Iaito-Waffe oder Sportgerät?

Bamboo-Jack

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Als ich mein Iaito aus Japan eingeführt habe, wußte der Zoll nicht, ob es als Waffe oder Sportgerät verzollt werden muß. Eine Anfrage beim BKA schaffte damals Klarheit und das Teil ging als Sportgerät durch.

Jetzt fiel mein Freund aber einer Routinekontrolle der Polizei zum Opfer. Sein Iaito, daß er noch vom letzten Iaido-Training im Auto liegen hatte, wurde dabei beschlagnahmt. Er hätte die Waffe verschlossen transportieren müssen.

Nun brauche ich Rechtssicherheit. Wird ein Iaito als Waffe eingestuft oder nicht? Wenn nicht, dann wird es vom Waffengesetzt gar nicht erfasst und ich kann es einfach in den Kofferraum werfen. Handelt es sich aber um eine Waffe, muß ich es in jedem Fall verschlossen transportieren.

Und wie sieht es dann mit dem Abschnitt im Waffengesetz aus, der besagt, daß ich eine Blankwaffe zur Brauchtumspflege oder Sport sogar führen darf? Danke.

Gruß
Volker
 
[...] Nun brauche ich Rechtssicherheit.[...]

Gibt's nicht, ist auch gar nicht gewollt. Schwammig ist gewollt.

Du kannst eine Anfrage beim BKA machen, sicherer wird's nicht. Alles, was wir dir hier erzählen, ist keinen Pfennig wert.

//

Der weitere Verlauf der Geschichte deines Freundes wäre interessant. Wurde das Schwert vernichtet, musste er bezahlen (wenn ja, wieviel), hat er Einspruch eingelegt (wenn nein, warum nicht)...

Gruss, Keno
 
Kann mir jemand eine Qelle nennen, die rechtlich sicher ist? Bis jetzt sieht es ja einigermaßen positiv aus.

Gruß
Volker
 
Moin.

Ich versuche da mal eine Übersicht:

Ein Messer (Fixed über 12 cm Klingenlänge) ist ein Iaito nicht.
Wenn etwas nicht schneiden kann, dann ist es auch kein Messer.

Eine Waffe nach Definition WaffG ist es nicht.
Im Gegenteil, - die Dinger werden ja extra so hergestellt, dass man sich (oder andere) eben nicht verletzen kann.

Sorry. Ich verstehe jetzt das Problem nicht.
Widerspruch mit ner kurzen Erklärung zu diesem Sportgerät und wenn das nichts bringt ab zum Anwalt.

Gruß
chamenos
 
@Assassin

Das das kommt war klar... :hmpf:

Wikipedia ist bekannterweise NIE rechtsverbindlich aus bekannten und von Dir zu Recht angeführten Gründen.

Inhaltlich ist Wikipedia aber wiederum sehr solide. Aufgrund von Fakten in Artikeln sollte sich ein weiteres fundiertes Forschen lohnen.

Gruß grounded

Edit: Das hab ich auf die Schnelle gefunden: www.diaib.de/pdf/waffenrechtNeu2008.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Blankwaffen/Messer müssen nur dann in ein verschlossenes Behältnis, wenn man sie ohne Berechtigtes Interesse führen will. Die Transportregelungen betreffen in erster Linie Schusswaffen. Ausserdem ist Sport ja ein anerkannt berechtigtes Interesse und sogar im 42a expressis verbis genannt.
 
...
Eine Anfrage beim BKA schaffte damals Klarheit und das Teil ging als Sportgerät durch.

Jetzt fiel mein Freund aber einer Routinekontrolle der Polizei zum Opfer. Sein Iaito, daß er noch vom letzten Iaido-Training im Auto liegen hatte,
Wenn schon mal eine Anfrage beim BKA gestellt wurde, die positiv ausfiel, dann sollte evtl. der Budo(Dach-)verband auch noch so eine Anfrage stellen, damit es für alle Aktiven verbindlich klargestellt wird.
Und als Beispiel sollte man den Betroffenen Kumpel nehmen - muss nur plausibel und nachvollziehbar vorgebracht werden - ich könnte mir vorstellen, dass er dann um eine endgültige Anzeige und um dauerhafte Einziehung seines Gerät herumkommt.

Anders sehe ich da keine Möglichkeit, eine *hoffentlich* schnelle Klärung herbeizuführen, nötigenfalls auch mit Hilfe von Verbandsanwälten, oder der Rechtsabteilung, falls die sowas haben.
Aber es sollte schnell gehen, also nicht lange fackeln und um Details diskutieren, sondern die Sache mit/über Dachverband ins Rollen bringen.

Gruß Andreas
 
In jedem Fall werde ich mal dem BKA mailen und anfragen ob und wie ein Iaito rechtlich eingestuft wurde. Wenn ich weiß, wie das mit dem Kumpel ausging, werde ich es ebenfalls hier einstellen.

Gruß
Volker
 
.....Jetzt fiel mein Freund aber einer Routinekontrolle der Polizei zum Opfer. Sein Iaito, das er noch vom letzten Iaido-Training im Auto liegen hatte, wurde dabei beschlagnahmt. Er hätte die Waffe verschlossen transportieren müssen.

Nun brauche ich Rechtssicherheit. Wird ein Iaito als Waffe eingestuft oder nicht?.....
Ein IAITO ist soviel Waffe wie ein BOKKEN oder ein Hammer.

Wenn Du von IAITO sprichst, meinst Du - davon gehe ich aus - ein wie ein KATANA aussehendes Übungsgerät mit stumpfer Klinge aus Alu/Zink-Legierung, verchromt. Da muss man als Polizist schon ziemlich von der Rolle sein, wenn man das als Waffe einstuft. Mein kurzer Militärspaten (nicht zum Klappen!) in meinem Kofferraum hat mehr Waffeneigenschaft, finde ich.

Nach meiner Einschätzung musst Du nicht die Harmlosigkeit des Sportgeräts nachweisen, sondern die Polizei müsste die Waffenähnlichkeit nachweisen. Das wird schwerfallen.

Gruß

sanjuro
 
Ich wollte in nächster Zeit auch mit dem Iaido anfangen.
Kann man schon nichtmal mehr Sport treiben, ohne eine Rechtsschutzversicherung zu haben?

Alles was ihr sagt, mag ja stimmen. Aber wie macht man das den jeweiligen Beamten klar? Ohne Rechtsanwalt wird das schon schwierig.
 
Da hast du vollkommen Recht Sanjuro. Leider ist es mit dem Sachverstand der Polizei oft nicht weit her. Bei der Vielfalt der Waffen, Messer, Drogen,...etc. ist das vielleicht sogar verständlich. Deshalb wird zuerst mal beschlagnahmt und später nachgeprüft.

Vermutlich schützt nur ein Einstufungsbescheid vom BKA vor einer möglichen Beschlagnahmung. Die Polizei hier in der Region hat offenbar die Anweisung, ein Iaito wie ein Bajonett zu behandeln. Unterscheidungen wie scharf-stumpf und bezüglich des Klingenmaterials werden hier nicht getroffen.

Also muß eine Einstufung vom BKA her. Von vielen Messern und anderen Gegenständen gibt es die schon. Auf der Seite vom BKA kann man einige Bescheide einsehen. Jetzt hoffe ich, daß das Iaito bereits eingestuft und der Bescheid vielleicht nur nicht veröffentlicht ist.

Gruß
Volker
 
@Surf
Fang ruhig mit dem Iaido an. Ein schöner eleganter Sport mit sehr interessantem Background. Im schlimmsten Fall brauchst Du eine Iaito-Tasche, die Du mit einem kleinen Vorhängeschlößchen verschließen kannst.
 
Kann ich nur zustimmen: nicht abschrecken lassen, es ist viel zu schön.
Ich hab leider zwei Jahre pause hinter mir und werde erst bald wieder ins Training starten. Ich hatte vor dem Import meines Iaitos damals auch bei der örtlichen Polizei den sog. Experten in Sachen Waffenrecht gesprochen. Der hatte weniger Ahnung als ich und hat bei meiner Beschreibung eines Iaitos schon riesige Augen gekriegt und nur noch was von "aber so was von Waffe" gefaselt, dass ich dann einfach resignierend gegangen bin.
Die Rechtslage ist wie oben gesagt eindeutig: Sportgerät.
Folglich gibt es keine weiteren Führungsbeschränkungen (außer den 'öffentlichen' und eigenen dem gesunden Menschenverstand), allerdings auch keinen Nachweis über das "Nicht-Waffe-sein". Sportkollegen wurde vom Kriminalamt die Auskunft erteilt, es gebe keinen schriftlichen Nachweis (z.B. zum Mitführen), wenn es sich um Sportgeräte handelt; für eine Waffe, das ja - aber das sei ja gar keine: "sowas brauchen Sie gar nicht, das gibt's darum auch nicht".
Folglich sind alle Iaidoka immer angeschmiert, wenn jemand die Rechtslage nicht kennt und unsere feinen Speilsachen konfisziert werden. Pauschal gilt: außer den meisten Besitzern von Iaitos und dem BKA weiß keiner bescheid.
Wir können im Falle eines, sagen wir mal, "Ordnungsdisputes" nur nachträglich Einspruch einlegen, sofort sachkundige Unterstützung vom BKA holen und die Mühlen mahlen lassen.
Unangenehme Situation, aber wer sein Iaito nicht ordentlich eintütet oder sichtbar trägt, ist dann halt schlicht selber schuld.
Ich hatte selbst nie Probleme bisher :super:

Gruß,
Andy
 
Die Rechtslage ist wie oben gesagt eindeutig: Sportgerät.[…]
Sportkollegen wurde vom Kriminalamt die Auskunft erteilt, es gebe keinen schriftlichen Nachweis (z.B. zum Mitführen), wenn es sich um Sportgeräte handelt; für eine Waffe, das ja - aber das sei ja gar keine: "sowas brauchen Sie gar nicht, das gibt's darum auch nicht".
Ich kann zwar zum eigentlichen Thema nichts beitragen, aber wenn man Anfragen nicht am Telefon sondern per Brief stellt bekommt man schriftliche Antworten.
 
Ich stell mir gerade einen Leichtathleten mit seinem Wurfspeer vor... :haemisch:

Muss der jetzt auch in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden?
 
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