Gibt es ein Messer, das keine "Waffe" lt. Gesetz ist?

Verriegelt das TopLock denn nun geschlossen?


Moin,

bin zwar nicht Marc, aber mein Toplock verriegelt auch im geschlossenen Zustand.
Ohne das Knöfchen zu drücken bekomme ich zumindestens die Klinge nicht auf. Obwohl der Klingengang ansonsten recht "weich" ist.
Wie schon erwähnt, fällt die Klinge bei gedrücktem Knopf nicht alleine durch die Schwerkraft auf, wenn der Klingengang entsprechend eingestellt ist.

Grüße

Markus
 
Der dritte Typ ist die Waffe, die durch die nicht vorgesehene Verwendung eines Gegenstandes entsteht. Aber dabei kann es sich um quasi jede Art von Gegenstand handeln. Ich habe ein paar Jahre als Schöffe am Jugendgericht gesessen und Waffen im Sinne dieser Auslegung waren in den Urteilen z.B. auch in einer Schlägerei eingesetzte solide Stiefel (Turnschuhe hingegen nicht) oder abgebrochene Glasflaschen oder Billardkugeln als Wurfgeschosse.

Stimmt zwar, aber Du darfst nicht die (meines Wissens nach 23!) verschiedenen Waffenbegriffe im deutschen Recht einfach durcheinanderschmeißen. Jeder gilt nur im Rahmen seines spezifischen Regelungsbereiches und sind sämtlich unkompatibel. Der von Dir angeführte Waffenberiff gilt nur für die entsprechenden Regelungen des StGBs, hat jedoch mit dem für das Führen i.s.d. Gesetzes relevanten Waffenbegriff des WaffG oder des VersammlungsG nicht zu tun.

Ich persönlich mache mir da keine Gedanken, denn ich bin ziemlich "normalomäßig" angezogen (Polo, Jeans, schlichte Schuhe) und trage nie ein Messer am Gürtel.
Hat damit nicht zu tun, ich sehe sehr oft ganz und gar nicht "normalomäßig" aus und trage regelmäßig Messer offen am Gürtel, kontrollliert werde ich aber im Gegensatz zu vielen bekannten und unbekannten fast nie, selbst in sicherheitssensiblen Bereichen nicht und wenn, wurden die Kontrollen bei ersten Anzeichen von Unkoopertativität meinerseits stets eingestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Müßte ich erst mal nachschlagen, ich hatte das vor 3-4 Jahren mal gezählt. Waren allerdings auch Bereiche wie Kriegswaffenkontrolle, Außenhandel, Bodensanierung, Polizeigesetze bei.

Grade im StGB gibt es je nach "Tatgenres" bereits unterschiedliche (und umstrittene) Waffenbegriffe (z.B. Körperverletzungs- und Raubdelikte) und in den letzten 15 Jahren ist es durch Gesetzesnovellen zunehmend schwer geworden, Tatwerkzeuge und Waffen i.S.d. jeweiligen § abzugrenzen. Dort besteht die spiegelverkehrte Entwicklung zum WaffG: Im StGB versucht man die erfolgte Verwendung von vielen Tatwerkzeugen verwendungsabhängig gesondert unter Strafe zu stellen, während man im WaffG das ganze abstrakt an den Gegenständen festmacht, egal, wozu sie verwendet werden sollen. So ist es beispielsweise nach WaffG nicht verboten, einen tatgeeigneten Gegenstand mitzuführen, der nicht unter die Definitionen des WaffG fällt, wenn man dieses in der Absicht einer Verwendung bei einem Mord tut (z.B. Fahradspeiche oder eine Modern Talking CD). Umgeklehrt macht die Verwendung eines solchen Gegenstandes z.B. eine Körperverletzung zu einer gefährlichen, wenn die konkrete Gefährlichkeit im Einzelfall bei der Tathandlung eine Rolle spielte.:glgl:

OT: Ob diese ganzen Gesetzerlassungsorgien Deuschland sicherer machen, wage ich m.E. zu bezweifeln, auf jeden Fall fördert es Papierindustrie + Forstwirtschaft.:steirer:
 
Leider werfen die meisten Leute diese verschiedenen Arten des Waffenbegriffes einfach zusammen und mixen dann Stuß zusammen.

In den letzten Wochen ist mir das besonders und auch sehr unangenehm aufgefallen. Sobald man sagt "die meisten Messer sind keine Waffe" sieht man wie das gegenüber die Ohren ganz demonstrativ fest zuklappt und einem dann mit "man kann es aber als Waffe benutzen, also ist es eine" ins Wort fällt. Und sämtliche Versuche das richtig zu stellen werden abgeblockt. - Arg!!! Es lebe das Vorurteil an dem man sich mit aller Gewalt festklammert!

Und wer mein großes Laguiole sieht fastelt, sofern er überhaupt etwas vom WaffG weiß, was von 12 cm. (Öh, hat aber nur 10,5 cm, abgesehend davon das es nicht feststehend ist.) Und wenn das nicht zieht werden noch die Mythen von Handbreite u.Ä. bemüht.

Gruß, Bernhard
 
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