Ich blicke nicht ganz durch (rechtliche Lage/Gesetz)

Infinite

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Guten Abend.

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher ob das das richtige Unterforum ist. Falls nicht, dann bitte verschieben.

Also, ich bräuchte mal eure Hilfe beim Kauf eines neuen Klappmessers bzw. eher Hilfe bei der rechtlichen Lagen. Ich habe ein wenig im Internet geguckt und habe drei Messer in die engere Auswahl genommen. Eines dieser drei Messer würde ich gerne erwerben, doch auch nach mehrmaligen Lesen des Gesetzes blicke ich nicht wirklich durch. Nachgelesen habe ich hier http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php

Erstmal zu den drei Messern. Es handelt sich um folgende drei:

Böker Magnum Italian Classic http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/klassische-taschenmesser/01LL310.html

Böker Magnum Slot Machine http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01SC084.html

Blackfield Agent http://www.armeeladen24.de/messer-dolche/blackfield/blackfield-agent.html

Ich weiß, dass ich arretierende Einhandmesser führen darf, sofort ein allgemein anerkannter Zweck besteht. Da ich das Messer für die Arbeit brauche, brauche ich mir darüber keine Gedanken zu machen, ob ich ein Einhandmesser führen darf oder nicht. Den laut dem Gesetz ist die Berufsausübung ein allgemein anerkannter Zweck. Soweit so gut. Bei der Suche nach einem passenden Messer bin ich auf ein paar Seiten gestossen, laut den alle Messer mit einer federunterstützten Klingenöffnung per Flipper, als Springmesser eingestuft werden. (Leider habe ich vergessen den Link abzuspeichern) Ich kann euch also nicht sagen welche Seite das war. Auf mich sah die aber seriös aus, wobei das ja relativ ist.

Meine erste Frage: Stimmt diese Aussage? Falls ja, würden die ersten beiden Messer (Böker Magnum Serie) zu verbotenen Messern zählen, weil beide eine Klingenlänge von mehr als 8,5 cm aufweisen.

Springmesser sind erlaubt, wenn:

die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!

Eine weitere Passage deutet darauf hin, dass es stimmt, dass alle mit Flipper federunterstützte Messer Springmesser sind.

Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2

Wenn ich das richtig verstehe stimmt es also, dass die ersten beiden Böker Messer zu den Verbotenen Messern gehören. Den das Öffnen erfolgt durch Hebeldruck (auf den Flipper) Hier würde ich gerne die Meinung der Experten bzw von jemanden hören, der sich gut mit dem Gesetz ausklennt, ob ich die beiden Messer

1. besitzen und
2. auch führen darf. (Zur Erinnerung: ein allgemein anerkannter Zweck besteht)


Bei dem dritten Blackfield Messer bin ich mir etwas unsicher, weil es wie ein (Kampf-)Messer zur Selbstverteidigung aussehen könnte. Wobei eher nicht das Messer direkt, sondern die Firma Blackfield Unlimited Defense. Allein schon der Name. Somit würde es auch unter das Verbot fallen. Darauf hin habe ich versucht Informationen füber die Firma Blackfield herraus zu finden. Doch nichts. Kaum eine hilfreiche Info. Ich weiß nicht mal aus welchen Land die Firma kommt (falls es jemand weiß bitte hier reinschreiben) Das einzigste was ich herausgefunden habe, ist das die Firma viele Gegentände zur Selbsverteidigung verkauft. Dazu zählen Schlagstöcke, Pfefferspray etc. Und auch hier würde ich gerne, von jemanden der ahnung hat, wissen ob ich das Messer besitzen und führen darf.

Falls ich etwas falsxch gemacht habe, bitte ich um entschuldigung. Es ist spät und ich bin seit gerade mal einer Woche im Forum angemeldet. Ausserdem habe ich mich mich bis vor einer Woche noch nie mit dem Gesetz und Messern wirklich auseinander gesetzt, da ich erst eins in den kommenden Wochen arbeitsbedingt brauchen werde ;) Ich würde mich sehr über ausführliche und schnelle Antworten freuen, da ich so schnell wie möglich ein Messer bestellen muss (auch wegen den kommenden Feiertagen könntev es sich mit der Lieferung hinziehen)

Puuuh, dass war viel Text auf einmal... also ich sage dann schon mal jetzt danke im Vorraus.
 
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher ob das das richtige Unterforum ist. Falls nicht, dann bitte verschieben.

erledigt;)

Eine weitere Passage deutet darauf hin, dass es stimmt, dass alle mit Flipper federunterstützte Messer Springmesser sind.

Das ist nicht richtig.

Sogenannte "assisted Opener" gelten laut BKA nicht als Springmesser: http://www.messerforum.net/showthread.php?68416-CRKT-und-das-assisted-opening.
Flipper sowieso nicht.

Und du kannst dir sehr sicher sein, dass Böker dir hier in Deutschland keine verbotenen Gegenstände verkauft:cool:

Gruß
chamenos
 
Das mit dem Verbot, im Bezug auf Böker, hat sich schon mal gerklärt. Wenn man logisch überlegt auch Schwachsinn, dass seriöse Seiten wie Amazon und co. diese Messer anbieten würden, falls es sich wirklich um Verbotene Gegenstände handeln würden. Aus deiner Antwort kann ich dann auch entnehmen, dass ich die Messer auch problemlos führen darf. Ist das korrekt? Nur um nochmal 100% sicher zu gehen. Ein allgemein anerkannter Zweck besteht weiterhin :lechz:

Hat dann noch jemand Infos zu der Firma Blackfield? Wie sieht es bei dem Messer aus?. Da man es auch auf Amazon und co. erwerben kann, gilt es somit nicht als verbotener Gegenstand, gut. Aber meint ihr bei einer allgemeinen Polizei Kontrolle könnte es Misverständnisse bzw Verwirrung seitens der Polizei geben? Auf der Klinge steht nämlich fett der volle Name der Firma (blackfield unlimited defense) Naja, eingentlich auch hier logisch, dass der Name der Firma nichts bzw wenig uber den angebotenen Gegenstand aussagt. Wobei die Firma viele Gegenstände zur Selbsverteidigung verkauft. Aber um hier auch nochmal 100% sicher zu gehen.

Danke soweit für die schnelle Antwort chamenos. :super:

Super Forum hier.
 
Aber meint ihr bei einer allgemeinen Polizei Kontrolle könnte es Misverständnisse bzw Verwirrung seitens der Polizei geben?

Nein.... da wird es aller wahrscheinlichkeit nach keine Verwirrungen geben.
Der jeweilige Beamte wird das Messer als Waffe einstufen und dir abnehmen:rolleyes:

Am wenigsten noch bei dem Blackfield-Schrott-Teil. ... Sorry, - aber das Ding ist so häßlich,- so mies verarbeitet und überhaupt.... was soll so ein albernes Messer?

Bei den beiden Böker-Pieksern sehe ich die Sticheigenschaften zugunsten einer schneidtauglichen Kling betont.
Jetzt erklär du bitte dem Herrn Richter, wofür du in deinem Beruf ein Messer zum Stechen brauchst:rolleyes:.

Vom allgemeinen Führen mal ganz abgesehen.

Ich mache es mal kurz: mit allen drei Messern kannst Du reichlich Ärger bekommen..... muss nicht sein, - aber kann halt.

Und eigentlich habe ich jetzt schon viel zuviel Zet verplempert....das sind drei echt überflüssige grottenhäßliche Billigmesser.

Kauf dir was Vernünftiges oder nimm einen Cutter/eine Schere.

Gruß
chamenos
 
Alles klar.

Dann sehe ich mich nach einem hochwertigerem Messer um, ohne große Sticheigenschaft(en). :rolleyes: Aber danke trotzdem, du hast mir gut geholfen. :super:
 
Viele Polizisten, vermutlich die Mehrheit, sind mit den Feinheiten der terilweise unbestimmten Gesetzgebung nicht vertraut und müssen zwangsläufig nach Viertelwissen + Gefühl handeln. Unabhängig von Feinheiten des Waffenrechts dürfen sie das nach Polizeirecht auch in gewissen grenzen.

Die von Dir vorgestellten 3 Messer (Slot-Machine - geiler Name, danke dafür :D) scheinen mir von Optik und Stil her besonders geeignet, um bei irgendwelchen Kontrollen, ggf auch welchen in Zusammenhang mit privatem Hausrecht, Theater zu provizieren.

Es gibt für <50€ viele Messer auf dem Markt, die eine weniger problematische Optik haben und für "allgemein annerkannte Zwecke" besser geeignet sind und und auch erscheinen. Falls Du beruflich öfter mal stechen mußt, scheint mir ein kleines Fixed eh besser.
 
Um noch mehr Verwirrung zu stiften:

Wenn Du ein berechtigtes Interesse im Rahmen Deiner Berufsausführung siehst, dann heißt das noch lange nicht, dass das ein Richter auch so einschätzt. Der kontrollierende Beamte wohl ohnehin nicht, wenn der nämlich auf Nummer sicher gehen will, zieht er das Messer so oder so ein und überlässt die Einstufung dem Gericht.

Was sich hinter denen in Absatz 3 genannten Begriffen (Brauchtumspflege, anerkannter Zweck, Berufsausübung etc.) konkret verbirgt, ist nicht eindeutig definiert. Das Führen im Auto für einen evtl. Notfall ist z.B. laut Urteil kein anerkannter Zweck...
Und ich kenne jetzt auf die Schnelle keinen Beruf, der das Führen eines Einhandmessers zwingend vorschreibt. Und wenn, bleibt immer noch die Problematik des Führens außerhalb der Dienstzeiten.
 
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