Kontrollen zur Durchsetzungen der neuen Waffenrechtsbestimmungen

Finnmesseruwe

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Es wäre interessant zu wissen, welche Erfahrungen es jetzt schon gibt mit Kontrollen rund um das neue Waffenrecht.
Von staatlicher Seite wurden ja massive Kontrollen bei Veranstaltungen angekündigt, z.B. Weihnachtsmärkte.
Kann das bestätigt werden? Wenn ja, wäre dann auch interessant, ob gezielt oder wahllos kontrolliert wurde.
 
Gute Idee für den Neustart der Fragestellung.
Es gibt ja den Thread Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?, der leider nix an konkreten Erfahrungen gezeigt hat und momentan eher OT wegdriftet.
Ich bin ohne jede Kontrolle durch die Münchner Weihnachtszeit gekommen. Christkindlmarkt, Tollwood (Basis pur §42) und die einschlägigen DB- und S-Bahnhöfe (Allgemeinverfügung der BuPo, korrekt entlang des WaffenG incl. Ausnahmeformulierungen) öfters, zwar nicht ausdrücklich besucht aber unvermeidlich durchquert. Mir ist tatsächlich keine deutlich erhöhte Polizeipräsenz bewußt aufgefallen...
Hätte teilweise mein(e) kleines/kleinen EDC sauber nicht zugriffsbereit (mehr als 3 Handgriffe) dabeigehabt (einmal mit Etui Innentasche Rucksack, und zusätzlich baugleich immer schon in meinem kleinen Verbandzeug.
Werde jetzt, nachdem die Märkte und die WVZ wieder vorbei sind, das kleine EDC wieder öfter zugriffsbereit mithaben (mit Etui in der Hosentasche).
 
War auf diversen Weihnachtsmärkten in Bayern und Baden-Württemberg und habe keine Taschenkontrollen mit bekommen, aber Patruliert würde sehr viel von Seiten der Ordnungshüter. Vor allem in Baden-Württemberg
 
Ist jetzt schon paar Tage her, dass ich dieses Thema hier erstellt habe. Die Reaktionen darauf sind bis jetzt ziemlich überschaubar. Ich gehe mal davon aus, da die aktiven Mitglieder hier im Forum zu meiner Fragestellung in Sachen Kontrollen wenig beigetragen haben, dass es wahrscheinlich auch wenig Kontrollen gab. Verwunderlich wäre es aus meiner Sicht auch nicht. Intensive Kontrollen bedeuten ja auch einen erhöhten Personal-und Zeitaufwand.
Also war wohl eher ein Säbelrasseln staatlicherseits, mit diesen angekündigten verschärften Kontrollen.
 
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Reaktionen: Abu
Wie soll man jetzt sein Taschenmesser im Zug mitnehmen ohne Probleme zu bekommen?
In diesem Unterforum Politik & Recht findest du reichlich Tipps, wie andere sich wappnen. Rucksack oder Tasche abschließen, Etuis mit Schloss. Ob es „ohne Probleme“ sein wird hängt u.a. ja auch vom Kontrollpersonal ab. Aber Vorkehrungen sind möglich.

Abu
 
Immerhin gut, daß sie in dem Artikel ausdrücklich das "zugriffsbereit führen" incl. der "mehr als drei Handgriffe"-Regel oder die Ausnahme des frisch gekauften Küchenmessers ansprechen, und das Apfelschälmesserchen war auch am Körper = offensichtlich eindeutig zugriffsbereit. Das heißt, daß die dortigen Cops offenbar die Ausnahmen aus dem akt. Waffengesetz kennen.
 
"Mehr als drei Handgriffe", nicht "am Körper" und...- das alles bedeutet keine Straffreiheit.

Oder gibts irgendwelche gesetzliche Garantien diesbezüglich?
 
"Mehr als drei Handgriffe", nicht "am Körper" und...- das alles bedeutet keine Straffreiheit.

Oder gibts irgendwelche gesetzliche Garantien diesbezüglich?

Komische Frage.

Wir leben in einem Rechtsstaat oder zumindest in einem Staat der dem näher kommt als 99% aller anderen Staaten.

Du bist hier so lange straffrei bis man dich verurteilt, du bekommst Rechtsbeistand und man muss Dir in diesem konkreten Fall beweisen dass Du geführt hast.

Mehr Garantien gibt es nicht und zwar nirgends auf der Welt.
 
Komische Frage.

Wir leben in einem Rechtsstaat oder zumindest in einem Staat der dem näher kommt als 99% aller anderen Staaten.

Du bist hier so lange straffrei bis man dich verurteilt, du bekommst Rechtsbeistand und man muss Dir in diesem konkreten Fall beweisen dass Du geführt hast.

Mehr Garantien gibt es nicht und zwar nirgends auf der Welt.

Man kann schön reden.

Du schreibst: Wir leben in einem Rechtsstaat.

Wo steht dann: -drei Handgriffe- Regel
- und dass diese Handgriffe nicht "am Körper" erfolgen dürfen?

-Am welchen Körper darf man dann "Äpfel schneiden"? Darf manns im Zug? --Muss man dabei einsam sein? Oder mit dem Messer im Treulette- "Zimmer" Essen vorbereiten? Dafür sich aus Waffenverbotzone entfernen?
 
Ähm, sorry, ich empfehle hier die Lektüre vom §42 des akt. Waffengesetzes, da insbesondere die Ausnahmen im Satz (4a), und dann in der Anlage 1 Abschnitt 2 Punkt 13, da stehen die "mehr als drei Handgriffe". In den früheren Aufgüssen vom Waffengesetz war das alles weit weniger rechtssicher definiert.
 
Das Problem ist, man muss zwangsläufig Waffenverbotzonen überqueren, wo "besondere Regelungen" wirken.
Wenn man z.B. mit dem Zug fährt.

Sind Ausnahmen im Satz (4a) dort garantiert wirksam? Besonders 3 Handgriffe Regel
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, man muss zwangsläufig Waffenverbotzonen überqueren, wo "besondere Regelungen" wirken.
Wenn man z.B. mit dem Zug fährt.

Man muss nicht zwangsläufig Waffenverbotszonen überqueren. Man kann einfach außen rum gehen.
Wenn man sich in einer Waffenverbotszone aufhalten will oder muss, muss man nicht zwangsläufig ein Messer dabei haben.

Geht. Ich schaff das auch. Dass ich die Regelung bescheuert finde, hat damit nichts zu tun.

Ausnahmen im Satz (4a) sind dort garantiert wirksam? Besonders 3 Handgriffe Regel

Garantiert ist, das wir alle irgendwann sterben. Sonst nichts.
Die Regel ist balla aber wenigstens einigermaßen konkret. Was willst Du noch?
 
Wenn wichtige Bahnhöfe, wo sich mehrere Wege kreuzen, zu Waffenverbotzonen werden, dann ist man eben gezwungen die zu überqueren. Das ist schon leider so.
 
Kein Mensch ist zu irgendwas gezwungen, nur weil Dich persönlich etwas nervt. Du kannst aussrenrum laufen, mit dem Taxi durchfahren, andere Wege suchen, umziehen, kein Messer einstecken oder darauf vertrauen, dass der Gesetzestext hinreichend konkret ist.

Zum topic. Hier (tm) Nürnberg, lebensgefährlichster Hauptbahnhof Deutschlands, sind sichtbar mehr "Aufsichtspersonen" unterwegs. Teils DB Sicherheitsdienst, teils Bundespolizei. Die ohne Uniform seh ich nicht. Kontrolliert wurde ich nicht, hab auch keine Kontrollen gesehen, aber das ist natürlich nur anekdotisch.

Zur Ausgangsfrage: Die ist komisch gestellt. Mal abgesehen davon, dass man hier nur Gschichterln zusammentragen kann aber sicher kein Lagebild bekommt; was soll eine "gezielte" Kontrolle sein? Und wie soll man erkennen, ob eine Kontrolle "gezielt" ist oder nicht. Hint: Die Kontrolle eines arabisch aussehenden Mannes mit Vollbart kann gezielt sein. Oder zufällig. Von außen betrachtet passiert die Beurteilung der Sachlage nur in Deinem Kopf.

Achso und off topic lösche ich weiterhin. Unterkomplexes bitte auf den bekannten Plattformen.
 
Zu Vermeidbarkeit von WVZ: Wenn man zur Weihnachtszeit in München mit dem ÖPNV unterwegs ist und/oder gar nur S-/U-Bahn umsteigen oder sonst was in der Innenstadt besorgen muß, kommt man zumindest um die saisonalen WVZ nicht rum, ebenso bei anderen Bahnhöfen, wo man hinmuß mit "Dauer"-WVZ. Bin da zuletzt aber, wie ich schon mehrfach beschrieben habe, nie kontrolliert worden. Wenn ich mein EDC dabeihabe, kann ich das konform zu den Ausnahmen des akt. WaffG hinbekommen.

Wenn es wieder wärmer wird, werde ich als dann wieder barfußgehender "Althippie" erfahrungsgemäß durchaus zuverlässig das Bedürfnis zu einer Kontrolle triggern (und das nähme ich den Cops nicht mal übel, auch wenn sie niemals zugeben würden, daß ich damit die eine oder andere "Profiling"-Schublade triggere). Dann werde ich sicher noch Gelegenheit haben, Erfahrungen mit "deutlich mehr als drei Handgriffen*" bei meinem kleinen Victorinox Classic SD zu teilen. Noch mit dem alten WaffenG und ohne gesonderte WVZ war sogar mein Opinel No. 07 ganz offensichtlich am Schlüsselbund geführt, abends barfuß am Münchner Ostbahnhof bei Kontrolle durch die BuPo kein Problem.

Speziell Nürnberg HBf werde ich mit meinem nach § 42b Abs. 1 Satz 2 WaffG i.V.m § 42 Abs. 4a Satz 2 (Unterpunkte 3, evtl. 8 u. 10) WaffG legalen EDC wieder im März testen, wenn die Saison mit "meinen" Fachmessen losgeht. Hmm, haben die Nürnberg aktuell eine eigene Verfügung? Eigentlich sollte inzwischen für DB-Bahnhöfe der §42b ganz ohne zusätzliche Verfügungen reichen.

lG

* PS.: 1) Rucksack auf, 2) Innentasche Reißverschluß auf, 3) Messer mitsamt Etui rausziehen, 4) Knoten am Messerschnürchen lösen, 5) Messerchen aus dem Etui ziehen.
Ob das Aufklappen eines Klappmessers und das separate Ent- und Verriegeln einer Opinel-Style-Verriegelung jeweils noch als separate Handgriffe zählen, bis das Messer wirklich "benutzbar" in der Hand ist, oder ob es zugeklappt in der Hand bereits "erreicht" ist, ist dann schon fast akademische Fragestellung (Anlage 1, Unterabschnitt 2 "Begriffsbestimmungen" Pkt. 13 "ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann")
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Ausgangsfrage: Die ist komisch gestellt. Mal abgesehen davon, dass man hier nur Gschichterln zusammentragen kann aber sicher kein Lagebild bekommt; was soll eine "gezielte" Kontrolle sein? Und wie soll man erkennen, ob eine Kontrolle "gezielt" ist oder nicht. Hint: Die Kontrolle eines arabisch aussehenden Mannes mit Vollbart kann gezielt sein. Oder zufällig. Von außen betrachtet passiert die Beurteilung der Sachlage nur in Deinem Kopf.
Wieso soll die Ausgangsfrage komisch gestellt sein? Ich glaube es weiß so ziemlich jeder wie die Frage gemeint ist.
Wenn ich zu einem Fußballspiel gehe, kann ich davon ausgehen, dass ich am Einlass kontrolliert werde. Wie jeder andere auch. Es wird also wahllos kontrolliert. Kann ja aber auch Situationen geben wo Leute gezielt kontrolliert werden. Vielleicht weil sie einen Rucksack dabei haben oder was auch immer. Genau so war das gemeint.
 
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