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Springmesser sind nach der Novellierung des WaffG im Jahre 2003 in der BRD Waffen. Gemäß den geltenden Bestimmungen dürfen Waffen nur von volljährigen erworben und besessen werden.
Floppi hat die Antwort gegeben, den Rest kannst Du hier in Politik und Recht nachlesen.
Künftig eindeutige Betreffs im Titel schreiben, ohne Floppis Antwort, wäre das direkt gelöscht worden. Glück gehabt.
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