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So ganz verstehe ich die Scheu nicht, eine reguläre Reklamation beim Lieferanten zu machen. Ein Kombistein hat nach meiner Auffassung zwei unterschiedliche Teile. Das wäre eine zugesicherte Eigenschaft, und wenn sich die Teile trennen - aus welchem Grund auch immer - dann ist es kein Kombistein mehr. Auch wenn das dem Lieferanten nicht so recht passt, darf man ihn doch nicht aus der Haftung entlassen! Und es ist völlig egal, wieviel oder wie wenig Du dafür bezahlt hat.....nach einer weiteren Benutzung des Stein haben sich die beiden Seiten ganz gelöst. An den Innenseiten sind drei unterschiedlich große Klebepunkte zu sehen. Wenn ich jetzt den 3000er Stein auf das Ceranfeld lege, wird (Klebestelle nach unten)deutlich, dass die linke und rechte Seite sich nach oben wölben. Der Stein muss also durch die Verklebung auf Spannung gewesen sein.
Tja, was soll ich sagen? Da es für mich der Einstieg ins Thema Messer schärfen sein sollte, hatte ich mich nach einem möglichst günstigen Erststein umgesehen. Ich habe den Stein inkl. Halterung für 16,95 zzgl. Versand erstanden, deutlich günstiger als bei anderen Anbietern. Sieht so aus als wärs nur B-Ware gewesen. Das zeigt mal wieder, dass "Geiz-ist-Geil" nicht funktioniert. Ich werde meine Lehren daraus ziehen. .....