Gewerbeanmeldung??

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ich versuchs also auch noch ;-)

das was neweinstein da vor hat, sehe ich als "liebhaberei" an. und imho auch jedes finanzamt! es gibt da eine konkrete summe die man überschreiten muß, um keine finanzamtliche "lienhaberei", sondern erwerbstätigkeit auszuführen!

neweinstein: vergiß alles hier. mache deine 2 messer und verkaufe sie privat. alles andere ist so ein bürokratischer aufwand, der dir nur das genick bricht.

du willst schließlich nicht davon leben, sondern nur zur freude und aus spaß einmal ein parr messerchen herstellen. daß du da nicht alle verschenkst ist auch klar und nicht schlimm. geld bekommst du eh erst, wenn die messer gut sind. bis dahin mußt du schon ein paar schleifscheiben verschleißen....

lg matthias
 
feuervogel69 schrieb:
ich versuchs also auch noch ;-)
das was neweinstein da vor hat, sehe ich als "liebhaberei" an. und imho auch jedes finanzamt! es gibt da eine konkrete summe die man überschreiten muß, um keine finanzamtliche "lienhaberei", sondern erwerbstätigkeit auszuführen!
lg matthias

Ich wüsste gerne was das für eine konkrete Summe sein soll, die da überschritten werden muss. Eine Quellenangabe wäre nicht schlecht.
Ich glaube aber nicht, dass Du eine finden wirst.

Das entscheidende Tatbestandsmerkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht, § 15 Abs. 2 EStG. Gemeint ist damit, wie waghto bereits ausgeführt hat, dass über die Gesamtlebensdauer des Gewerbebetriebs ein Totalgewinn betriebswirtschaftlich möglich sein muss; dieses Tatbestandsmerkmal gilt im Prinzip für alle Einkunftsarten.

Zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht muss eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung (Totalgewinnprognose) durchgeführt werden. Für die Totalgewinnprognose können die Verhältnisse in bereits abgelaufen Jahren wichtige Anhaltspunkte bieten, vgl BFH-Urteil vom 25.11.2004 BFH/NV 2005 S.854.
Dabei können mehrjährige Anfangsverluste in der Natur der Sache liegen.
Berücksichtigt man, dass wir als Messermacher uns ja erst mal ein ordentlichen Renomee und einen guten Namen in der Szene erarbeiten müssen, dürfte die Verlustphase eines gewerblichen Messermachers auch über 3 Jahre liegen.

Gruß Heiko aka Lanfear
 
Jetzt geb ich auch noch meinen Senf dazu. :hmpf:
feuervogel69 schrieb:
neweinstein: vergiß alles hier. mache deine 2 messer und verkaufe sie privat. alles andere ist so ein bürokratischer aufwand, der dir nur das genick bricht.

du willst schließlich nicht davon leben, sondern nur zur freude und aus spaß einmal ein parr messerchen herstellen. daß du da nicht alle verschenkst ist auch klar und nicht schlimm. geld bekommst du eh erst, wenn die messer gut sind. bis dahin mußt du schon ein paar schleifscheiben verschleißen....

lg matthias

Ich seh das genau wie feuervogel. :super:

Würde man es immer gleich so eng sehen,dann würde jeder der bei diversen Auktionshäusern od hier im Forum ab und zu etwas aus seiner Hobbywerkstatt/Dachboden... verkauft,ein Gewerbe anmelden müssen...

Ist ja auch nicht Sinn und Zweck.

Für mich wäre es in diesem Fall hier gleichzusetzen mit einem,der zur Polizei geht und sagt
"Bitte ich werde demnächst einmal 10km/h zu schnell fahren,also möchte ich im Vorhinein schon die Strafe bezahlen..."
 
Zuletzt bearbeitet:
zingzong2005 schrieb:
Jetzt geb ich auch noch meinen Senf dazu. :hmpf:


Ich seh das genau wie feuervogel. :super:

Würde man es immer gleich so eng sehen,dann würde jeder der bei diversen Auktionshäusern od hier im Forum ab und zu etwas aus seiner Hobbywerkstatt/Dachboden... verkauft,ein Gewerbe anmelden müssen...

Ist ja auch nicht Sinn und Zweck.

Für mich wäre es in diesem Fall hier gleichzusetzen mit einem,der zur Polizei geht und sagt
"Bitte ich werde demnächst einmal 10km/h zu schnell fahren,also möchte ich im Vorhinein schon die Strafe bezahlen..."
Wie Ihr es seht spielt hier aber keine Rolle sondern wie es das Finanzamt sieht. Wenn Dir jemand ans Bein pissen möchte und Dich beim Finanzamt anschwärzt ist der Ärger vorprogrammiert.
Und auch als Messermacher hat man nicht nur Freunde :argw:
 
Lanfear schrieb:
vgl BFH-Urteil vom 25.11.2004 BFH/NV 2005 S.854

Donnerwetter - jetzt werden im Messerforum bereits nicht veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs zitiert - aber Banane, Lanfear hat sowas von Recht, rechter geht's gar nicht! :super:

Und...dicht! (Oder?)
 
nochmal zur liebhaberei: früher waren es imho (!) 2500 DM,-/jahr gewinn, die man nicht mehrere jahre unterschreiten durfte, da das finanzamt, dann das ganze als liebhaberei eingestuft hätte.

ach so und: man erklärt so oder so seine einkünfte im nachhinein! will heißen, jeder kann erstmal mindestens ein jahr wirtschaften (als freiberufler) und -wenn er dann sieht, daß da gewinn abgefallen ist, diese einkünfte erklären. (ich geh jetzt mal von messern als liebhaber/kunstobjekte/nicht täglicher bedarf aus).

lg matthias
 
Nur mal so am Rande:
Heiko/Lanfear hat sich in einem anderen thread als Finanzbeamter, bzw. Mitarbeiter einer Finanzbehörde "geoutet", darum ist es wohl auch kein Geheimnisverrat, wenn ich daran erinnere.

Kurz gesagt:
Ihr könnt Euch jetzt weiter Spekulationen basierend auf Halb- und Unwissen um die Ohren hauen, oder Ihr akzeptiert, was Euch aus erster Hand/aus offizieller Quelle erklärt wird.

Wer sich dabei um Kopf und Kragen reden will, ist selbst Schuld - nicht weil ein Beamter immer im Dienst ist, sondern weil auch andere Leute hier mitlesen.
Mit dem Finanzamt oder dem Zoll legt man sich nicht an - das ist eine Erkenntnis, die ich aus dem Halbwissen und vermeintlich genialen Tricksereien und Mauscheleien anderer Leute gelernt habe.

Wer es genau wissen will, geht entweder zum Gewerbeamt, Finanzamt und/oder Steuerberater, denn nur dort kann ihm der richtige Weg für *sein* Vorhaben für die individuellen *für ihn* zutreffenden Bedingungen erklärt werden.

Jo, Guenter, hast Recht ;)
 
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War gestern bei einem Fortbildungsseminar bei der Handwerkskammer Nürnberg und hab bei der gelegenheit nach der Rechtslage gefragt.
In Deutschlang gibt es noch 3 Gewerke in denen der Meistertitel zur Ausübung pflicht ist, Orthopädie-Technik, Orthopädie-Scuhtechnik, 3. hab ich vergessen, reiche ich nach. Desweiteren sind bei 41 Gewerken ein Meister fals Lehlinge ausgebildet werden pflicht. Ansonsten ist das Handwerk derzeit auf einen sehr wackeligen podest, weil jeder alles machen darf, wenn er schonmal in einer dieser Gerwerke tätig war(teils mit Einschränkungen).

Zur rechtslage wenn ich ein Messer als Auftragsarbeit oder Kunst verkaufen möchte wurde ich an das Finanzamt weiterverwiesen.

Ich werd euch auf dem laufenden halten.


Schöne Grüße, David
 
Tja, also ich bin auch Finanzbeamter und kann Luftauge nur beipflichten. Aber das bemängelte hartnäckige Herumreiten auf "Halb- oder Unwissen" seitens der Kundschaft gehört fest und täglich zum Berufsbild des Finanzbeamten.
 
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