Hallo,
ich habe mir das Waffengesetz, konkret wo es um Messer geht durchgelesen und würde gerne wissen ob ich das richtig verstanden habe?
Ich darf kein Messer bei mir führen, also in der Hosentasche, das man einhändig öffnen kann? Also auch nicht das aktuelle Bundeswehr Taschenmesser?
Ich darf aber ein Klappmesser bei mir führen, egal wie lang (?) wenn man es zweihändig öffnen muss? Was wäre z.B. mit dem H3 Alpha Two von Pohl Force? Dort kann man den Klingenheber entfernen? Das dürfte ich dann mit mir führen? Ich habe gerade gelesen das man das laut einigen Juristen doch nicht darf weil man es dennoch einhändig öffnen kann?
Bei Einhandmessern, feststehend, steht die dürfen max. 12cm lange Klingen haben, heisst das ich darf z.B. ein Karambit mitführen? Ist weder klappbar noch länger als 12cm?
Und das ganze ist absolet wenn man ein berechtigtes Interesse hat? Zählt dazu nur sowas wie Polizei oder Feuerwehr, Angel und Wanderer? Oder gibt es da noch eine Ausnahme?
Oder fällt z.B. ein Karambit automatisch unter die Kategorie "Waffe" weil es nur (?) dazu da ist um Schaden zu verursachen und darf sowie so nie getragen werden?
Vielen Dank im Vorraus!
ich habe mir das Waffengesetz, konkret wo es um Messer geht durchgelesen und würde gerne wissen ob ich das richtig verstanden habe?
Ich darf kein Messer bei mir führen, also in der Hosentasche, das man einhändig öffnen kann? Also auch nicht das aktuelle Bundeswehr Taschenmesser?
Ich darf aber ein Klappmesser bei mir führen, egal wie lang (?) wenn man es zweihändig öffnen muss? Was wäre z.B. mit dem H3 Alpha Two von Pohl Force? Dort kann man den Klingenheber entfernen? Das dürfte ich dann mit mir führen? Ich habe gerade gelesen das man das laut einigen Juristen doch nicht darf weil man es dennoch einhändig öffnen kann?
Bei Einhandmessern, feststehend, steht die dürfen max. 12cm lange Klingen haben, heisst das ich darf z.B. ein Karambit mitführen? Ist weder klappbar noch länger als 12cm?
Und das ganze ist absolet wenn man ein berechtigtes Interesse hat? Zählt dazu nur sowas wie Polizei oder Feuerwehr, Angel und Wanderer? Oder gibt es da noch eine Ausnahme?
Oder fällt z.B. ein Karambit automatisch unter die Kategorie "Waffe" weil es nur (?) dazu da ist um Schaden zu verursachen und darf sowie so nie getragen werden?
Vielen Dank im Vorraus!
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