Hat jemand Erfahrung mit Blackhawk Jani-Song?

thrawn

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Sollte hier erlaubt sein (ähnliche Problematik, wie beim CS Striple-Action, aber da hat es sich mittlerweile ja auch geklärt)
Jani-Song
Hier gibts noch ein video dazu
 
Ja, tolles Spielzeug. Das Konzept überzeugt absolut (siehe IWA Bilder von Pitter, das war meine Hand), nur:
Leider wird es vermutlich verboten sein. PC lässt grüßen.

Keno
 
Moin!

Wieder so ein Grenzprodukt, bei dem letztlich erst mit einem Feststellungsbescheid wirklich Rechtssicherheit aufkommen wird.

Wenn ich die Funktionsweise richtig verstehe, ist die Funktionsweise - im Gegensatz zum CS Triple Action, jedoch wesentlich die eines Balisong, insbesondere hat das neue Messer die gemeinsame Achse, um die Griffhälften und Klinge sich drehen. Eigentlich unterscheidet sich das von einem "normalen" Balisong für mich dadurch, daß die Griffhälften z.T. ineinander liegen.

Auch die Darstellung des Herstellers selbst - gerade im Link nachgelesen - ist ja wohl eher die eines modifizierten, weiterentwickelten Balisong als die einer davon abweichenden alternativen Konstruktion (wie -natürlich absichtlich- bei CS).

Sicher ziehe ich mir jetzt wieder die Kritik des Mutmaßens oder Herumratens zu, nehmen wir es mal als Meinungsäußerung meiner Auslegung der einschlägigen Verbotsvorschrift und Prognose zur offensichtlich notwendigen Einzelentscheidung im Feststellungsbescheid:

Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein verbotenes Faltmesser mit schwenkbaren Griffhälften mit den wesentlichen Funktionsmerkmalen eines "Butterfly"-Messers. Vor einer Beschaffung würde ich daher auf jeden Fall Rechtssicherheit abwarten.

Micha M.
 
"Tolles Spielzeug" - das dachte ich auch.
Wenn es verboten wird, kann man eh nichts machen.
Ich dachte nur, daß der große Unterschied zum Balisong ist, daß es keinen zweigeteilten Griff hat - dieser innere Teil ist doch als Schutz gedacht und kein Griff (obwohl man ihn leider auch greifen kann)

Auf jeden Fall danke für die Info
 
Ich denke auch das es verboten sein wird,spätestens nach Sichtung des Videos durch die entsprechenden Stellen.

Sieht ja wieder viel zu Gefährlich aus.
Wenn man sich das dann noch in jugendlichen Händen,in sozialen Brennpunkten vorstellt,die dann aus langeweile damit rumspielen und Omas erschrecken die es zufällig sehen... :argw:
 
....dabei sollte man aber fairerweise noch mal auf die Entscheidung zum Triple Action schauen...

Das war imo weder dogmatisch noch ideologisch gefärbt, sondern eine ziemlich neutrale technisch-rechtliche Würdigung des zu begutachtenden Gegenstands.
 
Sieht ja wieder viel zu Gefährlich aus.
Wenn man sich das dann noch in jugendlichen Händen,in sozialen Brennpunkten vorstellt,die dann aus langeweile damit rumspielen und Omas erschrecken die es zufällig sehen... :argw:

Vorsicht mit Vorurteilen :hmpf: . Die Leute beim BKA, die für die Feststellungsbescheide zuständig sind, lassen sich von BILD Schlagzeilen und Meinungsmache wenig beeindrucken. Schlimmstenfalls ;) sind das Beamte, die letztlich für das, was sie entscheiden gerade stehen müssen. Aber als aufgeschreckte Aktionisten hab ich die Leute nicht in Erinnerung.

Ich seh es grundätzlich wie Micha M. Kaufen würde ich das Teil erst dann, wenn die Rechtslage klar ist. Nach der aktuellen Definition wäre das Teil IMO erlaubt. Das lässt sich aber ändern ;). Und dann ists ein Teil für die Flex.

Pitter
 
Wenn ich mir die Begründung beim Triple Action angucke: Kein zweigeteilter Griff, nicht um 180° klappbar, dann könnte die Entscheidung anders als beim Triple ausfallen.

Aber das sind alles ungelegte Eier. Also: Feststellungsbescheid abwarten, wenn denn einer einen beantragen sollte.

Grüße

Willy
 
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