L-udt

stepan

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Hallo Leute!

Habe eine kleine Frage, ist das L-UDT von Microtech in Deutschland legal?

gruß vic
 
stepan schrieb:
Hallo Leute!

Habe eine kleine Frage, ist das L-UDT von Microtech in Deutschland legal?

gruß vic

Hallo Stepan,
wenn du eins bekommen kannst, lass es vor der Einfuhr nach
Deutschland um 4 mm kürzen - dann ist es legal in D.
Für Profis kein Problem.
Oder zerlegt einführen u. hier die Klinge kürzen geht Imho auch.
Meins hat der Jürgen vor der Waffenrechtsreform gestutzt.
 
Nicht dass ich unbedingt eins bräuchte, aber im bekanntesten Auktionshaus des Welt wird gerade eins verscherbelt, sogar mit Claw-Logo. Da bin ich eben etwas stutzig geworden. Weil ich eigentlich auch dachte, dass die Klinge für Deutschland etwas zu lang ist, nur war ich mir da nicht ganz sicher...

gruß vic
 
Man muss sich zu helfen wissen:

Umweg über Österreich. Dort wirds zuerst gekürzt, erst dann gehts ab nach Deutschland. Thwack! :super:
 
Revierler schrieb:
..aber wirklich nur imho.

Auch zerlegte verbotene Gegenstände sind verbotene Gegenstände.
Nein, nicht in diesem Fall (im Gegensatz zu einer Schußwaffe). Dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Waffengesetz vollkommen legal.

Viele Grüße aus dem Odenwald,
Uwe
 
Na ja, auf dem Bild sieht das Messer nicht gerade zerlegt aus, in der Beschreibung steht auch nichts davon und Standort ist auch in Deutschland.

Natürlich muß jeder selber wissen, was er macht, aber im schlimmsten Fall kann so etwas eben auch ganz schön ins Auge gehen.

gruß vic
 
Vielleicht wurde das Messer vor der Versteigerung gekürzt. Möglich ist auch, daß es (noch) nicht aufgefallen ist, daß dieses Messer in D nicht legal ist.
 
Gagravarr schrieb:
Nein, nicht in diesem Fall (im Gegensatz zu einer Schußwaffe).

Weisst Du woher? Meine Information direkt vom Mitarbeiter des BKA sagt genau was anderes. Nach dessen Ansicht ist ein zerlegtes AUTO ein AUTO, ein zerlegtes Bali ein Bali and so on.
Mit den Schusswaffen kam ich argumentativ auch. Half aber nix. Seiner Meinung nach ist ein zerlegtes Taschenmesser immer noch ein Taschenmesser und keine Sammlung von Eisenteilen.

Die Frage ist, wie siehts aus, wenn ich Klinge und Rest getrennt verschicken lasse :D Das eine ist ein Automatikmesser ohne Klinge, und damit kein Messer. Das andere eine Klinge. Hmmmm


Der Punkt bleibt nur, man kann vor lauter Kniefeieselei und Superschlauheit das Problem haben, dass der Krempel trotzdem erstmal weg ist und man eine Anzeige am Hals hat. Eventuell unberechtigt - nur muss man dann auch bereit sein, das durchzuziehen.

Da ist der klar legale Umweg über Österreich einfacher.

Grüße
Pitter
 
pitter schrieb:
Weisst Du woher? Meine Information direkt vom Mitarbeiter des BKA sagt genau was anderes. Nach dessen Ansicht ist ein zerlegtes AUTO ein AUTO, ein zerlegtes Bali ein Bali and so on.
Mit den Schusswaffen kam ich argumentativ auch. Half aber nix. Seiner Meinung nach ist ein zerlegtes Taschenmesser immer noch ein Taschenmesser und keine Sammlung von Eisenteilen.

Die Frage ist, wie siehts aus, wenn ich Klinge und Rest getrennt verschicken lasse :D Das eine ist ein Automatikmesser ohne Klinge, und damit kein Messer. Das andere eine Klinge. Hmmmm


Der Punkt bleibt nur, man kann vor lauter Kniefeieselei und Superschlauheit das Problem haben, dass der Krempel trotzdem erstmal weg ist und man eine Anzeige am Hals hat. Eventuell unberechtigt - nur muss man dann auch bereit sein, das durchzuziehen.

Da ist der klar legale Umweg über Österreich einfacher.

Grüße
Pitter

ich denke der mann vom bka weiß auch nicht alles :hehe: ........ bei schußwaffen, gibt es wesentliche teile, die den schußwaffen gleich gestellt sind und somit die waffeneigenschaft ausmachen.

habe aber bei einem zerlegten messer noch nie was won WESENTLICHEN teilen gelesen, die die waffeneigenschaft ausmachen.

ich denke hier müsste man einen juristen für waffenrecht befragen
 
J.A.G. schrieb:
ich denke der mann vom bka weiß auch nicht alles...

Nee, ganz bestimmt nicht, die haben ihren Arbeitsplatz bei Neckermann bestellt oder bei ebuy ersteigert...

Da sitzen teilweise Maschinenbautechniker, Facharbeiter aus der Waffenindustrie und auch promovierte Maschinenbauingenieure mit fundierter Waffenausbildung, die sich den ganzen Tag nur mit Waffen beschäftigen. Einen kenne ich persönlich, aber der sitzt nur in einem LKA, der weis bestimmt noch weniger ;)

Gruß Andreas
 
Ritch schrieb:


Oder zerlegt einführen u. hier die Klinge kürzen geht Imho auch.

Also gut ! Ich hätte zerlegt und getrennt einführen schreiben sollen. Gedacht hatt´ichs auf jedenfall so.

Wenn die Teile räumlich getrennt sind können sie keine Waffe darstellen.
Die Klinge oder die Feder allein erfüllt nicht die Vorraussetzung für eine
Waffe oder einen verbotenen Gegenstand.

Werden die Teile zusammen aufbewahrt bin ich schon der Meinung,
dass einem der Staatsanwalt daraus einen Strick drehen kann.
Wie gesagt das Messer lässt sich unter Beachtung einiger Vorsichtsmassnahmen für D legalisieren.
Man sollte nur ein paar Vorsichtsmassnahmen beachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
luftauge schrieb:
Nee, ganz bestimmt nicht, die haben ihren Arbeitsplatz bei Neckermann bestellt oder bei ebuy ersteigert...

Da sitzen teilweise Maschinenbautechniker, Facharbeiter aus der Waffenindustrie und auch promovierte Maschinenbauingenieure mit fundierter Waffenausbildung, die sich den ganzen Tag nur mit Waffen beschäftigen. Einen kenne ich persönlich, aber der sitzt nur in einem LKA, der weis bestimmt noch weniger ;)

Gruß Andreas

und trotzdem kochen die auch nur mit wasser :irre:
Du hast recht, die leute, die ich vom hiesgen LKA (heißt bei uns jetzt KPI) kenne haben noch weniger ahnung :hehe:

PS: nenne mir doch, nach rückspache mit deinem lka-bekannten, bitte mal die wesentlichen teile eines messers, die alleine für sich betrachtet einer waffe gleichgestellt sind .:confused: (mir fällt auf anhieb nur eine 2 schneidige klinge ein........wobei die ja "nur" eine waffe darstellt und keinen verbotenen gegenstand)

interessiert mich wirklich !
 
Zuletzt bearbeitet:
J.A.G. schrieb:
ich denke der mann vom bka weiß auch nicht alles :hehe: ........ bei schußwaffen, gibt es wesentliche teile, die den schußwaffen gleich gestellt sind und somit die waffeneigenschaft ausmachen

Na schau mal einer an, hat ja hier im thread noch keiner gewusst.

Ich kenne das WaffG, mein Ansprechpartner im BKA offensichtlich auch.
Dass Messer keine wesentlichen Teile haben, die - wie bei Schusswaffen - der Schusswaffe selbst gleichgestellt sind, war uns beiden auch sofort klar.
Was der Herr im BKA weiss oder nicht weiss, spielt erstmal überhaupt keine Rolle. Er ist für die Klassifizierung von Messern zuständig. Soweit wie ich das verstanden habe, wird dann in politischen Fachausschüssen darüber referiert, und so die Waffen Eigenschaft oder die Eigenschaft als verbotener Gegenstand festgelegt.
Egal wie, das wesentliche dabei ist, dass er - und vorher die Polizei/Staatsanwaltschaft - darüber urteilt, und daß - nach seinen Ausführungen - die Fachausschüsse idR dieser Einschätzung folgen. Glaube ich unbesehen, die haben wichtigeres zu tun. Und da ist offenbar der Tenor, ein zerlegtes Automatikmesser bleibt ein Automatikmesser und ist keine Eisensammlung, fertich.

Dann hast Du erstmal den Ärger und ein Verfahren an der Backe.

ich denke hier müsste man einen juristen für waffenrecht befragen

Der wird Dir zu dem konkreten Fall auch nichts sagen können, weil er nach Lektüre des WaffG und der Kommentare genausoviel und -wenig weiss wie wir. Solange es keine Rechtsprechung/Urteile gibt, gibts für solche Grenzfälle keine hinreichende rechtliche Sicherheit. Du kannst natürlich, bevor Du auf das "hier" wartest mal selbst beim BKA anrufen und was fachliches beitragen. Die Nummer steht im WWW, man wird da nett weiterverbunden. BTDT.

Heisst - wers wissen will, besorgt sich aus dem Ausland ein zerlegtes Automatikmesser, lässt sich anzeigen, hofft, dass nicht eingestellt wird ;), und streitet das bis zur höchsten Instanz durch. Dann wissen wirs. Wem dafür das Geld fehlt, der sollte es lieber lassen. *Ich* lasse es.

Pitter
 
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