Gunting im neuen Design?

Almi

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Habe gehört, dass beim Gunting zur Zeit das Design geändert wird ... weiß jemand Näheres?

Vielen Dank!
 
kann die charakteristische "Nase" des Gunting bei einem Resue-Messer irgendwie von Vorteil sein ?? Als Laie vermute ich, dass gerade beim Durchschneiden von Gurten (oder derartigem) die Nase eher störend sein könnte. Zum Zerschlagen von Glas halte ich andere Konzeptionen als die "Nase" ebenfall für geeigneter. :confused:
 
Diese Rettungsmesserversion hätte ich gerne für meine Sammlung. Was kostet das Teil denn als Customs ?
Ansonsten ist das die perverseste, geilste Idee des Jahres : Eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes wird zum Rettungsmesser umgebaut.
Kann man die Rampe des geschlossenen Messers zum Einschlagen von Fensterscheiben benutzen ?
 
Original geschrieben von sgian
Eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes...

Da ist mir wohl was entgangen - Textbeleg?
Ansonsten finde ich die Idee auch merkwürdig - Rettungsmesser gibt's schon genug und eine Doppelfunktion können die MoD Dieter CQDs sicher besser erfüllen. Die "Nase" ist als Öffner und für Nervendrucktechniken gedacht und zum Scheiben einschlagen völlig ungeeignet - allein schon wegen der Position. Zum Gurte, Textilien usw. schneiden ist das Messer auch nicht übermäßig gut geeignet. Nett sieht er allerdings aus, der Proto. :D
Sollte so was allerdings in Serie gehen halte ich das Ganze für eine politisch korrekte produktkosmetische Aktion aus reiner Ami-Perspektive - schließlich sind ja "Selbstverteidigungs-" und "Kampfmesser" böse, "Rettungsmesser" nicht. Mach' die Spitze etwas runder und rote Griffe dran, der Name macht dann den Rest...:irre:
Erinnert sich noch jemand an die Diskussion um den "Mehrzweck-Rettungsstock"? :haemisch:
Aber vielleicht bin ich auch voreilig, mal abwarten was Spyderco draus macht.
 
Last edited:
--quote:
Da ist mir wohl was entgangen - Textbeleg?
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TacHead: Meinst du die Frage ernst ?
Das Original-Gunting ist ausdrücklich als SV-Messer konzipiert worden. Diese Rampe oder wie man diese Schlagkonstruktion sonst nennen mag, ist dazu bestimmt die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen - sonst nichts.
Wenn die technischen Merkmale und die erklärte Verwendungsabsicht ("biomechanical cutting" etc.)eindeutig in den Bereich SV weisen, IST das eine Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes.
Und die Klinge von 3 Zoll ist nur deshalb so kurz, weil das im Nahkampf laut Bram Frank völlig ausreicht und man dieses Messer deshalb vor dem 11.09.2001 sogar mit in ein Flugzeug innerhalb der USA mitnehmen durfte.
 
Last edited:
Kann mich sgian nur anschließen. An der Waffeneigenschaft des Gunting und anderer, vom Hersteller so bezeichneter, SV-Messer besteht nach herrschender Rechtsinterpretation überhaupt kein Zweifel. (Entscheidend bei der Beurteilung im Zweifelsfall ist der "Wille des Herstellers". Kritisch sind deshalb auch fast alle Emersonmesser, da Ernie auf seiner HP ja wenig Zweifel an der Zweckbestimmung seiner Werke läßt. Allerdings gilt das nur in Richtung vom Werkzeug zur Waffe, andersherum geht das nicht. D.h. ein Dolch verliert seine Waffeneigenschaft nicht dadurch, daß der Hersteller nur Brötchenschmieren als Verwendungszweck im Sinn hatte)
 
Sry OT
@ sgian
Bitte mal die GENAUE Quelle das der Wille des HERSTELLERS eine Rolle spielt. Ich finde weder Im gestz noch in der Anlage so etwas.
Gruss
El
 
@sgian, El Dirko: stimmt - Zweckbestimmung in §1 (2)2a. Hatte ich tatsächlich vergessen - im Kopf hab' ich nur die Verbotsbestimmungen. ;)
Man kann drüber streiten, ob "ihrem Wesen nach" sich auch auf die Intention des Herstellers bezieht, aber bevor wir uns hier in ontologischen Grundsatzdebatten ergehen würde ich mal davon ausgehen.

Allerdings klingt "Waffe im Sinne des Waffengesetzes" so dramatisch - so lange die geltenden Einschränkungen beachtet werden ist es doch völlig unerheblich ob ein Messer in diesem Sinne Waffe ist oder nicht, vor allem weil spätestens unter §1(2)2b nach Anlage 1: Begriffsbestimmungen, Unterabschnitt 2, 2.1 eigentlich *alle* Messer fallen. Dazu gibt's dann wieder Definitonen von Verwendungen in den Paragraphen zur Körperverletzung etc. pp :rolleyes: - d.h. so richtig verboten ist fast nix aber Ärger kann man immer kriegen. Also eigentlich eh egal. Juristen... :irre:

Zurück zum Gunting: ich finde das ursprüngliche Konzept eh schon etwas schwierig aber immerhin originell - das Ganze umzumodeln und mit dem Etikett "Rescue" zu verkaufen finde ich weder stimmig noch praktikabel.
 
Last edited:
also auf ne design-änderung des guntings bin ich gespannt!
die orange-custom-version haut mich nun nicht vom hocker!
 
So wie ich das verstehe ist das ja nur eine nachträglich modifizierte Version. Custom würde ich so was nicht nennen, höchstens "customized". Und ein Kampfmesser als Rescue umzuwandeln finde auch ich etwas seltsam. Vermutlich wird einfach die Klingenspitze weggeschliffen und neue G10-Schalen draufgemacht. Der Preis wäre also schon interessant ;)
 
Original geschrieben von Almi
Habe gehört, dass beim Gunting zur Zeit das Design geändert wird ... weiß jemand Näheres?

Vielen Dank!

um nochmal das thema hervorzuholen, denn das wuerde mich auch interessieren, es soll derzeit erstmal nix geben, weil da ne neue version die tage auf den markt kommt. - vielleicht haben die auch bloss einen fangriemen an die achsschraube geklebt ?? :D
 
sorry für OT
@ el dirko
Das mit dem "Willen des Herstellers" steht weder im Gesetz noch in der Anlage, sondern wird in der Praxis (Polizei, Gerichte) als Hilfskriterium herangezogen, wenn man das Messer nicht anhand objektiver Merkmale eindeutig als Waffe oder als Werkzeug einordnen kann.
 
Wobei man hierbei auf eine restriktive Auslegung drängen sollte, denn sonst ist ein gewöhnliches Klappmesser mit Hechtklinge wie mein "Cold Steel Night Force" auf einmal eine Waffe, nur weil es komplett schwarz ist und einen martialischen Namen bekommen hat.

Da an die Waffeneigenschaft auch ein Straftatbestand für das Mitführen auf öffentlichen Veranstaltungen geknüpft ist, kann die Auslegung des Gesetzestextes nur eng sein. Andernfalls wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
 
Diese Bastardisierung des Gunting mit der Intention aus einer Waffe ein Rettungsmesser zu machen halte ich für Schwachfug. Wer ein Rettungsmesser sucht wird bei Spyderco - und sogar bei Eickhorn - besser bedient.

Wie man mit diesem Gunting unter ggf. beengten Verhältnissen etwas schneiden will WENN ES WIRKLICH DRAUF ANKOMMT (Sicherheitsgurt, enge Kleidung) ist mir ein Rätsel. Die Rampe auf dem Klingenrücken ist dabei hinderlich und birgt das Risiko der zusätzlicher Verletzung der zu rettenden Person.

Und mit der Rampe kann man wohl kaum Glas einschlagen - einerseits liegen die Finger rechts und links von der Rampe, geraten also zwangsläufig ins (splitternde) Glas oder werden gequetscht, andererseits halte ich es für fraglich dass es mit dieser (relativ grossflächigen) Rampe möglich ist die erforderliche punktuelle Belastung auf Sicherheitsglas auszuüben damit dieses springt. Wers nicht glaubt kann ja mal versuchen mit einem normalen Messer durch Sicherheitsglas zu kommen - geht nicht oder nur mit viel Power und Anlauf. Dazu braucht es etwas extrem spitzes und hartes. Nicht umsonst treiben Messerhersteller die was von der Materie verstehen den Aufwand einen Hartmetalldorn einzusetzen.

Original geschrieben von TacHead
Ansonsten finde ich die Idee auch merkwürdig - Rettungsmesser gibt's schon genug und eine Doppelfunktion können die MoD Dieter CQDs sicher besser erfüllen.

Ups - auch wenn das CQD einen (recht brauchbaren) Hartmetallschlagdorn zum glasbrechen hat wird kein Rettungsmesser draus. Die Klinge z.B. ist spitz und deswegen ungeeignet. Ausserdem ist das Messer gemäss erklärtem Willen von MoD eine Waffe, ausgerichtet auf den speziellen Bedarf von Polizei und Militär: Die starke feststellbare Klinge als Waffe, der Glasbrecher um bei einer Razzia Scheiben einzuschlagen und der "Gurtschneider" ist kein Gurtschneider (weil völlig ungeeignet für diesen Zweck) sondern dazu gedacht die bei der Polizei so beliebten Nylon-Handfesseln (AKA "Kabelbinder") zu durchtrennen (das könnte mit einer scharfen Klinge mit offener Schneide / Spitze nämlich sonst blutig enden).

Der Erfinder des Rescue-Gunting sollte sich auf jeden Fall in Zukunft auf Sachen konzentrieren von denen er Ahnung hat - Rettungsmesser gehören eindeutig nicht dazu.

Just my 2 cents - nach über zehn Jahren ehrenamtlichem Rettungsdienst, davon sieben Jahre als Sanitätsausbilder.

Wenn jemand die E-Mail-Adresse des Modifizierers hat kann er ihn ja mal auf dieses Topic hier hinweisen, vielleicht werden wir dann erleuchtet?!

Gruss
Markus
 
Last edited:
Sorry, MarkusS, aber das EINschneidige Dieter ist KEINE Waffe im Sinne des Waffengesetzes, sondern ein Werkzeugmesser für Sicherheitskräfte. Dieses kurze, klobige Teil ist zum Messerkampf eher eingeschränkt geeignet. Ich selbst würde jedes Steakmesser dem Dieter vorziehen. Mit einem Kampfmesser a la AFII hat es nun wirklich nichts zu tun.

Und ich hätte trotzdem gerne auch so eine Gunting-Version für meine Sammlung.:hehe: :super:
 
ÄÄÄHHH, tschuldigung, vielleicht sollte ich meine Eingangsfrage präzisieren, die sich nicht auf einen "customized" Rettungsmesserversuch bezog, sondern einfach um mögliche Modifikationen des Serienmessers seitens des Herstellers und wie dieses aussehen sollen/könnten. Danke.
(... obwohl auch die Diskussion um die "Waffe im Sinne des Waffengesetzes" ganz aufschlussreich war ...)
 
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