Jubei
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Hab n paar Fragen
Hi, ich habe ein paar Fragen bezüglich dem (neuen) Waffengesetzt die ich mir durch Lesen verschiedener Beiträge nicht konkret beantworten konnte. (Tut mir leid, die Fragen wurden bestimmt schon oft gestellt oder sind leicht zu beantworten, aber ich hab leider nichts dazu gefunden)
Also, ich wollte wissen wie es rechtlich aussieht, darf ich theoretisch 1. mit einem Neck Knive, 2. mit nem riesen Fahrtenmesser (Rambo-Style), 3. mit nem zweiseitig geschliffenen Dolch (zb Fairbain Sykes), 4. n Wurfmesser (zb Cold Steel TFT)oder 5. n riesen Klappmesser mit mir rumschleppen? (nich das ich das wollte, interessiert mich nur, speziell bei den feststehenden Messern) gibts da wie bei Springmessern ne maximal zulässige Klingengröße? Wenn ja, wieviel beträgt die in den einzelnen Fällen?
naja, ich hoffe meine Fragen sind nicht all zu dämlich, danke schon mal im Vorraus für eure Antworten...
Mfg
[Andreas: Betreff erweitert]
Hi, ich habe ein paar Fragen bezüglich dem (neuen) Waffengesetzt die ich mir durch Lesen verschiedener Beiträge nicht konkret beantworten konnte. (Tut mir leid, die Fragen wurden bestimmt schon oft gestellt oder sind leicht zu beantworten, aber ich hab leider nichts dazu gefunden)
Also, ich wollte wissen wie es rechtlich aussieht, darf ich theoretisch 1. mit einem Neck Knive, 2. mit nem riesen Fahrtenmesser (Rambo-Style), 3. mit nem zweiseitig geschliffenen Dolch (zb Fairbain Sykes), 4. n Wurfmesser (zb Cold Steel TFT)oder 5. n riesen Klappmesser mit mir rumschleppen? (nich das ich das wollte, interessiert mich nur, speziell bei den feststehenden Messern) gibts da wie bei Springmessern ne maximal zulässige Klingengröße? Wenn ja, wieviel beträgt die in den einzelnen Fällen?
naja, ich hoffe meine Fragen sind nicht all zu dämlich, danke schon mal im Vorraus für eure Antworten...
Mfg
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