Hat schonmal jemand erfolgreich einen "Ausnahmeantrag" gestellt?

SMAF

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Bin neugierig: Hat jemand aus dem Forum schonmal erfolgreich einen Ausnahmeantrag gestellt - um zuvor legale dann aber verbotene Messer behalten zu können?
Wie lange gilt so eine Ausnahmegenehmigung - wenn sie erteilt werden sollte?
Was wird dabei alles abgefragt?
 
Das ist doch eher etwas für ein anderes Unterforum...Politik und Recht...mal so als Vorschlag.
 
Was wird dabei alles abgefragt?

Es wird garnichts abgefragt. Du beweist denen dass Du über die allgemeinen waffenrechtlichen Voraussetzungen verfügst und legst glaubhaft dar warum Deine Interessen die öffentlichen Interessen des Verbotes überwiegen.

Ausnahmegenehmigungen (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/Ausnahmegenehmigungen/ausnahmegenehmigungen_node.html)

Und ja das ist genau so unmöglich wie es sich anhört, Du wirst keine Ausnahmegenehmigung erhalten. (Außer mir ist entgangen das Du Museumskurator wärest oder so was in der Art.)
 
Wie lange gilt so eine Ausnahmegenehmigung - wenn sie erteilt werden sollte?
Üblicherweise gelten Ausnahmengenehmigungen wegen berechtigtem Interesse so lange, wie dieses Interesse fortbesteht. Wenn das Interesse also zeitlich befristet ist, würde die Gültigkeit dementsprechend wohl zeitlich befristet werden. Das müßte für ein überwiegendes Interesse um so mehr gelten.
Dürfte aber eine höchst theoretische Frage sein.
um zuvor legale dann aber verbotene Messer behalten zu können?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand einen Antrag mit diesem Ziel stellt, nur um ihn mit 100%er Sicherheit kostenpflichtig abgelehnt zu bekommen.
 
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