Import von Taschenmessern

TACTICAL MASTER

Mitglied
Beiträge
12
Hallo zusammen,
da ich neu im forum bin kenn ich mich noch nicht so aus.
Ich weiß aber schon das man mit den falschen fragen, besonders wenn man vorher nicht die suche benutz hat, schon gern mal eine verbal auf die schnauze kriegt. Also hab ich gesucht aber nicht gefunden.

Ich fand zwar Einfuhrbestimmungen und Zollkosten für fixed blades aber nicht für normale taschenmesser. Einzieg allein fand ich jemanden der sagte das bei foldern wohl irgend eine art von zoll verfallen würde aufgrund eines "... Codes". Ebenso war in diskussion oft zu lesen das der Strafzoll 2005 wegfallen könnte aber nicht ob dem nun so ist!
Also meine Frage:

Import aus USA
Produkt: Tauschenmesser 70$, Vers. 12,50$
Anbieter: Privatman e__y.com

Mit welchen Zollkosten habe ich zu rechnen?


post scriptum:

Wenn ihr nacher schon dabei seit mich kielzuholen kann eben noch fragen wieso z.B Ein OTF Springer illegal ist aber ein Magnum Kalaschnikov 74 nicht.


danke egal für welche antwort und freunliche Grüße

TACTICAL MASTER
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechenfehler.
Zoll und Steuer sind ca. 17.- zusammen.

8,5% ZOLL auf das Messer und den Versand
und dann nochmal 16% EUSt auf alles.
 
Wenn man allerdings nur einen Warenwert von unter 30,- USD hat, so wird nach meinen Erfahrungen kein Zoll erhoben.

Warenwert bedeutet was auf dem Päckchen deklariert wurde.
Wenn ich also z.B. bei e..y ein Messer günstig geschossen habe z.B. für 25 USD (tatsächlicher Kaufwert wäre 70 USD), so wäre die Wertangabe mit 25 schon korrekt. Was nicht bedeutet, dass unser Zoll ggf eine andere Meinung haben KÖNNTE. Hab´s allerdings noch nicht erlebt :p

Greets
TeX
 
...und wer was falsch deklarieren läßt um Zoll/Steuern zu sparen macht sich der Steuerhinterziehung schuldig!
 
Stinkmarder schrieb:
...und wer was falsch deklarieren läßt um Zoll/Steuern zu sparen macht sich der Steuerhinterziehung schuldig!

@Stinkmarder: Richtig. Ich nehme an das ist ein allgemeiner Hinweis. Mein Beispiel oben soll deutlich machen, das der dem Geschäft zugrundeliegende Preis zu berücksichtigen ist.


Greets
TeX
 
@TeX: Richtig. Das ist ein Hinweis für die, die auf komische Gedanken kommen könnten.
Sonst hätte ich dir Anstiftung vorgeworfen :lechz:

JENS
 
TeX schrieb:
Warenwert bedeutet was auf dem Päckchen deklariert wurde.

Nein. Der Warenwert ist der Warenwert, die Rechnungssumme die Rechnungssumme, und der deklarierte Zollwert der deklarierte Zollwert. Das kann übereinstimmen, muss aber nicht. Verzollt wird der Warenwert. Und ich habe sehr wohl erlebt, dass der vom Rechnungswert abweichen kann. Im blödesten Fall, wird der Warenwert geschätzt, im günstigsten hören sie Dir bei Erklärungen zu.

Grüße
Pitter
 
@Pitter:
Insofern ist also mein Beispiel richtig - nur nicht so gut formuliert:

25,- bezahlt. Warenwert (Kaufhaus) ist aber 70,- und könnte vom Zoll angesetzt werden.

Deklariert 25,- da mein Kaufpreis. Das ist somit rechtlich ok?!
Ob er dann anerkannt wird ist eine andere Frage.

Greets
TeX
 
TeX schrieb:
25,- bezahlt. Warenwert (Kaufhaus) ist aber 70,- und könnte vom Zoll angesetzt werden.
Deklariert 25,- da mein Kaufpreis. Das ist somit rechtlich ok?!

Tja, da fragste mal lieber nen Zollrechtler ;-) Worauf der Zoll erhoben wird, habe ich ja geschrieben. Üblicherweise ist aber natürlich der Rechnungswert der Zollwert - schon aus praktischen Überlegungen. Aber es kann halt Probleme geben.

Ware kostet 1000EUR, Rechnung/Amex Überweisung 1000EUR, aber der US Versender ist "schlau", hilft den Zoll bescheissen und legt ne Rechnung über EUR 100 bei. Davon, dass das Ding dann nur bis EUR100 versichert ist, mal nicht zu reden - es kann dumm laufen,wenn der Zöllner die Ware kennt :) Dann musst Du nachweisen, dass Der Warenwert tatsächlich geringer ist, als das was der Zoll sagt. Vom schwebenden Strafverfahren nicht zu reden, Zoll/Steuer sind eine Bringschuld.

Andersrum, Ware kostet 1000EUR, du kaufst gebraucht, aber ohne Gebrauchsspuren - also diesmal echt gebraucht :) - für 100EUR, Zöllner kennt sich aus. Etz haste ein Problem. Obwohl Du ja nur EUR 100 bezahlt hast, kann der Warenwert durchaus höher sein. Das kann geschätzt werden, üblicherweise setzen die sich ins WWW und schauen nach. Ich hatte mal exakt das letzte Problem, Ware war ein Muster, Rechnung dabei, aber eben Rechnungsbetrag 0. Tja, das war ne elendliche Diskussion ;)

Grüße
Peter
 
Derzeit gibts so eine einfache Faustregel: dollarpreis= Europreis.

Will sagen:100 USD + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer ergeben ca. 100 EUR. Aige mal Pi...

Zoll ca. 10%
nochmal 16% EUSt drauf
10 EUR Bearbeitungsgebühr (zumindest bei uns in Österreich)

Die Formel ist einfach:
((Warenwert+Versandkosten)x1,10 (bei 10%Zoll))x1,16 + 10 EUR Bearbeitungsgebühr.

Das Interessante ist, dass der Zoll für die Berechung der EUSt den Zoll zum (Warenwert+Versandkosten) dazuzählt. Das heißt, man bezahlt Einfuhrumsatzsteuer auch für den Zoll. Also eine Steuer auf ein Abgabe. Locker.....
 
Ums kompliziert zu machen :) Die Transportkosten werden nur für den Raum bis zur EU verzollt :) IIRC nimmt man 70% von den Transportkosten zum Warenwert dazu.
Dass die Imsatzsteuer auf beides anfällt, ist ja logisch. Wenn das Ding im EUR Raum angekommen ist, hat es den Wert (Warenwert+Shipping)*Zoll. Und der wird versteuert.

Deine Fausregel ist übrigens seltsam - wenn Du ein Messer für 100USD bestellst, was kostet dann shipping mit USPS/FedEx/GLS? Da musste schon nen Besenhändler finden, der als Brief liefert ;) Meine letzten Pakete von einzelnen Messern (customs) lagen immer so zwischen 40-50USD.

Grüße
Pitter
 
danke für die klasse antworten. würde mich aber immer noch interessieren wieso das OTF illegal ist. Das Microtech Vector Automatic ist hoffentlich legal.
 
@TACTICAL MASTER
"Das Microtech Vector Automatic ist hoffentlich legal."
Ich fürchte NEIN, all die schönen großen Springer die Microtech baut, sind leider meines Wissens nach in D Illegal :staun: (wenn dem nicht so ist, lasse ich mich gerne eines besseren belehren...Und fang dann auch an auf einen zu sparen :hmpf: )
 
TACTICAL MASTER schrieb:
...würde mich aber immer noch interessieren wieso das OTF illegal ist.
Stinkmarder schrieb:
Ein OTF ist nach dem WaffG einfach verboten. Warum ist egal. Ist einfach so.

Die ursächliche Begründung durch den Gesetzgeber kennt niemand so wirklich ganz genau. Entweder mal OTF in die Suche eingeben, oder mal das WaffG durchlesen.
OTF's waren seit ihrer Erfindung (Fallmesser) schon immer erst oder eigentlich Waffe, in zweiter Linie Werkzeuge, nämlich Rettungswerkzeuge für militärische Flugzeugbesatzungen.

Mit der Frage bist Du hier am falschen Ort, und rennst zugleich auch offene Türen ein.
Aber eine erneute Diskussion über das warum und wieso ist Zeitverschwendung und verursacht graue Haare, siehe Stinkmarders Antwort.

Gruß Andreas
 
und dort wird es genausowenig geklärt.

Ich frage auch nur nach, weil ich unbegründete Behauptungen auf Basis von Mutmaßungen nicht besonders schätze.

sam
 
@SamHain
Die Klingenlänge darf auch beim nem Springer, der die sonstigen gesetzlichen Vorgaben beachtet(Kein OTF, Durchgehender Klingenrücken, sich nicht um *soundsoviel* Prozent verjüngende Klinge)nicht über 8,5 cm liegen! Und egal wie ich auch Rechne, die Microtechs liegen drüber...(wenn auch manchmal nur im mm Bereich) :(

Steht halt so im Gesetz, über Sinn oder so zu diskutieren ist halt sinnlos... :argw:

Woanders isses halt anders geregelt...

Oder warum glaubst Du beneiden wir unsere Österreichichen Freunde bisweilen etwas??? :hehe:
 
Zurück