Kershaw Shallot neuerdings verbotener Gegenstand?

Bastian

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Hallo Zusammen!

Ich habe am 21.12. ein Kershaw Shallot in den USA bestellt.
Anfang Januar bekam ich die Mitteilung, dass ich das Messer in Bonn bei der DHL-Zollstelle abholen kann. Alternativ könnte ich auch die Rechnung des Kaufes Ihnen zumailen, damit die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer bestimmt werden kann und dann wird mir das Messer kostenfrei zugeschickt.
Dies könnte aber eine bis maximalst 2 Wochen dauern. Das ist jetzt schon 4 Wochen her :rolleyes:
Vorgestern habe ich einen Brief von der Post bekommen, dass das Messer zu Prüfzwecken in Dresden! einbehalten wurde. :eek:
Es wurde anscheinend ein Strafverfahren eröffnet. :staun: :eek:
Ich habe gerade bei dem Zollamt in Dresden angerufen, dort konnte man mir aber nicht weiterhelfen, da der Vorgang von denen noch nicht bearbeitet wurde.

Bin ich geistig völligst verwirrt, oder handelt es sich bei dem Kershaw Shallot um ein in D völlig legal erwerbbares Messer? :confused:
Man kann es zumindest in unzähligen deutschen onlineshops erwerben, die werden doch nicht alle illegale Gegenstände anbieten, oder?

Sowas ist mir noch nicht passiert.
Wird da jetzt irgendwo vermerkt, dass mal ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wurde?

Ich bin wirklich sauer!
 
Moin Nick!

Danke für Deinen Beitrag!

Ja wahrscheinlich haben die Sachbearbeiter Probleme ein Springmesser von einem assisted-opener zu unterscheiden.

Was das wieder für ein hin und her ist, da macht das Bestellen in den USA keinen Spass mehr! Die Damast-Variante des Shallot habe ich in deutschen Shops allerdings nicht gefunden...
 
Könnten mir denn dafür irgendwelche Kosten entstehen, obwohl ich im Recht bin?

...wenn ich das gewusst hätte...:rolleyes:
 
Könnten mir denn dafür irgendwelche Kosten entstehen, obwohl ich im Recht bin?

Können schon, sicher.

...wenn ich das gewusst hätte...:rolleyes:

Bevor ich im Minutentakt in einem Messerforum vertaner Zeit nachweine, hätt ich längst das LKA angerufen (denn dort wird das Ding vermutlich liegen), mit dem Sachbearbeiter gesprochen und auf den BKA Bescheid hingewiesen. Vermutlich ist das zielführender, aber was weiss ich schon.

Pitter
 
Es liegt im Hauptzollamt Dresden und wartet dort darauf von einem Sachbearbeiter "begutachtet" zu werden. Wer den Vorgang bearbeitet stand heute noch nicht mal fest.
Daher macht es kaum Sinn beim LKA anzurufen.

Das Kosten entstehen kann ich mir eigtl. nicht vorstellen, da der Vorgang nur aufgrund von Unwissenheit der Zollbeamten gestartet wurde. Es ist schließlich kein verbotener Gegenstand und wird auch in D regelmäßig vertrieben.
Macht es vielleicht schon Sinn dem HZA den geposteten BKA-Beschluss zukommen zu lassen?
 
Wird gemacht, Meister! :super:

Werde Ende der Woche nochmals beim HZA anrufen und fragen, ob mittlerweile ein Sachbearbeiter feststeht, dann werde ich ihm anbieten den BKA-Bescheid zuzufaxen.
 
Bastian schrieb:
Könnten mir denn dafür irgendwelche Kosten entstehen, obwohl ich im Recht bin?
[OT ON]
Keine Ahnung, wie es im konkreten Fall ist, deshalb OT.
Als Faustregel im Kontakt mit Behörden ist davon auszugehen, daß - im Gegensatz zur käuflichen Liebe - der Gefickte zahlen muß.
[OT OFF]


Bis denne!
Frank
 
Wenn fälschlicherweise aufgrund von Unkenntnis ein Verfahren eröffnet wird, wird man als zu Unrecht verdächtigter dafür nicht zahlen müssen.
 
[OT ON]
Keine Ahnung, wie es im konkreten Fall ist, deshalb OT.
Als Faustregel im Kontakt mit Behörden ist davon auszugehen, daß - im Gegensatz zur käuflichen Liebe - der Gefickte zahlen muß.
[OT OFF]

Als Faustregel gilt, wer Musik bestellt muss die Musik bezahlen.
Und die Frage war: "Könnten mir denn dafür irgendwelche Kosten entstehen, obwohl ich im Recht bin?"

Konjunktiv und "irgendwie" ist irgendwie ein weites Feld. Klar "können" Kosten entstehen. Gibt ja Leute, die rennen ab Null sofort zum Anwalt. Und dann entstehen Kosten, auf denen man auch manchmal irgendwie sitzen bleiben kann. Auch wenn man im Recht ist und das sogar bekommt.

In meinem Fall (wurde ja verlinkt), war der Schaden ein paar Telefonate, ein Fax und vertane Zeit. Sprich das übliche Lebensrisiko.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, gehe auch davon aus, dass es mit 1-2 weiteren Telefonaten und einem Fax erledigt sein wird.
Blöd ist, dass es überhaupt dazu gekommen ist. Wenn ich es in Bonn abgeholt hätte, hätten die Zollbeamten in Leipzig bzw. Dresden gar nicht auf die Idee kommen können etwas verbotenes zu vermuten.

Den Sinn einen Gegenstand von Bonn aus nach Leipzig zu schicken, damit die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer dort bestimmt wird, erschließt sich mir noch immer nicht.
Die Rechnung hatte ich nach Bonn geschickt.
 
Blöd ist, dass es überhaupt dazu gekommen ist. Wenn ich es in Bonn abgeholt hätte, hätten die Zollbeamten in Leipzig bzw. Dresden gar nicht auf die Idee kommen können etwas verbotenes zu vermuten.

Den Sinn einen Gegenstand von Bonn aus nach Leipzig zu schicken, damit die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer dort bestimmt wird, erschließt sich mir noch immer nicht.
Die Rechnung hatte ich nach Bonn geschickt.

Ich denke nicht, daß das so gelaufen ist. Das ortsansässige Zollamt ist durch Deine Rechnung überhaupt erst darauf aufmerksam geworden, daß es sich nicht um einen Dosenöffner, sondern um einen möglicherweise waffenrechtlich relevanten Gegenstand handelt.

Da sich anscheinend in eben diesem orstansässigen Zollamt niemand zu einer waffenrechtlichen Beurteilung in der Lage gesehen hat, wurde das Messer daraufhin zur Prüfung der dafür relevanten Eigneschaften nach Dresden geschickt. Und da liegt es jetzt.

War zumindest bei mir mit einem anderen Gegenstand (USA-Import) ganz genauso, obwohl ich dieses Zubehörteil hier im Laden meinen elfjährigen Neffen legal hätte kaufen lassen können.

Nur hat mein Zollamt vor Ort das nicht nach Dresden geschickt, sondern an eine mir gegenüber nicht näher spezifizierte Polizeidienststelle, die dann grünes Licht gegeben hat.
 
Also eine Frau X hat mir mitgeteilt ich solle die Rechnung ausdrucken und mit nach Bonn zur DHL-Zollstelle nehmen.
Ich habe Sie gefragt, ob sie mir das Messer nicht auch zusenden kann, nachdem der Kaufbetrag festgestellt wurde.
Daraufhin meinte sie, dass das kein Problem sei und das Messer dann nach Leipzig geht, um es dort zu verzollen und von da aus dann zu mir gesendet wird.

So viel zur Theorie...;)
 
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