind oder nicht, kommen erst gar nicht in Situation. Hier gerade besteht der Unterschied zwischen Sammlern und Personen, die Stichwaffen für Kriminelle Zwecke verwenden. Nur leider macht die Allgemeinheit oft keine Unterschiede und steckt alle gemeinsam in einen Topf.

RACCOON
 
--quote:
unabhängig von der Tageszeit, so liegt es nach dem Ermessen des Kontrolleurs, in den meisten Fällen der Polizei, ob das Messer in Verwahrung kommt oder nicht.
-----------------
Ganz so schlimm ist es nicht.
Wenn du in eine Kontrolle gerätst., weist du den Beamten schon bei Beginn der Kontrolle auf den Trageort deines Messeres hin. Sollte das Messer vorübergehend in Verwahrung genommen werden, z.B. bei bestimmten Anlässen nach dem Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung, bekommst du das Messer anschließend wieder zurück. Und in jedem Fall bestehst du auf einer schriftlichen Quittung.
Abgesehen davon gehören Dolche aller Art in die Sammlervitrine und nicht auf die Strasse.
 
...ich glaube so mit 15 jahren kam ich in meine erste polizeikontrolle. ich weiß noch, es war kerb bei uns im dorf. mein kumpel und ich haben von einem älteren stiefelmesser abgekauft, es waren so art halbe stiefelmesser, vielleicht wie heute das gerber buck up.
wir lungerten da so am rand der kerb rum, prompt kam die polizei und kontrollierte uns. beide messer weg! ich habe aus angst nie wieder bei der polizei nachgefragt.

die letzte kontrolle war ca. vor 2 jahren, als student fahre ich mit dem auto meine oma auf eine autobahn-tankstelle, das auto meiner oma sah etwas verkifft aus, stoßstange mit klebeband verklebt, verbeult, innen schmutziger als außen etc.
der beamte fordert mich auf zum aussteigen, fragt, haben sie haschisch geraucht? oder rauchen sie haschisch? antwort: nein, eigentlich nicht, aber kam schon mal vor. danach wurde ich gefilzt wie ein blöder. diesmal hatte ich ein crkt m-16 in der hose – dass habe ich dem polizist gleich in die hand gegeben. haschisch haben sie natürlich nicht gefunden, nur relikte einer 80 jährigen.

...eine vitrine besitze ich nicht.

raccoon
 
Ein Stiefelmesser ist für gewöhnlich ein zweischneidiger Dolch und damit eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Mit fünfzehn Lebensjahren ist deren Besitz seit jeher verboten. Folglich kannst du froh sein, daß die Cops das Teil nur einkassiert und keine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen euch erstattet haben.

Das M16 im zweiten Fall hat dir der Beamte doch bestimmt zurückgegeben, oder ?
 
... ja natürlich habe ich das m-16 wieder zurück bekommen. es war eigentlich uninteressant für den beamten.

raccoon
 
da hier die frage schonmal behandelt wird, stelle ich meine gleich hier und mach kein neues topic auf...

hatte schonmal jemand schlechte erfahrungen bei einer polizeikontrolle? ich trage normalerweise (bis auf volksfeste etc) ebefalls ein m-16 bei mir (m-16 13sf)...

und da das gute stück ein wenig aggresiv aussieht, fürchte ich eine eventuelle "überreaktion" bei einer kontrolle. ist so was schonmal vorgekommen?
oder ist diese angst unbegründet?

weil sonst würd ich mir evtl ein neues edc knife zulegen.....


danke schonmal!!

gruß
 
Ich hatte mal eine Zeit lang das M16-14 dabei.
In der Zeit bin 2x mal von der Polizei bei einer normalen Verkehrskontrolle
von der Polizei aufgehalten worden.
War aber kein Problem.
Da eine mal haben die gar nicht danach gefragt, und das andre mal fragten Sie nur ob ich irgendetwas an Waffen oder Drogen dabei hätte.
Ich hab ihnen das Messer bei mir in der Tasche gezeigt und gut war.
 
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