Haller Vendetta

leeroygreen

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hallo.
ich habe wirklich lange im internet gesucht aber finde immer nur wiedersprüchliche aussagen bzw. aussagen die schon vor längerer zeit gemacht wurden.
im grunde möchte ich nur wissen ob ich ein messer wie das haller vendetta:
http://www.rescuegeorge.de/p/157217...sch-stilett-formmesser-taschenmesser-stiletto
legal mitführen darf.
tut mir leid falls ich einen beitrag übersehen habe in dem die frage bereits geklärt ist aber ich suche wie gesagt schon eine weile und wurde bisher nicht fündig.
wäre für jede hilfe dankbar.
 
AW: haller vendetta

Diese Taschenmesser fallen NICHT unter das deutsche Waffengesetz, einseitig abgezogen,
KEIN SPINGMESSER, KEIN EINHANDMESSER
Das steht auf der Seite, die Du verlinkt hast.:rolleyes:
Es scheint wirklich kein Springmesser zu sein.
Ob ich mir das Messer kaufen würde ist eine andere Frage, aber abgesehe davon, dass Dir hier auch keiner Rechtssicherheit geben kann, scheint die Beschreibung zuzutreffen.

Da ich das Messer aber nicht kenne, kann ich leider auch nicht sagen darüber, ob man es mit einer Hand öffnen kann oder es ein sicherer "Zweihänder" ist.

Über diese Diskussion gibt es aber wirklich viele Threads hier.;)
 
AW: haller vendetta

was ich eigentlich meinte ist die klingenform, mir hat mal jemand gesagt das diese klingenform verboten sei.
vielen dank aber für die antwort ich werde das forum nochmal durchsuchen :)
achja fast vergessen, es geht nicht explizit um das gelintke messer sonder wie gesagt form/stil falls jemand ähnliche messer kennt in besserer qualität würde ich mich über eine empfehlung freuen ^^
 
AW: haller vendetta

was ich eigentlich meinte ist die klingenform, mir hat mal jemand gesagt das diese klingenform verboten sei.

Richtig, diese Klingenform war bei Springmessern (was dein verlinktes Messer aber gar nicht ist) mal verboten. Mit der Änderung des WaffG vom 01.04.08 ist aber die Bestimmung im Bezug auf das Verhältnis von Klingenbreite zu Klingenlänge weggefallen, so dass auch Springmesser mit extrem schmaler Klinge nicht mehr verboten sind. Allerdings dürften Springmesser generell wegen §42a WaffG nicht ohne Grund geführt werden.
 
AW: haller vendetta

Richtig, diese Klingenform war bei Springmessern (was dein verlinktes Messer aber gar nicht ist) mal verboten. Mit der Änderung des WaffG vom 01.04.08 ist aber die Bestimmung im Bezug auf das Verhältnis von Klingenbreite zu Klingenlänge weggefallen, so dass auch Springmesser mit extrem schmaler Klinge nicht mehr verboten sind. Allerdings dürften Springmesser generell wegen §42a WaffG nicht ohne Grund geführt werden.

aaah genau das breite-länge verhältnis war genau das was ich meinte, das ist ja bei klassischen stilettos noch ausgeprägter.
vielen lieben dank :)
 
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