luftauge
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Heute in unserem Sonntagsblättchen dem "Wecker", ist eine gratis Ausgabe der Ostfriesenzeitung, Leer. Artikel ist etwas gekürzt wiedergegeben.
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Beim Klau eines 4,90€ teuren Päckchen Tabaks hatte der Leeraner ein Messer in der Tasche. Urteil: sechs Monate auf Bewährung.
Leer. Ein halbes Jahr Knast zur Bewährung ausgesetzt wegen Diebstahls eines Päckchen Tabaks.
- 80h gemeinnützige Arbeit
- 12 Monate Bewährungshelfer zur Seite
Der Mann hatte sein Arbeitsmesser in der Tasche, das er bei seiner beruflichen Tätigkeit in einer Radwerkstatt benutzt. Ob der Dieb das Messer verwenden wollte oder nicht, sei nicht entscheidend erklärte die Richterin.
Laut Gesetz reicht die Verfügbarkeit, bzw. die Gebrauchsbereitschaft bereits aus. Es reiche, wenn demjenigen bewusst sei, dass er das Messer dabei habe. Daher lautete der Tatvorwurf nicht auf einfachen Diebstahl, sondern auf Diebstahl mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen.
"Das kann man nur als extreme Dummheit bezeichnen, sich für einen Diebstahl von geringwertigen Sachen, in diesem Fall im Wert von 4,90€, eine Freiheitsstrafe einzuhandeln".
Die Staatsanwältin habe sogar sieben Monate gefordert, weil der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen kassiert hätte. Dass die unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl zehn Jahre zurück lagen, spiele keine Rolle, sagte sie in ihrem Plädoyer.
Hervorhebungen von mir
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Nicht zu glauben, dass der Rechtsbeistand das "kampflos" so hat durchgehen lassen, wenn der Mann von der Arbeit eben schnell zum Tabakladen rüber ist, nicht darauf hinauszukommen, dass es ihm eben deshalb nicht bewusst war, ein Arbeitsmesser dabei zu haben...
Möglicherweise waren aber wirklich die Vorstrafen das entscheidende Kriterium.
Um welches Muster oder welchen Typ Messer es sich handelte, wurde in dem Artikel übrigens nicht erwähnt, das Begleitbild zum Artikel zeigt ein VI, was aber wohl nur das Taschenmesser in seiner eigentlichen Harmlosigkeit im Gegensatz zum Tatbestand ansich verdeutlichen soll.
Ich werde noch im OZ-Archiv online nachsehen, ob der Artikel auch dort verfügbar ist, wenn nicht, werde ich dort mal anrufen, die kennen mich mittlerweile wegen solcher Nachfragen zur online Verfügbarmachung
Gruß Andreas
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Beim Klau eines 4,90€ teuren Päckchen Tabaks hatte der Leeraner ein Messer in der Tasche. Urteil: sechs Monate auf Bewährung.
Leer. Ein halbes Jahr Knast zur Bewährung ausgesetzt wegen Diebstahls eines Päckchen Tabaks.
- 80h gemeinnützige Arbeit
- 12 Monate Bewährungshelfer zur Seite
Der Mann hatte sein Arbeitsmesser in der Tasche, das er bei seiner beruflichen Tätigkeit in einer Radwerkstatt benutzt. Ob der Dieb das Messer verwenden wollte oder nicht, sei nicht entscheidend erklärte die Richterin.
Laut Gesetz reicht die Verfügbarkeit, bzw. die Gebrauchsbereitschaft bereits aus. Es reiche, wenn demjenigen bewusst sei, dass er das Messer dabei habe. Daher lautete der Tatvorwurf nicht auf einfachen Diebstahl, sondern auf Diebstahl mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen.
"Das kann man nur als extreme Dummheit bezeichnen, sich für einen Diebstahl von geringwertigen Sachen, in diesem Fall im Wert von 4,90€, eine Freiheitsstrafe einzuhandeln".
Die Staatsanwältin habe sogar sieben Monate gefordert, weil der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen kassiert hätte. Dass die unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl zehn Jahre zurück lagen, spiele keine Rolle, sagte sie in ihrem Plädoyer.
Hervorhebungen von mir
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Nicht zu glauben, dass der Rechtsbeistand das "kampflos" so hat durchgehen lassen, wenn der Mann von der Arbeit eben schnell zum Tabakladen rüber ist, nicht darauf hinauszukommen, dass es ihm eben deshalb nicht bewusst war, ein Arbeitsmesser dabei zu haben...
Möglicherweise waren aber wirklich die Vorstrafen das entscheidende Kriterium.
Um welches Muster oder welchen Typ Messer es sich handelte, wurde in dem Artikel übrigens nicht erwähnt, das Begleitbild zum Artikel zeigt ein VI, was aber wohl nur das Taschenmesser in seiner eigentlichen Harmlosigkeit im Gegensatz zum Tatbestand ansich verdeutlichen soll.
Ich werde noch im OZ-Archiv online nachsehen, ob der Artikel auch dort verfügbar ist, wenn nicht, werde ich dort mal anrufen, die kennen mich mittlerweile wegen solcher Nachfragen zur online Verfügbarmachung

Gruß Andreas