Ich bin zu dämlich, ich blick nicht durch [Welche Messer wann legal zu führen?]

Etana_G

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Habe was gehört von Messer bis klingenlänge 8cm (wenn feststehend) könnte ich sogar THEORETISCH auf nem konzert tragen

andere sagen feststehende Messer darf man aus Prinzip nicht mehr tragen...

ICH RAFF ES NICHT....

auf konzis nehm ich HÖCHSTENS sowas wie n TOPS ALRT mit eher n kleinen folder
- Konzis wie Wacken (Wer nicht kennt, mehrerre Tage, Open Air, und zwischendurch zelten) meine ich...


Was ist jetzt ganz einfach ausgedrückt gesagt legal zu tragen
und gibt es einschränkungen wo???

Bitte nur ganz einfach ne Zusammenfassung ao aller:

Öffentliche Veranstaltungen:
---------------------------
- bla
- bla


"Normales Straßenleben"
---------------------------
- bla
- bla


Denke ihr versteht was ich meine...
Bitte HIIILFE, bin einfach zu dämlich um die ganzen Gesetze plus Änderungen zu raffen...

Danke im vorraus
Etana

PS:
Bin 19 Jahre alt / jung
 
Stand: Juli 2004. Eventuelle spätere Änderungen der Gesetzeslage sind nicht berücksichtigt.
Diese Broschüre wurde mit größter Sorgfalt nach bestem Wissen erstellt. Der Verlag kann
aber keine Haftung für den Inhalt und seine Richtigkeit übernehmen.

Diese Passage hat mich verwirrt, dachte es gäbe seitdem Änderungen, habe wohl was falsch mitbekommen...

Wegen den Rechtschreibfählern :irre: :
Es tut mir ja leid, aber ich hab das gerade gemerkt als ich deine Nachricht gelesen hab...

SORRY!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nun ja, danke
Etana
 
Also zu Konzerten und Festivals würd ich kein Messer tragen.
Ich fahre selbst ab und zu nach Wacken ( :teuflisch ), aber ich möchte nicht in deiner Haut stecken, wenn die Security am Einlass bei dir ein Messer findet...... :glgl:
Das müsste dir aber auch selber klar sein.

Gruß Stefan
 
Etana_G schrieb:
Habe was gehört von Messer bis klingenlänge 8cm (wenn feststehend) könnte ich sogar THEORETISCH auf nem konzert tragen

Auf einem Konzert zählt neben Versammlungs und Waffenrecht noch das Hausrecht des Veranstallters bzw. des Besitzers der Lokalität.
Waffenrecht und Versammlungsrecht sind nicht sehr relevant.
Dafür verbietet es meist die Hausordnung, gefährliche Gegenstände mitzubringen. Das sind i.A. auch Messer.

Ich fahre seit 7 jahren zum Force Attack. Da sind Messer, Äxte und Kettensägen auf dem Campinggelände kein Problem.
Auf dem Konzertgelände ist nichts dergleichen zugelassen, genauso wie keine Glasflachen oder Aludosen. Es kommt also auf den Einzelfall und den Veranstallter an.
Ich persönlich hätte bei Konzerten unter 200 Personen kein Problem mit zivilen Messern (angemessene User, keine Dolche), bei größeren Konzerten würde ich kontrollieren.

Etana_G schrieb:
andere sagen feststehende Messer darf man aus Prinzip nicht mehr tragen...

Gelaber ohne Grundlage


auf konzis nehm ich HÖCHSTENS sowas wie n TOPS ALRT mit eher n kleinen folder
- Konzis wie Wacken (Wer nicht kennt, mehrerre Tage, Open Air, und zwischendurch zelten) meine ich...

Ich habe auf Konzerten noch nie ein Messer gebraucht. Auf Festivalls bleibt es am Zelt oder im Auto. Da gibts dann auch nur den unkaputtbaren, preiswerten User, mit dem auch mal jemand eine Dose öffnen kann oder die Grillkohle verteilen kann.



Öffentliche Veranstaltungen:
---------------------------
- keine Waffen

Was Waffen sind definiert das Waffengesetz, das Versammlungsrecht, diverse regionale Bestimmungen und der anwesende Vertreter der Staatsmacht. Im Zweifelsfall sind selbst normale Lederhandschuhe Waffen. Nimm einfach so wenig wie Möglich und so viel wie nötig mit. Ein Schweizer Offiziersmesser sollte für die meisten Aufgaben reichen.


"Normales Straßenleben"
---------------------------
- keine Verbotenen Gegenstände (sh. Waffengesetz)

Übrigens hilft die Suchfunktion ungemein weiter. Ich denke, was bis jetzt im Forum nicht geklärt ist klärt nur noch das BKA oder ein Richter.

stay rude
braces
 
Etana_G schrieb:
Habe was gehört von Messer bis klingenlänge 8cm (wenn feststehend) könnte ich sogar THEORETISCH auf nem konzert tragen

Was mich irgenwie immer wundert ist , dass immer wieder behauptet wird, dass
Messer nur bis zu einer bestimmten Klingenlänge legal sein sollen.
In D gibt's als einzige im Waffengesetz erwähnte Klingenlänge von 8,5 cm
bei Springmessern, oder ?
Das Führen anderer Messer kann zwar unter Umständen illegal sein (also
z.B. bei Veranstaltungen), aber das ist nicht von der Klingenlänge abhängig.
 
Danke für die ganzen Infos...

Find ich echt super von euch, das ihr immer so hilfsbereit seit.

Gruß Etana
 
anson argyris schrieb:
Was mich irgenwie immer wundert ist , dass immer wieder behauptet wird, dass
Messer nur bis zu einer bestimmten Klingenlänge legal sein sollen...

Das sind auch die Dinge, die man mir oft erzählen will, manche sagen, daß feststehende Messer verboten sind, und was mich bisher am meisten überraschte, ist, ich mußte mir von nem Rechtsanwaltsgehilfen anhören, daß der Gesetzgeber jedes Messer von vornherein als Waffe einstuft.
Also wenn man in solchen Kreisen schon nicht mehr Bescheid weiß, dann weiß ich auch nicht.

Gruß Björn
 
Gratwandler schrieb:
[...]Rechtsanwaltsgehilfen [...]
Also wenn man in solchen Kreisen schon nicht mehr Bescheid weiß, dann weiß ich auch nicht.

Gruß Björn
Find ich nicht besonders bestürzend. Wenn der Jurist selbst solchen Mist verbreiten würde, würd ich mir eher Sorgen machen. ;)
 
Gratwandler schrieb:
snip, ich mußte mir von nem Rechtsanwaltsgehilfen anhören, daß der Gesetzgeber jedes Messer von vornherein als Waffe einstuft.
Also wenn man in solchen Kreisen schon nicht mehr Bescheid weiß, dann weiß ich auch nicht.snip


rechtsanwaltsgehilfren sind meist blosse schreibkraefte, dieser hier hat bewiesen, das er keine ahnung hat.
 
wenn ich jemanden mit einem schraubenzieher angreife, ist das eine "waffe". wenn also jemand mit einem messer angegriffen wird... :ahaa:
jetzt ist nurnoch zu klären, ob der schreiberling von präventiv konfiszierten messern, oder von beweisstücken aus straftaten gesprochen hat.

nicht böse sein, aber es gibt immer mehrere möglichkeiten..
 
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