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AW: Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung der Marke "Stealth"
Aktuell werden Händler abgemahnt - mit dem Vorwurf, sie würden die Marke "Stealth" unerlaubt nutzen. Das betrifft nach meinem Wissen bisher einen Händler hier im Forum, aber auch mehrere Händler die hier im Forum nicht auftreten. Der Vorgang ist auch in der Branche bekannt, es handelt sich also nicht um Einzelfälle.
Zum Sachverhalt
Ich zitiere aus http://www.markenmagazin.de/abmahnung-marke-stealth-der-direct-sports-de-gmbh/ mit freundlicher Genehmigung des Autors, RA Dennis Breuer.
--- Zitat Anfang ---
Händler, die Waren mit der Bezeichnung “Stealth” vertreiben, droht aktuell die Gefahr, eine markenrechtliche Abmahnung zu erhalten. Aus einer vorliegenden Abmahnung wegen Benutzung der Marke “Stealth” der von der Firma direct-sports.de GmbH beauftragten Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum geht hervor, dass die üblichen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1379,80 EUR (aus einem Streitwert von 50.000 EUR) geltend gemacht werden. Auffällig an der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist vor allem die Höhe der Vertragsstrafe, die mit 10.000 EUR angesetzt wird.
Weitere Abmahnungen aus der Marke “Stealth” sind im Auftrag der Firma Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH u.a. gegen den Vertrieb von Zahnschützern und Skateboards erfolgt.
Hintergrund: Die Marke “Stealth”
Die Marke “Stealth” ist seit dem 17.04.2007 im Markenregister des DPMA (Registernummer: 30706864) zugunsten der direct-sports.de GmbH für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen:
...
Zudem ist die Marke “Stealth” zugunsten der Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH seit dem 25.10.2007 für die folgenden Waren und Dienstleistungen eingetragen.
...
Klasse 08:
Essbestecke (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), Messer, nämlich Federmesser, Fischputzmesser, Fleischhackmesser, Gartenmesser, Hackmesser, Hufmesser, Jagdmesser, Messer (Waffen), Messer für Simshobel, Messer zum Abschuppen von Fischen, Okuliermesser, Rasiermesser, Rasiermesserstreichriemen, Rebmesser, Reifenmesser, Etuis für Rasierapparate, Rasierapparate elektrisch oder nicht elektrisch, Rasierklingen, Einwegrasierer, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen zur Nassrasur
...
(DPMA)
Die Marken befinden sich derzeit noch in der fünfjährigen Benutzungsschonfrist, während der grundsätzlich aus einer Marke abgemahnt werden kann, ohne dass der Markeninhaber nachweisen muss, dass die Marke für die eingetragenen Produkte benutzt wird.
Allein schon wegen der Höhe der Vertragsstrafe sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Beratung unterschrieben werden.
--- Zitat Ende ---
Das ist der Sachverhalt. Über die rechtliche Seite können und brauchen wir nicht diskutieren. Erstens kam da noch nichts verwertbares bei rum, zweitens ist das ein Thema für Fachleute.
Was mich interessiert - und wobei Ihr helfen könnt:
Welche Messer kennt ihr, die den Begriff "stealth" als Produktbezeichnung oder Marke führen - und das auch schon vor 2007. Bitte jetzt nicht alle Seiten von Chinaklones posten
, es geht um Messer bekannterer Firmen, die auf dem Markt auch eine gewisse Präsenz haben.
Wenn Ihr da was wisst, bitte hier posten. RA Breuer schicke ich einen Link zu diesem thread, damit er die Informationen verwenden und prüfen kann, ob und inwieweit eine Abmahnung auch berechtigt ist.
Mir fallen da ein:
Noch was konkretes? Ansonsten pappt ja seit Jahren jeder Hersteller/Macher stealth an alles, was aus Kunststoff oder Laminaten, jedenfalls nicht aus Stahl, gebaut wird. Fast so inflationär, wie tactical.
Generelle Diskussionen um Abmahnungen, die armen kleinen Händler, die bösen Anwälte und alles andere halbgare, was auf der Zunge liegt, führen wir hier bitte nicht.
Pitter
Aktuell werden Händler abgemahnt - mit dem Vorwurf, sie würden die Marke "Stealth" unerlaubt nutzen. Das betrifft nach meinem Wissen bisher einen Händler hier im Forum, aber auch mehrere Händler die hier im Forum nicht auftreten. Der Vorgang ist auch in der Branche bekannt, es handelt sich also nicht um Einzelfälle.
Zum Sachverhalt
Ich zitiere aus http://www.markenmagazin.de/abmahnung-marke-stealth-der-direct-sports-de-gmbh/ mit freundlicher Genehmigung des Autors, RA Dennis Breuer.
--- Zitat Anfang ---
Händler, die Waren mit der Bezeichnung “Stealth” vertreiben, droht aktuell die Gefahr, eine markenrechtliche Abmahnung zu erhalten. Aus einer vorliegenden Abmahnung wegen Benutzung der Marke “Stealth” der von der Firma direct-sports.de GmbH beauftragten Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum geht hervor, dass die üblichen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1379,80 EUR (aus einem Streitwert von 50.000 EUR) geltend gemacht werden. Auffällig an der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist vor allem die Höhe der Vertragsstrafe, die mit 10.000 EUR angesetzt wird.
Weitere Abmahnungen aus der Marke “Stealth” sind im Auftrag der Firma Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH u.a. gegen den Vertrieb von Zahnschützern und Skateboards erfolgt.
Hintergrund: Die Marke “Stealth”
Die Marke “Stealth” ist seit dem 17.04.2007 im Markenregister des DPMA (Registernummer: 30706864) zugunsten der direct-sports.de GmbH für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen:
...
Zudem ist die Marke “Stealth” zugunsten der Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH seit dem 25.10.2007 für die folgenden Waren und Dienstleistungen eingetragen.
...
Klasse 08:
Essbestecke (Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel), Messer, nämlich Federmesser, Fischputzmesser, Fleischhackmesser, Gartenmesser, Hackmesser, Hufmesser, Jagdmesser, Messer (Waffen), Messer für Simshobel, Messer zum Abschuppen von Fischen, Okuliermesser, Rasiermesser, Rasiermesserstreichriemen, Rebmesser, Reifenmesser, Etuis für Rasierapparate, Rasierapparate elektrisch oder nicht elektrisch, Rasierklingen, Einwegrasierer, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen, Rasierapparate mit mehreren Rasierklingen zur Nassrasur
...
(DPMA)
Die Marken befinden sich derzeit noch in der fünfjährigen Benutzungsschonfrist, während der grundsätzlich aus einer Marke abgemahnt werden kann, ohne dass der Markeninhaber nachweisen muss, dass die Marke für die eingetragenen Produkte benutzt wird.
Allein schon wegen der Höhe der Vertragsstrafe sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne weitere anwaltliche Beratung unterschrieben werden.
--- Zitat Ende ---
Das ist der Sachverhalt. Über die rechtliche Seite können und brauchen wir nicht diskutieren. Erstens kam da noch nichts verwertbares bei rum, zweitens ist das ein Thema für Fachleute.
Was mich interessiert - und wobei Ihr helfen könnt:
Welche Messer kennt ihr, die den Begriff "stealth" als Produktbezeichnung oder Marke führen - und das auch schon vor 2007. Bitte jetzt nicht alle Seiten von Chinaklones posten
Wenn Ihr da was wisst, bitte hier posten. RA Breuer schicke ich einen Link zu diesem thread, damit er die Informationen verwenden und prüfen kann, ob und inwieweit eine Abmahnung auch berechtigt ist.
Mir fallen da ein:
- Beltrame B-Stealth http://www.frankbeltrame.com/bstealth.html
- Fox Stealth http://www.fkmdknives.com/fast/k/en/eur/products/v/2
Noch was konkretes? Ansonsten pappt ja seit Jahren jeder Hersteller/Macher stealth an alles, was aus Kunststoff oder Laminaten, jedenfalls nicht aus Stahl, gebaut wird. Fast so inflationär, wie tactical.
Generelle Diskussionen um Abmahnungen, die armen kleinen Händler, die bösen Anwälte und alles andere halbgare, was auf der Zunge liegt, führen wir hier bitte nicht.
Pitter
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