Im Ausland ein Messer verschickt

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oota

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Ich habe eine Frage: Was passiert wenn man im Ausland bez. in Japan ein Messer kauft und das anschliessend per Post nach Europa bez. die Schweiz schickt?? Ich hab ein grosses Paket geschickt mit 17Kilos drinne und da hatte ich eben auch ein Messer reingepackt. Ich wusste gar net das der Versandt von Messer etc. Vom Ausland aus verboten ist, bis ich im Internet nachgeschaut hatte... da ich gedacht hatte, man könne ja auch aus **** etc. Messer importieren.
Das Paket hab ich mir schon bald vor 4 ein halb Wochen geschickt per Seeweg und ist noch immer nicht angekommen. Ich hab natürlich auch eine Absenderadresse in Japan.

Was passiert am Zoll mit dem Paket und dem Messer, wenn sie es finden??

Danke im Voraus^^

Gruss
 
Grüße!

Willkommen im Forum!

So das Messer selbst in D nicht verboten ist, mußt du nur den Inhalt des Pakets verzollen. Der Versand kann etwas dauern, 4 Wochen sind da noch im Rahmen.

MfG Martin
 
Danke Martin du gibst mir zwar grosse Hoffnung.

Ich hab allerdings nicht einmal ne Ahnung ob das Messer illegal is oder nicht. In Japan hab ichs in einem ganz normalen Laden erworben. Man nennt es Balisong oder so. Und ich habs in die Schweiz geschickt.. ka ob sich da wer auskennt^^? :confused:

Nochma danke im Voraus.
 
Hallo oota,

Seeweg aus USA z.B. bedeutet schon, dass eine Lieferung zwischen 6 Wochen und 2 Monaten unterwegs sein kann ... aus Japan dürfte es ähnlich sein, schöne neue Containerwelt auf Seewegen.

Der schweizer Zoll ist aber schon recht ordentlich (pflichtbewusst) ... ich gebe einer Lieferung beinhaltend Balisong nicht wirklicklich eine grosse Chance , dass Empfänger auch wirklich erreicht wird ... hätte der Empfänger ja eigentlich auch wissen sollen ?


Grüsse,
Pb
 
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olla oota

baolisongs und messer mit automatischem mechanismus (springer) sind genau die messer, die man in der schweiz nicht einmal erwerben darf.
damit hast du genau ins schwarze getroffen.:hehe:
z.b. spydercos oder andere nicht automatische folder z.b. darf man besitzen, aber nicht mitführen, ausser die klingenlänge ist kleiner als 5cm und eine gesamtlänge von maximal 12 cm wird eingehalten.
das gesetz wird im herbst angepasst, dann darf man auch längere folder tragen:super:
was allerdings verboten bleibt sind... genau jene balisongs

gruss

kyuss
 
olla oota

baolisongs und messer mit automatischem mechanismus (springer) sind genau die messer, die man in der schweiz nicht einmal erwerben darf.
damit hast du genau ins schwarze getroffen.:hehe:
z.b. spydercos oder andere nicht automatische folder z.b. darf man besitzen, aber nicht mitführen, ausser die klingenlänge ist kleiner als 5cm und eine gesamtlänge von maximal 12 cm wird eingehalten.
das gesetz wird im herbst angepasst, dann darf man auch längere folder tragen:super:
was allerdings verboten bleibt sind... genau jene balisongs

gruss

kyuss


ach verdammt :glgl:

was denkst du was dann mit dem messer und dem paket geschieht??? zurückgeschickt wirds net oder?? oder krieg ich ne busse oder :eek: keine ahnung echt. hatte nie probleme mit dem zoll bisher. :rolleyes:
oder werden die absender über das messer benachrichtigt??

lg

oota
 
Du hast im Ausland ein Messer bestellt, dass bei dir im Zielland nicht legal ist.

Blöd gelaufen. Was passiert, kann dir hier kaum einer sagen, wirst du wohl selber herausfinden müssen.

Ratschläge, wie man sich später Entschuldigungen zurechtlegt, werden hier nicht gegeben.

//

@Serge, schick' mir bitte mal eine email.

Keno
 
Am besten Du wartest erstmal ab und grämst Dich nicht weiter. Du bist als Empfänger nicht unbedingt verantwortlich für Sachen die Dir zugeschickt werden. Sollte es dennoch Probleme mit dem Zoll geben würde ich ausdrücklich empfehlen einen Anwalt Deines Vertrauens mit der Abwicklung zu beauftragen, da Behörden in der Regel dann sehr schnell einen Rückzieher machen, wenn Du den Import nicht gewerbemässig durchführst. So zumindest in D-Land. Das Spyderco Balisong ist natürlich mittlerweilen selbst in D-Land ein Problem....ähnlich wie viele Automatiks und andere Spyderco

Ich würde empfehlen beim nächsten mal einfach ein paar Euro mehr auszugeben und einen ansässigen Händler mit dem Import zu beauftragen bzw. aus dessen Sortiment zu bestellen....

Rät, nicht ganz uneigennützig.

Ihr Team von www.bekleidungskammer.de
 
Die sind illegal ja? Nur wieso das:cgi.****.ch/Originales-Butterfly-Knife---Ungebraucht_W0QQitemZ280194094195QQcmdZViewItem
(Die Sternchen im Link stehen für "E.B.A.Y") oder http://www.shopwahl.ch/a/produktliste/idx/4050309/mot/Balisong/produktliste.htm

Gibt noch Weiteres.... Soll das bitte nicht illegal sein???

Ich komm echt nicht draus...

Naja das mit dem Anwalt.. Denkst du ernsthaft das ich noch ne Anzeige wegen dem am Hals hätte???

@cheez Ne Sorry, hab ich nicht mit einer Silbe erwähnt, dass ich nach "späteren Entschuldigungen" suche! Lediglich will ich was über ein Messer, welches aus dem Ausland in ein anderes Land gesendet wird und dessen Folge erfahren. Wenn du mir nicht helfen willst dann kannst du dir deine Kommentare auch sparen...
 
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Sollte es dennoch Probleme mit dem Zoll geben würde ich ausdrücklich empfehlen einen Anwalt Deines Vertrauens mit der Abwicklung zu beauftragen, da Behörden in der Regel dann sehr schnell einen Rückzieher machen, wenn Du den Import nicht gewerbemässig durchführst.

Bitte!! Dieter Nuhr beachten! Wir reden hier vom Import verbotener Gegenstände. Da gibts keine Rückzieher, sondern maximal Unterschiede im Strafmaß. So der Empfänger dafür haftet. Was nicht zwingend der Fall sein muss, ja, das muss man klären. Aber ob gewerblich oder nicht spielt grundsätzlich keine Rolle.


Das Spyderco Balisong ist natürlich mittlerweilen selbst in D-Land ein Problem....ähnlich wie viele Automatiks und andere Spyderco

Ein "Problem" ist gut. Besitz, Handel ist eine Straftat.

Ich würde empfehlen beim nächsten mal einfach ein paar Euro mehr auszugeben und einen ansässigen Händler mit dem Import zu beauftragen bzw. aus dessen Sortiment zu bestellen....

Du liest aber schon, worauf Du antwortest? Wenn ich hier in D ein Bali von einem deutschen Händler importieren lassen, haben sich zwei Deppen gefunden.

Pitter
 
Die sind illegal ja? Nur wieso das:cgi.****.ch/Originales-Butterfly-Knife---Ungebraucht_W0QQitemZ280194094195QQcmdZViewItem
(Die Sternchen im Link stehen für "E.B.A.Y") oder http://www.shopwahl.ch/a/produktliste/idx/4050309/mot/Balisong/produktliste.htm

Gibt noch Weiteres.... Soll das bitte nicht illegal sein???

Der Verkauf und Besitz von Balis ist in CH und D illegal. Was ist an dem Satz unklar. Gehts alleine zu google, oder müssen wir helfen.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/index.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/index.html (2.Abschnitt, Art.7)

Was andere machen oder lassen spielt die Rolle Null. Es könnte auch sein, dass ein Händler eine Genehmigung hat, mit Messern, die in der Schweiz verboten sind, zu handeln, so der Empfänger in einem Land sitzt, in dem die Messer eben nicht verboten sind.

BTW, wenn ich direkt auf den Shop gehe, finde ich kein Bali. Ich findes das da: http://www.artemis-messer-shop.com/butert_detail.htm
Und das ist kein Balisong. Aber wie gesagt, spielt für Deine Frage eh keine Rolle.

Naja das mit dem Anwalt.. Denkst du ernsthaft das ich noch ne Anzeige wegen dem am Hals hätte???

Das wirst Du merken, wenn sich eine Strafverfolgungsbehörde meldet.

Pitter
 
Die Zollbehörde hat schlichtweg alles was ich an Messer im Ausland bestellt habe und in die Schweiz einführen wollte kontrolliert. Diskussionen gab es auch wenn es legal war, konnte aber bisher immer die Sache klären.
Im jugendlichen Leichtsinn habe ich auch mal Springer bestellt, wofür mich dann die Zollbehörden gebeten haben eine Ausnahmebewilligung zu schicken, da ein Import sonst nicht möglich ist. Das habe ich auch gemacht. Ich war einfach nur froh das es keine Anzeige gegeben hat.
Die Springer darf ich nicht verkaufen oder weggeben, bei verlust muss ich das melden und wenn ich sterbe, muss halt meine Frau eine Ausnahmebewilligung beantragen.
Das gleiche gilt auch für die Balis.
Also das wird sicher interessant bei dir.:hehe:

Gruess Feldmaus
 
Ich bin unglaublich erleichtert, was ich eben im schweizer Strafgesetzbuch gelesen hab: Springermesser "mit Ausnahme von Butterflymessern" sind in der Schweiz nicht gestattet.

http://www.gunfactory.ch/div/gesetz.htm

Das bedeutet, dass es nur eine Ordungswidrikeit ist und kein Strafverfahren wegen einer illegalen Waffe geben wird?

Danke im Voraus

Oota
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.gunfactory.ch/div/gesetz.htm

Das bedeutet, dass es nur eine Ordungswidrikeit ist und kein Strafverfahren wegen einer illegalen Waffe geben wird?

Das bedeutet, dass die einzige zuverlässige Quelle nicht irgendein Shop ist, sondern die von mir verlinkten Seiten zum Schweizer WaffG.

Da ich, wie die meisten hier, die Schweizer Rechtslage und das Verfahren nicht kennen, würde ich Dich bitten, frag einen Anwalt. Alles andere sind Meinungen. Bei der Rechtsfindung sind Meinungen wenig hilfreich.

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Pitter
 
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