Ist der Bundesadler ein Markenzeichen ??

Bertel

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Moin Moin,

die Tage hab ich nach dem neuen Bw-Taschenmesser gegoogelt.
Bei meiner Suche bin ich über einen "LHD Shop" gestolpert.
Dort werden alle Ausrüstungsgegenstände und Kleidungsstücke für den öffentlichen Dienst
angeboten (Polizei, Bundeswehr, etc.).
Da es einen solchen Shop in meiner Nähe gibt bin ich gestern dort vorbei gefahren
und hab mir den Laden mal angeschaut.
Die Damen erklärten, daß die Aufgaben der ehemaligen Kleiderkammern der Bundeswehr
nun von einer privaten Firma übernommen werden
und diese Firma "LHD" heisst. Verkauft würde allerdings an Jedermann, ausser natürlich Uniformen.

Auf meine Frage nach dem neuen Taschenmesser meinten die Verkäuferinnen,
daß auf dem Messer der Bundesadler drauf wäre und deshalb auch nicht an jeden verkauft werden könne.

Ist dem wirklich so ??
Warum verkaufen Bw-Shops dann Teile mit Adler drauf ?

irgendwie komisch
Bertel
 
Markenzeichen in gewisser Weise schon, nur ist es ein Hoheitszeichen, was im Normalfall nur Behörden verwenden, und damit gekennzeichnet wird ein Gegenstand als Bundes- oder Behördeneigentum. Es gibt verschiedene Ausführungen des Bundesadlers, und sie sind alle geschützt. Es ist sogar festgelegt, welche Ausführungen von welchen Behörde verwendet werden. Müsste bei einer Bundesbehörde nachzulesen sein, fragt sich nur, welche...

Das wird aber nicht der Anlass sein, warum diese Frau im Laden das gesagt hat. Möglicherweise hat diese Firma einen Vertrag, in dem das so geregelt ist, oder die Frau wusste es einfach nicht besser.

In AZ- oder BW-Läden werden die Sachen auch teilweise mit Hoheitszeichen verkauft, der Bund verkauft über die VEBEG teilweise auch direkt an Endkunden, und selbst da werden die Hoheitszeichen nicht immer oder grundsätzlich entfernt, ist aber vom Gegenstand abhängig.
Das Hoheitszeichen kann es also nicht sein.

Gruß Andreas
 
Hallo Bertel,
ich glaub nicht, daß das mit dem Adler zusammenhängt. Das alte BW-Taschenmesser gibts ja auch überall zu kaufen.
Soweit ich weiss, gibt es das neue BW-Taschenmesser noch nicht im freiem Handel. Trotzdem gibt es sie aber jede Menge in div. Auktionen.
Keine Ahnung wo die herkommen. Übrigens auch schon jede Menge ausgemusterte!:steirer:
P.S. gibt auch schon Nachgemachte, also aufpassen!
 
Hallo,

die Aussage der Dame scheint zuzutreffen. Zumindest steht die Geschichte mit dem Bundesadler so auch in den AGB des Onlineshops. Warum dem so ist und andere es verkaufen dürfen vermag ich allerdings nicht zu sagen.

Na ja, das Messer gibt es aber ja noch in einigen anderen Onlineshops (bei denen der Bundesadler auf den Abbildungen manchmal auch verdeckt ist). Allerdings verstehe ich die Preisgestaltung mal wieder nicht. Bei einigen gibt es das explizit als Victorinox ausgewiesene Modell für um die 25€, bei anderen kostet es fast das Doppelte.

Gruß
 
Eben gefunden :" Das Bundesverwaltungsamt erlaubt uns den Verkauf von Artikeln mit dem Bundesadler nur unter der Auflage, dass dieser in der Abbildung unkenntlich gemacht wird."

Ist vieleicht ähnlich wie mit der Bundesfahne ,kaufen darf man sie aber nicht öffentlich zeigen
 
Soweit ich weiss, ist der Bundesadler nicht das Hoheitszeichen der Bundeswehr, sondern Teil des deutschen Staatswappens.
Das Hoheitszeichen der Bundeswehr ist das eiserne Kreuz, gut zu sehen auf diversen Ausrüstungsgegenständen wie Panzern, Flugzeugen, Hubschraubern, Schiffen, etc.

Jetzt kann man sich natürlich fragen, weshalb auf den einen Ausrüstungsgegenständen das Kreuz, und auf anderen der Adler drauf ist, aber wie dem auch sei, es gibt genug Sachen im öffentlichen Handel zu kaufen, wo der Adler oder das Kreuz drauf sind, man denke da nur an Flaggen, Biergläser und T-Shirts.

Ich nehme an, daß die LHD bestimmte Dinge mit Bundesadler (z.B. Uniformteile mit Bundesadler, siehe Polizeiuniform) nur für den dienstlichen Gebrauch verkaufen darf, und bevor man jetzt bei jedem Artikel mit Bundesadler überlegen muss, an wen man den verkaufen darf, macht man so eine generelle Regel, "Bundesadler nur per Dienstausweis". Oder man macht diese Regelung eigentlich für Uniformteile, und an das Taschnemesser halt einfach keiner gedacht.
Woanders bekommt man ja das Taschenmesser mit Bundesadler auch ohne Dienstausweis, allerdings sollte man woanders keine bundesbeadlerte Polizeiuniform kaufen können.

Gruß,
JoBe
 
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Servus!

Ich kann dazu nur sagen, das ich vor ca 2 Jahren im Sommer beider LHD ganz normal ein ganz neues BW Messer, also das Einhand, von Vic gekauft habe.
Von einem nicht verkaufen dürfen, weil ein Bundesadler auf dem Messer ist hat keiner was gesagt.
@Michelzx
Warum darf man die Bundesfahne nicht zeigen??
Das versteh ich ned ganz.
 
Fragt sich nur was alles "unbefugt" ist.

Unbefugt ist alles, was nicht mit der dienstlichen Tätigkeit einer der betroffenen Behörden/Organisationen zu tun hat.

In Bezug auf die Bundesflagge bedeutet das z.B., dass diese laut GG Schwarz-Rot-Gold ist. - Darf jeder haben/zeigen, etc.

Dann gibt es noch die Dienstflagge des Bundes mit eher klassisch dargestelltem Bundesadler (etwas dicklicher, gedrungener) auf goldenem Schild, das unten rund abschließt. - Das ist der Fall, der hier gefragt ist. Dieses Wappen dürfen eben nur die offiziellen Dienststellen des Bundes führen.

Dass hinsichtlich des Marketings von damit gekennzeichneten Produkten so verfahren wird, dass dieses Symbol unkenntlich gemacht wird, kann ich verstehen. Nationale Symbole sollten nicht zu Werbezwecken dienen dürfen.
Wer weiß, wer sonst alles davon Gebrauch machen würde? "Symbol" bedeutet eben auch immer, dass ein Konzept dahintersteht. In diesem Falle z.B. die freiheitlich demokratische Grundordnung der BRD. Die Gefahr, dass das Ansehen dieses Symbols beschädigt würde, wenn es in fragwürdigen Kontext gestellt wird, ist einfach zu groß.
 
So, mal kurz nachgeschaut: Ich habe bei besagtem LHD im Februar 05
eine Ladung der neuen BW-Einhand-Vics geordert (15 Stück)
und diese auch anstandslos geliefert bekommen.
Sollte sich da wirklich was geändert haben...? :confused:
 
Es wird in D zwischen "urkundlicher" und "dekorativer" Verwendung des Bundesadlers als Wappen unterschieden. Letztere steht jedem Bürger grundsätzlich frei (natürlich druch diverses beschränkt, spätestens durch dern Straftatbestand "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole"). Bei Messergriffschahlen dürfte es sich wohl eher um dekorative Verwendung handeln. Allerdings ist eine restriktivere Verkaufspolitik druch das "bundeswehrnahe" Unternehmen LHD verständlich, da eine "unmimilitärische" Verwendung von Bundeswehrartikeln in militärischen und Militärpolitischen Kreisen oft kritisch beäugt wird und das Outsourcing in Form der LHD schon umstritten genug war.

Ein paar gute Infos zur Verwendung des "Bundesadlers" sind hier enthalten:
http://www.bundestag.de/blickpunkt/103_Parlament/0502/0502014.html
 
Ist der Bundesadler ein Markenzeichen ??

NEIN. Markenschutzrechte gelten für Waren und Dienstleistungen, die gewerblich vermarktet werden. Der Bundesadler gehört deshalb NICHT zu den insgesamt 21 Bildmarken, die aktuell von der Bundesrepublik Deutschland als Marke geschützt worden sind.

... meinten die Verkäuferinnen, daß auf dem Messer der Bundesadler drauf wäre und deshalb auch nicht an jeden verkauft werden könne.

Ist dem wirklich so ??


Natürlich bleibt es jeder Firma selbst überlassen, an wen bestimmte Gegenstände verkauft werden. Es gibt jedoch keine allgemein gültige gesetzliche Regelung, nach denen der Verkauf von Messern mit Bundesadler an bestimmte Personengruppen unzulässig ist.

... Warum verkaufen Bw-Shops dann Teile mit Adler drauf ? ..

Sicherlich um Geld zu verdienen.

Grüße
cut
 
NEIN. Markenschutzrechte gelten für Waren und Dienstleistungen, die gewerblich vermarktet werden. Der Bundesadler gehört deshalb NICHT zu den insgesamt 21 Bildmarken, die aktuell von der Bundesrepublik Deutschland als Marke geschützt worden sind.

Der Bundesadler ist zwar keine geschützte Marke im Sinne des Markenschutzrechts, jedoch
trozdem ein geschütztes Zeichen, welches nur im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zum Tragen kommt.

Die unbefugte Nutzung kann im Rahmen eine Ordnungswidrigkeitenverfahrens
mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 124 OWiG). :eek: :p
 
Der Bundesadler ist zwar keine geschützte Marke im Sinne des Markenschutzrechts, jedoch
trozdem ein geschütztes Zeichen, welches nur im Zusammenhang mit der
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zum Tragen kommt.

Die unbefugte Nutzung kann im Rahmen eine Ordnungswidrigkeitenverfahrens
mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 124 OWiG). :eek: :p

Aber nur bei unbefugter urkundlicher Verwendung, nicht bei rein dekorativer Verwendung, außer in bestimmten Einzelfällen von staatschutzlicher Relevanz. 124 OWIG setzt den Tatbestand einer OWI voraus.
Da bei unbefugter urkndlicher Verwendung üblicherweise noch Straftatbstände wie Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung einschlägig sind, dürfte ein drohendes Bußgeld wg. einer OWI eher zu vernachlässigen sein.
 
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Aber nur bei unbefugter urkundlicher Verwendung, nicht bei rein dekorativer Verwendung, außer in bestimmten Einzelfällen von staatschutzlicher Relevanz. 124 OWIG setzt den Tatbestand einer OWI voraus.
Da bei unbefugter urkndlicher Verwendung üblicherweise noch Straftatbstände wie Amtsanmaßung oder Urkundenfälschung einschlägig sind, dürfte ein drohendes Bußgeld wg. einer OWI eher zu vernachlässigen sein.

Soweit Straftatbestände berührt werden im Rahmen der sowohl prozessualen
als auch materiellen Tateinheit, gebe ich dir recht.

Den Begriff der dekorativen Verwendung sieht weder der Tatbestand noch
der Kommentar vor. Eine Benutzung meint jegliche Art von Benutzung, soweit
dies für eigene Zwecke geschieht und eine Außenwirkung entfaltet
(zum Beispiel auf Breifbögen oder Plakaten oder aus dem Fenster hängend).
Und unbefugt ist die Benutzung in aller Regel, wenn der Anschein einer
amtlichen Benutzung enstehen kann. Dies ist in fast jedem Fall, der
Öfentlichkeitsentfaltung zu bejahen. Refertigungsgründe können jedoch
sein, wenn ich an einem Staatsfeiertag den Bundesadler aus meinem
Fenster hänge. Dann ist es ein Ausdruck besonderer Verbundenheit
und nicht "unbefugt".
 
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