Griptilian ein Fallmesser?!

Waver

Mitglied
Beiträge
105
Moin,

ich komme grade vom Polizeipräsidium und bin deprimiert.
Aber erstmal die Vorgeschichte:



Gestern habe ich an meinem neuen Benchmade Griptilian den Daumenpin abgeschraubt. Nun bin ich heute zur Polizei um zu erfragen ob das messer nun uneingeschränkt legal zu führen ist. Der Polizist am Eingang hat das grippi dann erstmal befummelt, festgestellt das es ja scharf war, worauf er mich fragte ob ich das selbst geschärft hatte, was ich bejahte. Als Antwort bekam ich ein Nuscheln, was mir sagte das sowas scharfes ja eh verboten sei. da dachte ich mir schon: na das kann ja heiter werden. Nachdem ich erstmal 10 Minuten warten durfte, wurde ich ins Büro gewunken, wo mir dann mittgeteilt wurde, das es sich hierbei um ein Fallmesser handle, welches sie, da ich noch nicht 18 bin direkt dabehalten wollten, bis meine Eltern es abholen. Die warteten Gottseidank draußen.
Darauf ließ ich mir einmal erklären warum dies ein Fallmesser sei. Darauf erhielt ich die Antwort, dass das Messer durch zurückschieben des Axis-
Locks und einer gleichzeitigen Schleuderbewegung des Handgelenks geöffnet werden kann. Ich so resignierend: Aha. Darauf folgte dann prompt die Frage, was ich denn mit dem Messer vorhabe, worauf ich angab, es als Alltagswerkzeug zu benutzen, worauf wiederum eine Gardinenpredigt folgte, dass dies völliger Schwachsinn sei, man bräuchte heutzutage in Mitteleuropa kein Messer. Niemals ausserhalb der Küche. Eine spitzfindige Anmerkung zu dem sich am Gürtel des Polizisten befindlichen Vic hab ich mir verkniffen. Und was alles passieren kann mit so einem Messer, und wenn ich vor etwas Angst hätte, solle ich mir Pfefferspray kaufen.

Dabei rausgekommen ist schließlich, dass meine Eltern das Messer abholen mussten und ich auf meine frage keine Antwort erhalten habe.
Ich werde unsere Herren in Grün nie wieder mit solchen Fragen belästigen, das steht fest. Ich werde den Daumenpin wieder dranschrauben, einfach aus Protest, bei solcher Unkenntnis ist macht das eh keinen Unterschied mehr.:mad:.

So das musste von der Seele:jammer:

jetzt meine eigentliche Frage: stimmt das, ist das Grippi aufgrund des Axis-Locks baubedingt um ein Fallmesser?
 
jetzt meine eigentliche Frage: stimmt das, ist das Grippi aufgrund des Axis-Locks baubedingt um ein Fallmesser?
Nein, denn das Grippi ist im geschlossenen Zustand nicht arretiert - man kann die Klinge ohne Betätigen eines Schalters/Knopfes/Schiebers herausklappen

Es ist - zumindest in deinem Fall - aber immer noch ein Einhandmesser und fällt unter das beliebte Führungsverbot

... du hättest die Achsschraube fester anziehen sollen, dann wären die Chancen größer gewesen ... naja, hätte/wäre/wenn :D
 
wo mir dann mitgeteilt wurde, dass es sich hierbei um ein Fallmesser handle, welches sie, da ich noch nicht 18 bin direkt dabehalten wollten, bis meine Eltern es abholen.

Das beweist, dass die netten Herren wirklich gar keine Ahnung haben.
Wenn sie nämlich (fälschlicherweise) davon ausgehen, dass das Griptilian ein Fallmesser ist, dann dürfen sie es niemandem aushändigen, da es dann eine verbotene Waffe nach Anlage 2 zu $ 2 Abs. 2-4 Waffengesetz, Nr. 1.4.1 wäre.
 
Das beweist, dass die netten Herren wirklich gar keine Ahnung haben.
Wenn sie nämlich (fälschlicherweise) davon ausgehen, dass das Griptilian ein Fallmesser ist, dann dürfen sie es niemandem aushändigen, da es dann eine verbotene Waffe nach Anlage 2 zu $ 2 Abs. 2-4 Waffengesetz, Nr. 1.4.1 wäre.
Das ist völlig richtig! Das, was der Herr Polizist vielleicht wohlmeinend meinte, leider komplett falsch.

Du hättest die Bemerkung hinsichtlich des Vic machen sollen und fragen, warum er Dir gegenüber sofort an Messerstecherei denkt.

Und im Übrigen sollte man sich so Besuche bei der Polizei sparen. Die haben nicht die Kompetenz "Erlaubnisse" zu erteilen. Dafür sind die nicht da. (Ich habe eh kein Verständnis dafür, warum hier alle Nas lang jemand eine "seeligmachende Erlaubnis von Oben" haben will. Sind wir Bürger oder nicht?)
 
Falls sich jemand wundert: Hier wurden einige Beiträge wg. Themaverfehlung (vulgo OT) gelöscht.

thrawn hat schon das Wesentliche geschrieben, viel mehr gibt es zur Beantwortung der Frage eigentlich auch nicht zu sagen.
 
Moin, ich komme grade vom Polizeipräsidium und bin deprimiert.

Zunächst einmal fühle ich mit dir! Die Auskunft, die dir dort erteilt wurde, ist natürlich Quatsch!

(Klugsch......modus an)
In Kevelaer gibt es übrigens kein "Polizeipräsidium". Wahrscheinlich warst du auf der Polizeiwache Kevelaer.
(Klugsch......modus aus)

Mein Tip:

Zunächst einmal zu der sachbearbeitenden Dienststelle (Waffenrecht) durchtelefonieren und dort konkrete Fragen stellen.

In meiner zuständigen Behörde (Polizeipräsidium Wuppertal) habe ich damit gute Erfahrungen gemacht.

Obwohl ich selber Polizist bin, habe ich als Bürger an "meine" Behörde (zuständige Sachbearbeitung) eine konkrete Frage gestellt und eine vernünftige Antwort bekommen.

Wie schon häufig im hiesigen Forum erwähnt, kennt nicht jede uniformierte (oder zivile) Auskunftsperson bei der Polizei die einzelnen Tatbestände des WaffG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war mal wieder keine Glanzleistungs. Auweia das ist wirklich peinlich...:glgl:

Ich schäme mich!

Eine Anmerkung, ich würde wirklich versuchen mich an die übergeordnete
Stelle zu wenden und nochmals um Auskunft bitten, warum denn diese
Fehlinformationen gegeben wurden. Vor allem wirklich schlimm, dass sie
ein Fallmesser wieder ausgehändigt hätten...:(

So muss ich die Einstellung des Threadstarters teilen. Ich kann es wirklich
verstehen, dass du enttäuscht und sauer bist.

EDIT: smeagolvomloh hat es schon erläutert. Da war ich wohl zu langsam. :)
 
Zurück