Bamboo-Jack
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Als ich mein Iaito aus Japan eingeführt habe, wußte der Zoll nicht, ob es als Waffe oder Sportgerät verzollt werden muß. Eine Anfrage beim BKA schaffte damals Klarheit und das Teil ging als Sportgerät durch.
Jetzt fiel mein Freund aber einer Routinekontrolle der Polizei zum Opfer. Sein Iaito, daß er noch vom letzten Iaido-Training im Auto liegen hatte, wurde dabei beschlagnahmt. Er hätte die Waffe verschlossen transportieren müssen.
Nun brauche ich Rechtssicherheit. Wird ein Iaito als Waffe eingestuft oder nicht? Wenn nicht, dann wird es vom Waffengesetzt gar nicht erfasst und ich kann es einfach in den Kofferraum werfen. Handelt es sich aber um eine Waffe, muß ich es in jedem Fall verschlossen transportieren.
Und wie sieht es dann mit dem Abschnitt im Waffengesetz aus, der besagt, daß ich eine Blankwaffe zur Brauchtumspflege oder Sport sogar führen darf? Danke.
Gruß
Volker
Jetzt fiel mein Freund aber einer Routinekontrolle der Polizei zum Opfer. Sein Iaito, daß er noch vom letzten Iaido-Training im Auto liegen hatte, wurde dabei beschlagnahmt. Er hätte die Waffe verschlossen transportieren müssen.
Nun brauche ich Rechtssicherheit. Wird ein Iaito als Waffe eingestuft oder nicht? Wenn nicht, dann wird es vom Waffengesetzt gar nicht erfasst und ich kann es einfach in den Kofferraum werfen. Handelt es sich aber um eine Waffe, muß ich es in jedem Fall verschlossen transportieren.
Und wie sieht es dann mit dem Abschnitt im Waffengesetz aus, der besagt, daß ich eine Blankwaffe zur Brauchtumspflege oder Sport sogar führen darf? Danke.
Gruß
Volker