Ist der Besitz dieses Messers erlaubt ?

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komabiber

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Gute Abend,

ich komme gleich zur sache.

Ich wollte mir ein Messer kaufen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob das Besitzen dieses Messers laut dem deutschen Gesetz erlaubt ist.

Es handelt sich um ein "Walther Multifunktionsmesser MTK HP".

Ich hoffe hier kann mir einer helfen.

Mfg
 
AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

Mit "legal reason" = "allgemein anerkanntem Zweck" ist das Führen erlaubt. Darunter fällt Apfel schneiden, Semmel schmieren, bei McDoof essen. Erst recht, wenn es um sowas wie Angeln geht.
Besitz ist sowieso erlaubt.
Achja, das heißt nicht, dass es dir ein unwissender Polizist nicht abnehmen darf. Druck dir am besten den betreffenden Paragraphen aus dem WaffG aus (§42a) und leg dir eine gute Argumentation zurecht...
Sebastian
 
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AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

Hi,

wenn Du einen Herstellerlink angibst muß nicht jeder, der das Messer nicht kennt (und das werden die meisten sein) suchen. ;)

Grüße

Clemens

P.S.: Willkommen im MF!
 
AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Wenn Du mehr über das Thema wissen willst ließ Dich im Forum "Politik und Recht" ein oder suche im Messerforum nach: "Führen Waffengesetz".

Gruß
El
 
AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

Dieses Messer ist in Deutschland erlaubt

Es ist kein Stoßdolch, kein Bali und kein verbotenes Springmesser.

Frohe Weihnachten

Willy
 
AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

Dieses Messer ist in Deutschland erlaubt

Es ist kein Stoßdolch, kein Bali und kein verbotenes Springmesser.
Eben - was manch einer hier in planloser Hektik, Panik und Paranoia übersieht, ist:

1. Es ist ein Multitool (egal wie hoch/niedrig es qualitativ angesiedelt ist) und kein "reines" Messer, nur um Willy zu ergänzen... - es wird zwar mit dem Kürzel "tac" angepriesen, aber es ist immer noch ein Multitool...

2. Ist der grundsätzliche Besitz von Messern mit Liner-lock nie in Frage gestellt gewesen...

Gruß Andreas
 
AW: Ist der Besitz dieses Messers Erlaubt ?

1. Es ist ein Multitool (egal wie hoch/niedrig es qualitativ angesiedelt ist) und kein "reines" Messer, nur um Willy zu ergänzen... - es wird zwar mit dem Kürzel "tac" angepriesen, aber es ist immer noch ein Multitool...

Mag vielleicht 'ne blöde Frage sein, aber: Ist ein Multitool (wenn mit einhändig feststellbarere Klinge versehen) gesetzlich anders zu behandeln als ein Einhandmesser ohne weitere Werkzeuge?
Frohe Weihnachten und ein geruhsames Fest,
Sebastian
 
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