Konvertierung eines Folders in ein Fix - Rechtsfolgen?

BerlinerKindl

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Erst mal einen schönen Guten Abend,

ich verwende des Öfteren ein Folder der Firma
Spyderco (The Civilian) zum Öffnen von Kartons und Folienverpackungen, zum kürzen von Nylonseilen und Schrumpfschläuchen und auch mal Privat im Garten. Also um damit zu Arbeiten. Und als ich es gekauft habe war mir die Bestimmung als SV-Gerät auch nicht wirklich klar. Ich habs im Laden liegen sehen, hatte genug Geld dabei und habe es eingesackt. Es war von Spyderco, und ich mag Spyderco halt. Und meine Kriminelle Energie reicht nicht mal zum Schwarzfahren aus. Nun gibt es ja da seit dem 01.04.2008 gewisse Transportprobleme. Und da ich einen Schweißerpass besitze, würde ich einfach 3 Schweißpunkte setzten, damit den Öffnungsmechanismus blockieren und das Messer in eine Konventionelle Scheide verfrachten (Kydex/ Leder/ Nylon) um es weiterhin wie gewohnt mitführen zu können (Lieferwagen/ Baumarkt etc.).

Nun meine Frage hierzu:

Handelt es sich hierbei weiterhin um ein Einhandmesser im Sinne des Gesetzes
mit den Entsprechenden Führungsbeschränkungen?
Oder ist es dann Einfach nur ein Fix mit einer
Klingenlänge unter 120 mm (105 mm hat das STC)?
Wenn ich einfach nur die Klinge demontiere und mir
am Firmeneigenen CNC-Automaten einen Neuen Griff
fertige hat das ja den selben Effekt. :ahaa:
Denn mit ner Schließkassette im Rucksack herumzulaufen ist mir doch zu Blöd :irre:

Und da ich weder beim DEA/FBI bin brauche ich auch
den Klappmechanismus nicht Unbedingt. Nur die Form der Klinge finde ich eben Praktisch :super:

Das der Waffencharakter erhalten bleibt ist mir klar, das hängt wohl mit der Klingengeometrie zusammen, aber ich habe ja nicht vor es mit ins Kino zu Schleppen.

Und zur SV bevorzuge ich Wing Tsun BlitzDefence, Pfefferspray und Flinke Füße :p

Mit freundlichen Grüßen

BerlinerKindl
 
Das der Waffencharakter erhalten bleibt ist mir klar, das hängt wohl mit der Klingengeometrie zusammen, aber ich habe ja nicht vor es mit ins Kino zu Schleppen
Ob Einhandklappmesser, Fixed mit KL >12cm oder Waffe bleibt sich gleich. Alles böse. Ob da jetzt eine oder zwei Eigenschaften zutreffen macht das Kraut beim Führen (ggf. sind öffentliche Veranstaltungen, Zugriff für Minderjährige, etc. unterschiedlich) nicht fett.
 
Ob Einhandklappmesser, Fixed mit KL >12cm oder Waffe bleibt sich gleich. Alles böse. Ob da jetzt eine oder zwei Eigenschaften zutreffen macht das Kraut beim Führen (ggf. sind öffentliche Veranstaltungen, Zugriff für Minderjährige, etc. unterschiedlich) nicht fett.


Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn die Klinge fixiert wird, ist es doch wohl ein Fixed und kein Einhandmesser mehr. Und da die Klinge unter 12 cm ist, wäre es doch legal. Es geht ja bei den Einhandmessern um die Möglichkeit des "verborgenen Tragens und schnellen Öffnens". Wenn es immer offen ist entfällt das Argument doch. Oder nicht?!?
 
Ob Einhandklappmesser, Fixed mit KL >12cm oder Waffe bleibt sich gleich. Alles böse. .

Er schreibt doch deutlich "Klingenlänge unter 120 mm (105 mm hat das STC)" - was soll also dein Einwand "Fixed mit KL >12cm":confused:

Wenn das ehemalige Klappmesser (Dauerhaft weil mech. abgeändert) nicht mehr klappbar ist, wird daraus ein Fixed, da es unter 12 cm bleibt, ist nichts illegales zu sehen.........(es sei denn die Klingenform ?)
 
Er schreibt doch deutlich "Klingenlänge unter 120 mm (105 mm hat das STC)" - was soll also dein Einwand "Fixed mit KL >12cm":confused:
Weil das nunmal (wobei Einhandklappmesser bedeutet einhändig feststellbar und Waffe auch verbotene Gegenstände beinhaltet) die 3 Kriterien sind um die es heutzutage in Bezug auf's Führen geht.

Wenn das Civilian eine Waffe ist, dann bringt ihm auch das Fixed-Dasein bzw. die Klingenlänge unter 12cm nichts.
 
Sehe ich auch so und speziell bei diesem Messer wirbt ja auch Spyderco ziemlich direkt mit dem Verwendungszweck als Backup Waffe für Polizisten u.ä.

Wenn ich das auf der Seite von Messer sind Werkzeuge richtig verstanden habe, reicht das zur Festlegung des Waffencharakters aus.

Eigentlich schade, aber ich lasse momentan mein Cherusker LLC auch lieber zu Hause.
 
Grenzfall! Das Civillian fällt mit seiner Hawkbill-Klinge am ehesten unter die Karambit-Messer. Und Karambits sind in erster Linie Werkzeuge, auch wenn sie heute primär als Waffen verkauft werden. Das größte Problem bei Civillian ist das scheeple-evil Aussehen der Klinge. Ich würde es nicht riskieren ohne Auskunft der Polizei oder des Ordnungsamtes damit Gassi zu gehen.
 
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Guten Abend,

ich habe mir die Antworten soeben alle Durchgelesen und Bedanke mich an dieser Stelle schon mal dafür.

Also laut Festellungsbescheid des BKA handelt es sich beim STC um eine Waffe. Und Spyderco hat diese speziell als Backup in Kooperation mit dem FBI etwickelt. Allerdings kommt bei mir die Besonderheit hinzu, das ich eh schon einen "kleinen Waffenschein" besitze, und meine Zuverlässigkeit somit Erwiesen ist. Und zur SV würde ich kein Messer verwenden. Die Site www.kalter-stahl.com zeigt Eindeutig warum (Physiologische Stopwirkung).

Dazu kommt noch, das ich mich Niemals auf einen Infight (Nahkampf) mit jemandem Einlassen würde,
der ein Messer in der Hand hat, das ist selbst für Profis
eine Hochrisikosituation. Distanz also!

Und die Verletzungen die ein STC verursacht würde ich auch Niemandem zumuten wollen, der "nur" meine Brieftasche oder mein Handy haben will. Und selbst das STC würde mir in jeder anderen Situation auch nur die Flucht Ermöglichen. Und das tut Pfefferspray oder ggf. ein Schuss aus meiner Selbstladepistole auch, wenn ich sie denn mal dabei habe, was nur der Fall ist wenn ich Nacht noch mal Raus muß (Hunde, Pflegebedürftige Oma). :mad:

Mir geht es darum ob die Verbotene Einhandfunktion wegfällt, wenn ich die Mechanik Fachgerecht blockiere.
Ob sie es Einsacken ist dann ihre Sache, aber eine OWI wegen der Einhandfunktion könnten sie mir nicht mehr aufs Auge drücken. Schon gar nicht wenn ich mir einen Separaten Griff dafür Anfertige, der die Einhandfunktion nicht mal beinhaltet :ahaa:

Und ob der Waffencharakter Erhalten bleibt wenn sich das Grundkonzept völlig verändert? Das ist die Frage.

Hinzu kommt noch der "Legal Reassons" Ansatz der
bei mir Vorliegt (Arbeitsmesser). Das Zugriffsbereite Führen, das macht mich da Stutzig (Arbeit - Einkaufen - nach Hause oder Garten - Baumarkt - Garten etc.)
Und mit Anfang 30 zähle ich eh nicht mehr zu der
Klientel, auf die das ganze Eindeutig Abzielt.

Hier Laufen auch betrunkende Dachdecker mit Nadelspitzen Latthämmern, Cuttern und Glatze in der Gegend herum! Offen am Gürtel getragen! Ein Streithammer hat bestimmt keine bessere Wirkung :glgl:

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Und die Kombination Tränengas / Wasserrohr+Kassenzettel oder Socke+Stein von der Straße in dieser Reihenfolge eignet sich für ein Attentat wohl auch Besser als auf jemanden mit einem Messer lozugehen. Und dazu ist beides noch völlig Legal zu Transportieren.

Diesen Absatz kann der ChannelModerator gerne löschen falls es zu Anstößig ist, ich weiß nicht ob soetwas als Anleitung Missverstanden werden könnte. Habe nur eine Szene aus einem Film mit Steaven Seagal erweitert, wo er Allerdings eine Billiardkugel verwendet.
Und wozu das Tränengas in dieser Fiktiven Kombination Verwendung finden könnte schreibe ich hier schon gar nicht erst hin. Löschen falls Benötigt!
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Ich verstehe diesen ganzen Quatch nicht wirklich! Sollen sie Einfach sagen: Einhandmesser ab 18 oder 25 und Basta. Echt Verückt :irre:

Muss wohl mal das Ordnungsamt behelligen, wie die das sehen. Schutz-und Wachpolizei hab ich selber in der Bekanntschaft. Und da herscht z.Z. auch das große Rätselraten. Alleine schon die Tatsache, was genau ein Annerkanter Zweck ist sorgt da für Unmut.

Aber noch eine Frage: Was bedeutet der Begriff "scheeple-evil"? Damit kann ich Nix Anfangen.
Über die Suchfunktion bin ich beim Eigenen
Artikel gelandet :confused:

Mit freundlichen Grüßen

BerlinerKindl
 
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