Guten Abend.
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher ob das das richtige Unterforum ist. Falls nicht, dann bitte verschieben.
Also, ich bräuchte mal eure Hilfe beim Kauf eines neuen Klappmessers bzw. eher Hilfe bei der rechtlichen Lagen. Ich habe ein wenig im Internet geguckt und habe drei Messer in die engere Auswahl genommen. Eines dieser drei Messer würde ich gerne erwerben, doch auch nach mehrmaligen Lesen des Gesetzes blicke ich nicht wirklich durch. Nachgelesen habe ich hier http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Erstmal zu den drei Messern. Es handelt sich um folgende drei:
Böker Magnum Italian Classic http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/klassische-taschenmesser/01LL310.html
Böker Magnum Slot Machine http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01SC084.html
Blackfield Agent http://www.armeeladen24.de/messer-dolche/blackfield/blackfield-agent.html
Ich weiß, dass ich arretierende Einhandmesser führen darf, sofort ein allgemein anerkannter Zweck besteht. Da ich das Messer für die Arbeit brauche, brauche ich mir darüber keine Gedanken zu machen, ob ich ein Einhandmesser führen darf oder nicht. Den laut dem Gesetz ist die Berufsausübung ein allgemein anerkannter Zweck. Soweit so gut. Bei der Suche nach einem passenden Messer bin ich auf ein paar Seiten gestossen, laut den alle Messer mit einer federunterstützten Klingenöffnung per Flipper, als Springmesser eingestuft werden. (Leider habe ich vergessen den Link abzuspeichern) Ich kann euch also nicht sagen welche Seite das war. Auf mich sah die aber seriös aus, wobei das ja relativ ist.
Meine erste Frage: Stimmt diese Aussage? Falls ja, würden die ersten beiden Messer (Böker Magnum Serie) zu verbotenen Messern zählen, weil beide eine Klingenlänge von mehr als 8,5 cm aufweisen.
Eine weitere Passage deutet darauf hin, dass es stimmt, dass alle mit Flipper federunterstützte Messer Springmesser sind.
Wenn ich das richtig verstehe stimmt es also, dass die ersten beiden Böker Messer zu den Verbotenen Messern gehören. Den das Öffnen erfolgt durch Hebeldruck (auf den Flipper) Hier würde ich gerne die Meinung der Experten bzw von jemanden hören, der sich gut mit dem Gesetz ausklennt, ob ich die beiden Messer
1. besitzen und
2. auch führen darf. (Zur Erinnerung: ein allgemein anerkannter Zweck besteht)
Bei dem dritten Blackfield Messer bin ich mir etwas unsicher, weil es wie ein (Kampf-)Messer zur Selbstverteidigung aussehen könnte. Wobei eher nicht das Messer direkt, sondern die Firma Blackfield Unlimited Defense. Allein schon der Name. Somit würde es auch unter das Verbot fallen. Darauf hin habe ich versucht Informationen füber die Firma Blackfield herraus zu finden. Doch nichts. Kaum eine hilfreiche Info. Ich weiß nicht mal aus welchen Land die Firma kommt (falls es jemand weiß bitte hier reinschreiben) Das einzigste was ich herausgefunden habe, ist das die Firma viele Gegentände zur Selbsverteidigung verkauft. Dazu zählen Schlagstöcke, Pfefferspray etc. Und auch hier würde ich gerne, von jemanden der ahnung hat, wissen ob ich das Messer besitzen und führen darf.
Falls ich etwas falsxch gemacht habe, bitte ich um entschuldigung. Es ist spät und ich bin seit gerade mal einer Woche im Forum angemeldet. Ausserdem habe ich mich mich bis vor einer Woche noch nie mit dem Gesetz und Messern wirklich auseinander gesetzt, da ich erst eins in den kommenden Wochen arbeitsbedingt brauchen werde Ich würde mich sehr über ausführliche und schnelle Antworten freuen, da ich so schnell wie möglich ein Messer bestellen muss (auch wegen den kommenden Feiertagen könntev es sich mit der Lieferung hinziehen)
Puuuh, dass war viel Text auf einmal... also ich sage dann schon mal jetzt danke im Vorraus.
Ich bin mir gerade nicht ganz sicher ob das das richtige Unterforum ist. Falls nicht, dann bitte verschieben.
Also, ich bräuchte mal eure Hilfe beim Kauf eines neuen Klappmessers bzw. eher Hilfe bei der rechtlichen Lagen. Ich habe ein wenig im Internet geguckt und habe drei Messer in die engere Auswahl genommen. Eines dieser drei Messer würde ich gerne erwerben, doch auch nach mehrmaligen Lesen des Gesetzes blicke ich nicht wirklich durch. Nachgelesen habe ich hier http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Erstmal zu den drei Messern. Es handelt sich um folgende drei:
Böker Magnum Italian Classic http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/klassische-taschenmesser/01LL310.html
Böker Magnum Slot Machine http://www.boker.de/taschenmesser/magnum/taktische-einsatzmesser/01SC084.html
Blackfield Agent http://www.armeeladen24.de/messer-dolche/blackfield/blackfield-agent.html
Ich weiß, dass ich arretierende Einhandmesser führen darf, sofort ein allgemein anerkannter Zweck besteht. Da ich das Messer für die Arbeit brauche, brauche ich mir darüber keine Gedanken zu machen, ob ich ein Einhandmesser führen darf oder nicht. Den laut dem Gesetz ist die Berufsausübung ein allgemein anerkannter Zweck. Soweit so gut. Bei der Suche nach einem passenden Messer bin ich auf ein paar Seiten gestossen, laut den alle Messer mit einer federunterstützten Klingenöffnung per Flipper, als Springmesser eingestuft werden. (Leider habe ich vergessen den Link abzuspeichern) Ich kann euch also nicht sagen welche Seite das war. Auf mich sah die aber seriös aus, wobei das ja relativ ist.
Meine erste Frage: Stimmt diese Aussage? Falls ja, würden die ersten beiden Messer (Böker Magnum Serie) zu verbotenen Messern zählen, weil beide eine Klingenlänge von mehr als 8,5 cm aufweisen.
Springmesser sind erlaubt, wenn:
die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus),
der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
Dabei ist unbedingt zu beachten, dass alle diese Vorgaben erfüllt sein müssen, damit ein Springmesser erlaubt ist. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal!
Eine weitere Passage deutet darauf hin, dass es stimmt, dass alle mit Flipper federunterstützte Messer Springmesser sind.
Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
Wenn ich das richtig verstehe stimmt es also, dass die ersten beiden Böker Messer zu den Verbotenen Messern gehören. Den das Öffnen erfolgt durch Hebeldruck (auf den Flipper) Hier würde ich gerne die Meinung der Experten bzw von jemanden hören, der sich gut mit dem Gesetz ausklennt, ob ich die beiden Messer
1. besitzen und
2. auch führen darf. (Zur Erinnerung: ein allgemein anerkannter Zweck besteht)
Bei dem dritten Blackfield Messer bin ich mir etwas unsicher, weil es wie ein (Kampf-)Messer zur Selbstverteidigung aussehen könnte. Wobei eher nicht das Messer direkt, sondern die Firma Blackfield Unlimited Defense. Allein schon der Name. Somit würde es auch unter das Verbot fallen. Darauf hin habe ich versucht Informationen füber die Firma Blackfield herraus zu finden. Doch nichts. Kaum eine hilfreiche Info. Ich weiß nicht mal aus welchen Land die Firma kommt (falls es jemand weiß bitte hier reinschreiben) Das einzigste was ich herausgefunden habe, ist das die Firma viele Gegentände zur Selbsverteidigung verkauft. Dazu zählen Schlagstöcke, Pfefferspray etc. Und auch hier würde ich gerne, von jemanden der ahnung hat, wissen ob ich das Messer besitzen und führen darf.
Falls ich etwas falsxch gemacht habe, bitte ich um entschuldigung. Es ist spät und ich bin seit gerade mal einer Woche im Forum angemeldet. Ausserdem habe ich mich mich bis vor einer Woche noch nie mit dem Gesetz und Messern wirklich auseinander gesetzt, da ich erst eins in den kommenden Wochen arbeitsbedingt brauchen werde Ich würde mich sehr über ausführliche und schnelle Antworten freuen, da ich so schnell wie möglich ein Messer bestellen muss (auch wegen den kommenden Feiertagen könntev es sich mit der Lieferung hinziehen)
Puuuh, dass war viel Text auf einmal... also ich sage dann schon mal jetzt danke im Vorraus.