Ja was den jetzt?[ab welchem Alter Messer kaufen?]

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gast

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moin,
ich habe ein Problem:
Ab welchem Alter sind Messer den jetzt wirklich zu kaufen. Ich möchte jetzt mal von Foldern und Fixed, Einghandmessern und Küchenwerkzeugen unterscheiden. Naja der Messerhändler sagt Messer kann man ab 14 kaufen, Das (Waffen-)Gesetz sagt Messer sind ab 18 zu erwerben und irgendwo im Forum steht Messer sind frei verkeuflich......
Darf ich mir das jetz aussuchen oder was?toll:hehe:
 
AW: Ja was den jetzt?

Messer: grundsätzlich frei
Messer (Waffe): ab 18

Was solls denn für ein Messer sein?
 
AW: Ja was den jetzt?

Moin,

Also nach meinem Kenntnisstand sind Messer frei verkäuflich. Ausgenommen natürlich alle Messer die unters Waffengesetz fallen (Dolche, Springmesser, etc) und erst am 18 zu erwerben sind.

MfG Zwo

Edit: zu langsam...
 
hat vlt. jemand ein auszug aus dem waffengesetz wo das genauer steht.
wäre sehr dankbar.:super:
 
Opinel sind definitiv frei.

Was Waffen sind ist im Waffengesetz, §1 beschrieben:

(2) Waffen sind
1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.tragbare Gegenstände,
a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von
Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b)die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt
sind.
Für Messer gilt natürlich §1 (2) Punkt 2

Gemeint sind damit eigtl. Sachen wie Dolche, Schwerter etc...
 
oke danke:)
cool das heist ja ich kann jetzt so manchem Händler wiederlegen das ich doch diese Spydercos die er mir nicht verkaufen wollte kaufen darf......
vielen dank:)
 
Hallo Pflaumerich 94
ein bisschen dummes formulieren und ein paar (gewollte) Schreibfehler machen noch kein Kind, eher einen Troll.

Sind es nun Opinel oder Spyderco?

Bist also unter 14? Oder wie alt?

Kein Händler muß dir etwas verkaufen,
da gibt es auch Bestimmungen zum Taschengeld- bzw Geschäftsfähig -oder so :rolleyes:
 
Hallo,

wie oben geschrieben, findest du im WaffG unter anderem die Bestimmungen, welche Messer unter das WaffG fallen lässt und welche ab 18 J. erwerbbar sind.

Ob es Dir hilft, damit beim Händler zu argumentieren :confused:

Letztlich ist es die Sache des Verkäufers. Wenn er nicht möchte, brauch er dir gar nichts zu verkaufen.Viele Verkäufer sind bei Jugendlichen vorsichtig. Abhänig vom Preis der Sache bedarf es der Einwilligung/ Genehmigung der Eltern, da dir das Geschäft nicht lediglich einen rechtl. Vorteil verschafft als beschränkt Geschäftsfähiger.

Beschränkt Geschäftsfähig ist man, wenn man das siebente Lebensjahr vollendet hat.

Im Rahmen des Taschengeldes liegt ein Opinel sicherlich, bei einem etwas teureren Spydie wirds schon schwierig.

Solange der gesetzl. Vertreter keine Zustimmung gegeben hat, ist der Vertrag erstmal schwebend unwirksam. Den möglichen Stress im nachhinein mit Eltern wollen viele eher vermeiden.

Viele Grüße
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pflaumerich 94
ein bisschen dummes formulieren und ein paar (gewollte) Schreibfehler machen noch kein Kind, eher einen Troll.

Sind es nun Opinel oder Spyderco?

tut mir leid aber damit meinte ich wohl beide. Bei manchen Händlern:irre: kann ich Opinels kaufen und bei manchen wiederum auch halt Spydies lediglich nicht bei allen........
 
hm das doofe ist aber auch das genug Händler Messer in den Händen von 14 Jährigen immernoch als Waffen sehen............:(
Dafür benutze ich sie eig. nur zum Angeln und bei der Technik in der Schulband............
natürlich werden sei auch gesammelt aber bei Jugendlichen haben anscheinend genug Erwachsene kein Verständnis dafür
 
hm das doofe ist aber auch das genug Händler Messer in den Händen von 14 Jährigen immernoch als Waffen sehen............:(
Wenn es Fachhändler sind dürfte das nicht zutreffen. Aber es könnte sein das sie zuviele Jugendliche kennen, denen sie noch keinen verantwortungsvollen Umgang mit Messern zutrauen. Oder sie haben genug Erfahrungen mit erbosten Eltern gemacht, die einen Riesenaufstand gemacht haben als sie herausfanden was ihre Sprösslinge sich gekauft haben. (Noch vorsichtiger können Versandhändler sein weil die sich nicht mal eben einen Ausweis zeigen lassen können. In unbürokratisch aber live meine ich.)

Wenn dagegen ein Gemischtwarenladen (Andenkenbude, Sportgeschäft) nicht mal ein Opinel herausrückt ist eher mangelndes Wissen. Da wird dann sicher gerne an das Jugendschutzgesetz gedacht, daß eigentlich nur den Erwerb von Alkohol und Tabakwaren regelt. Und wenn so etwas "harmloses" nicht erlaubt ist kann es doch gar nicht sein das die "böse Waffe" Messer erlaubt ist.

Und ganz ingesamt ist es leider so das große Teile der Bevölkerung inzwischen eine ziemliche Waffenhisterie haben. Die halten alles Scharfe außerhalb von Küche und Werkzeugkasten des Profis für Waffen. Aber die Ursachen liegen oft schon eine Generation früher. Nämlich bei ihren Eltern, die es für gefährlich hielten das ihre Kinder ein Taschenmesser bekamen.

Gruß, Bernhard
 
Wenn dagegen ein Gemischtwarenladen (Andenkenbude, Sportgeschäft) nicht mal ein Opinel herausrückt ist eher mangelndes Wissen. Da wird dann sicher gerne an das Jugendschutzgesetz gedacht, daß eigentlich nur den Erwerb von Alkohol und Tabakwaren regelt. Und wenn so etwas "harmloses" nicht erlaubt ist kann es doch gar nicht sein das die "böse Waffe" Messer erlaubt ist.

Und ganz ingesamt ist es leider so das große Teile der Bevölkerung inzwischen eine ziemliche Waffenhisterie haben. Die halten alles Scharfe außerhalb von Küche und Werkzeugkasten des Profis für Waffen. Aber die Ursachen liegen oft schon eine Generation früher. Nämlich bei ihren Eltern, die es für gefährlich hielten das ihre Kinder ein Taschenmesser bekamen.

Gruß, Bernhard

Leider kann man als Händler da nicht vorsichtig genug sein. Dem "Kollegen" wird wahrscheinlich der Bericht von "Testkäufern" für Alkohol und Tabak oder ähnliches im Hinterkopf gewesen sein, und daher wird es überreagiert haben. Aber mal ehrlich, wenn man sich schon Gedanken über Opinels machen muss.... wo soll das noch hinführen????
 
Leider kann man als Händler da nicht vorsichtig genug sein.
Da habe ich volles Verständnis. Es gibt leider zu viele Anwälte und Staatsdiener, die begeistert die von überängstlichen Eltern und selbsternannten Ordnungshütern gemachten Anzeigen verfolgen. (Ich meine vorbeugende Anzeigen, und nicht solche wegen tatsächlich ausgeübter Gewalt.) Und noch schlimmer die immer schneller wachsende Pest der Abmahngeier.

Aber mal ehrlich, wenn man sich schon Gedanken über Opinels machen muss.... wo soll das noch hinführen????
Ja ja, das waren noch Zeiten wo ich als 14- oder 15-Jähriger noch in den Laden spazieren und problemlos mein VIC (damals das kleinste mit Schere) kaufen konnte. Und wenn ich mich richtig erinnere mit 17 ein Finnmesser, also ein Jagdmesser. - OK, in einer recht ländlichen Gegend, wo es damals fast idyllisch friedlich war.

Gruß, Bernhard
 
da gibt es auch Bestimmungen zum Taschengeld- bzw Geschäftsfähig -oder so :rolleyes:

Soweit das Messer, wegen der altersbedingten Erwerbsbeschränkung, nicht unter das WaffG fällt ist die Geschäftsfähigkeit des Kunden (die nach Gesetz, nicht nach dem Eindruck, den einer vermittelt) der ausschlaggebende Punkt.

Ansonsten ist es wie mit dem Bier, das man dem Besoffenen ausschenkt. Man muss es nicht, man darf es, aber manchmal wäre es schön, wenn man es auch ließe. Kommt je nach dem drauf an.
 
Selbst wenn der Händler ein Messer verkaufen durfte, wenn damit von igend jemandem etwas angerichet wird, und in der BILD neben einem Photo seines Ladens oder gar seiner Person steht "und ER lieferte ie Mordwaffe" nützt ihm das nicht viel. Von daher kann ich so ein Verhalten durchaus verstehen.
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h. grundsätzlich jeder kann willkürlich entscheiden, ob er mit jemandem Geschäfte macht oder nicht. Es sei denn, er verstößt damit gegen das Antidiskiriminierungsgesetz, auf das könnte sich ein abgeweisener Käufer möglicherweise berufen, wenn er z.B. ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund ist und der Händler etwas taktisch ungünstiges sagt ...
 
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