Kleiner Waffenschein und Einhandmesser

padrino

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Im Zuge der alten Reform wurde für bestimmte "Waffen" der kleine Waffenschein eingeführt. Ist hier jemand Rechtsexperte genug um eine Aussage zu treffen, ob der kleine Waffenschein zukünftig das Führen von Einhandmessern ermöglicht. Das wäre ja möglicherweise 80 Euro wert
 
Hmm also da die Einhandmesser explizit nicht als Waffe eingestuft wurden glaube ich das nicht. Ich hab zumindest noch nichts davon gehört das, dass gehen würde.
 
meine Nichtjuristenlogik ist folgende: wenn ich mit diesem Schein eine Waffe führen darf muss es doch erst recht möglich sein, eine "Nichtwaffe" zu führen.

Wäre schön wenn jemand posten könnte der sich mit der Juristerei gut auskennt.
 
Ähm, also da ist aber eine Menge Aufklärungsarbeit nötig.

Der kleine Waffenschein berechtigt AUSSCHLIEßLICH (!!!) zum Führen von Schreckschusswaffen.

Die vielen Märchen um diesen wundersamen Wisch sind absoluter Blödsinn.
Es darf damit weder ein Luftgewehr, noch irgendein (verbotenes) Messer, noch sonstwas an Waffen geführt werden.

Der Lappen wurde explizit nur für Gaswaffen eingeführt und bisher auch nicht erweitert für andere Gegenstände.


Gruß K.
 
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