Zu Vermeidbarkeit von WVZ: Wenn man zur Weihnachtszeit in München mit dem ÖPNV unterwegs ist und/oder gar nur S-/U-Bahn umsteigen oder sonst was in der Innenstadt besorgen muß, kommt man zumindest um die saisonalen WVZ nicht rum, ebenso bei anderen Bahnhöfen, wo man hinmuß mit "Dauer"-WVZ. Bin da zuletzt aber, wie ich schon mehrfach beschrieben habe, nie kontrolliert worden. Wenn ich mein EDC dabeihabe, kann ich das konform zu den Ausnahmen des akt. WaffG hinbekommen.
Wenn es wieder wärmer wird, werde ich als dann wieder barfußgehender "Althippie" erfahrungsgemäß durchaus zuverlässig das Bedürfnis zu einer Kontrolle triggern (und das nähme ich den Cops nicht mal übel, auch wenn sie niemals zugeben würden, daß ich damit die eine oder andere "Profiling"-Schublade triggere). Dann werde ich sicher noch Gelegenheit haben, Erfahrungen mit "deutlich mehr als drei Handgriffen*" bei meinem kleinen Victorinox Classic SD zu teilen. Noch mit dem alten WaffenG und ohne gesonderte WVZ war sogar mein Opinel No. 07 ganz offensichtlich am Schlüsselbund geführt, abends barfuß am Münchner Ostbahnhof bei Kontrolle durch die BuPo kein Problem.
Speziell Nürnberg HBf werde ich mit meinem nach
§ 42b Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V.m
§ 42 Abs. 4a Satz 2 (Unterpunkte 3, evtl. 8 u. 10) WaffG legalen EDC wieder im März testen, wenn die Saison mit "meinen" Fachmessen losgeht. Hmm, haben die Nürnberg aktuell eine eigene Verfügung? Eigentlich sollte inzwischen für DB-Bahnhöfe der §42b ganz ohne zusätzliche Verfügungen reichen.
lG
* PS.: 1) Rucksack auf, 2) Innentasche Reißverschluß auf, 3) Messer mitsamt Etui rausziehen, 4) Knoten am Messerschnürchen lösen, 5) Messerchen aus dem Etui ziehen.
Ob das Aufklappen eines Klappmessers und das separate Ent- und Verriegeln einer Opinel-Style-Verriegelung jeweils noch als separate Handgriffe zählen, bis das Messer wirklich "benutzbar" in der Hand ist, oder ob es zugeklappt in der Hand bereits "erreicht" ist, ist dann schon fast akademische Fragestellung (Anlage 1, Unterabschnitt 2 "Begriffsbestimmungen" Pkt. 13 "
ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann")