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stepan schrieb:Hallo Leute!
Habe eine kleine Frage, ist das L-UDT von Microtech in Deutschland legal?
gruß vic
Nein, nicht in diesem Fall (im Gegensatz zu einer Schußwaffe). Dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Waffengesetz vollkommen legal.Revierler schrieb:..aber wirklich nur imho.
Auch zerlegte verbotene Gegenstände sind verbotene Gegenstände.
Gagravarr schrieb:Nein, nicht in diesem Fall (im Gegensatz zu einer Schußwaffe).
pitter schrieb:Weisst Du woher? Meine Information direkt vom Mitarbeiter des BKA sagt genau was anderes. Nach dessen Ansicht ist ein zerlegtes AUTO ein AUTO, ein zerlegtes Bali ein Bali and so on.
Mit den Schusswaffen kam ich argumentativ auch. Half aber nix. Seiner Meinung nach ist ein zerlegtes Taschenmesser immer noch ein Taschenmesser und keine Sammlung von Eisenteilen.
Die Frage ist, wie siehts aus, wenn ich Klinge und Rest getrennt verschicken lasseDas eine ist ein Automatikmesser ohne Klinge, und damit kein Messer. Das andere eine Klinge. Hmmmm
Der Punkt bleibt nur, man kann vor lauter Kniefeieselei und Superschlauheit das Problem haben, dass der Krempel trotzdem erstmal weg ist und man eine Anzeige am Hals hat. Eventuell unberechtigt - nur muss man dann auch bereit sein, das durchzuziehen.
Da ist der klar legale Umweg über Österreich einfacher.
Grüße
Pitter
J.A.G. schrieb:ich denke der mann vom bka weiß auch nicht alles...
Ritch schrieb:
Oder zerlegt einführen u. hier die Klinge kürzen geht Imho auch.
luftauge schrieb:Nee, ganz bestimmt nicht, die haben ihren Arbeitsplatz bei Neckermann bestellt oder bei ebuy ersteigert...
Da sitzen teilweise Maschinenbautechniker, Facharbeiter aus der Waffenindustrie und auch promovierte Maschinenbauingenieure mit fundierter Waffenausbildung, die sich den ganzen Tag nur mit Waffen beschäftigen. Einen kenne ich persönlich, aber der sitzt nur in einem LKA, der weis bestimmt noch weniger![]()
Gruß Andreas
J.A.G. schrieb:ich denke der mann vom bka weiß auch nicht alles........ bei schußwaffen, gibt es wesentliche teile, die den schußwaffen gleich gestellt sind und somit die waffeneigenschaft ausmachen
ich denke hier müsste man einen juristen für waffenrecht befragen