feuervogel69
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hi- in einem der letzten posts stand sinngemäß: was wäre, wenn in einem messer ein gurtschneider integriert wäre?...
finde diesen gedankengang bemerkenswert und möchte eure meinung dazu wissen: was wäre - rechtlich gesehen- wenn man ein einhandmesser damit "aufwertet", daß z.b. ein kleiner gurtschneider angebracht ist und das einhänder damit im auto liegt?
sollte doch der eigenargumentation als sozialgebrauch nachdruck verleihen, oder?
weitere beispiele wären sinngemäß: büchsen- und/oder flaschenöffner, gabel, schraubenzieher, z.B. ... also quasi einfach einhandmesser + ein kleines schweizermesserelement. hier müßte doch dann auch rechtlich gesehen klar sein, daß das messer für einen bestimmten sozialadäquaten gebracuh konzipiert ist?
finde diesen gedankengang bemerkenswert und möchte eure meinung dazu wissen: was wäre - rechtlich gesehen- wenn man ein einhandmesser damit "aufwertet", daß z.b. ein kleiner gurtschneider angebracht ist und das einhänder damit im auto liegt?
sollte doch der eigenargumentation als sozialgebrauch nachdruck verleihen, oder?
weitere beispiele wären sinngemäß: büchsen- und/oder flaschenöffner, gabel, schraubenzieher, z.B. ... also quasi einfach einhandmesser + ein kleines schweizermesserelement. hier müßte doch dann auch rechtlich gesehen klar sein, daß das messer für einen bestimmten sozialadäquaten gebracuh konzipiert ist?