Laserpointer Import?

Sehen gut aus! Firma und Laser. Irgendwie seriöser als DX und Pearl :D - 39,95$ inkl Shipping für einen 5mW grün MIT(!) IR Filter! Das ist mal nicht schlecht. Jo, genau so etwas habe ich mir vorgestellt.

Shipping aus USA stellt wieder die Frage nach dem Zoll... ;)

Es gibt doch massenhaft Anbieter von "kräftigen" Laserpointern in England.
Das wäre auch eine Idee.

Hab ich heute probiert. Da ist dauernd belegt... ;)

-Walter
 
Also ich konnte heute meinen Laserpointer ohne irgendwelche Probleme abholen. Musste das Paket natürlich öffnen aber das wars..

Keine weiteren Fragen..........


Ps.: Es ist natürlich keiner den man in Deutschland kaufen könnte :glgl:
 
Ich hab vor 2 Monaten beim Zoll angefragt und mich nach der Legalität eines grünen 20mW Laserpoiners erkundigt. Folgende Antwort erhalten.

"Sehr geehrter Herr XXX,

in diesem Fall bitte ich Sie, sich an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden (z.B. Gewerbeaufsichtsämter) zu wenden.
Diese entscheiden, ob die Ware nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden könnte
oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden muss.

Bei Fragen bezüglich der in der Gemeinschaft geltenden Produktsicherheitsvorschriften und der damit verbundenen
Besonderheiten bei der Einfuhr unterstützen Sie:

das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI),
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Vebraucherschutz (BMELV)
die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.


Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
"Unleserlich"



So viel Text und immer noch nicht schlauer. Werde mir jetzt einfach mal einen grünen 20mW Laserpointer bestellen und abwarten was passiert!

Grüß Loewe
 
Das war ja nur eine banale Antwort bezüglich anschließendem Verkauf der Dinger.
Hast du als gewerblicher Importeur angefragt oder als Privatperson?
Ich fände es nämlich erstaunlich wenn man solche nichtssagenden Antworten als Privatperson bekommen würde.

Viele Grüße, Michael
 
Herrlich nichtssagend ... aber gleichzeitig auch ein Persilschein für freien Privatimport (IMHO):

Es geht ja um die Lieferung eines Gegenstandes, die eine Privatperson zu privatem Gebrauch gekauft hat. Das hat nun rein gar nichts mit "in den Verkehr bringen" zu tun, den dazu müsste der Gegenstand ja in der Absicht eines gewerblichen Weiterverkaufs importiert werden ... was nicht der Fall ist, wenn ich mir den Laser zum privaten Retina-Branding bestellt habe :D

Wir kennen den Wortlaut deiner Anfrage nicht, aber eigentlich müsste ein Zollbeamter(?) das ja auseinanderhalten können. Ich interpretiere den zitierten Text jedenfalls so, dass den Zoll das entweder nicht interessiert, oder es ihn schlichtweg nichts angeht ... solange jedenfalls der Laserpointer keine Waffenhalterung hat.
 
WaffG - Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser
oder Zielpunktprojektoren);


bedeutet das , sobald eine Halterung bzw. Aufnahme für Waffen daran arretiert ist ist es ein Verstoss gegen dass Waffengesetz.

Gilt das gleiche für Taschenlampen?

Gruss ostgrilletta
 
bedeutet das , sobald eine Halterung bzw. Aufnahme für Waffen daran arretiert ist ist es ein Verstoss gegen dass Waffengesetz.
Ja!

Gilt das gleiche für Taschenlampen?
Ja!

Übrigens (wegen meiner ursprünglichen Frage): Ich habe festgestellt, dass ich in meinen Knopfzellen Laserpointer mit etwas Gewalt eine Zelle mehr reinpfriemeln kann. Das Gewinde geht dann zwar nicht mehr ganz zu, aber jetzt hat der Pointer eine absolut ausreichende Helligkeit. :D ;)

Ich habe also erst mal keinen neuen gekauft und teste einfach, wie lange die Laserdiode die Überspannung verträgt. :hehe:

-Walter
 
etwas OT aber mal weils es mich intressiert:
Zielpunktprojektoren fallen darunter? Es wäre mir neu das ein Leuchtpunktvisier darunter fallen sollte. Die haben wir im Schützenverein auch teilweise.
 
Ich glaube, korrigiert mich bitte falsch ich falsch liegen sollte, solche Rotpunktvisiere arbeiten mit einem einseitig verspiegelten Glas, auf welches dann der rote Punkt, Kreuz was auch immer projeziert wird, sie leuchten also nicht das Ziel an.

@Walter H: leuchtet das Teil viel heller?? wäre ja eventuell eine alternative zu ziehmlich teuren grünen Laserpointern, allerdings, wie du ja gesagt hast, erstmal schauen wie lange die Diode das aushält. Vll. hab ich auch noch einen alten hier rumfliegen, mal schauen.


mfg
 
etwas OT aber mal weils es mich intressiert:
Zielpunktprojektoren fallen darunter? Es wäre mir neu das ein Leuchtpunktvisier darunter fallen sollte. Die haben wir im Schützenverein auch teilweise.

Ein Zielpunktprojektor ist kein Leuchtpunktvisier. Ein Zielpunktprojektor erzeugt einen Punkt auf dem Ziel, quasie wie ein Diaprojektor.

Leuchtpunktvisiere erzeugen einen Punkt innerhalb der Optik. = Erlaubt.

Alles was das Ziel beleuchtet, daher Licht auf das Ziel wirft ist in D verboten (Wie schwach auch immer, daher reicht schon ein Laserstrahl.).



Gruß
El
 
Ein Zielpunktprojektor ist kein Leuchtpunktvisier. Ein Zielpunktprojektor erzeugt einen Punkt auf dem Ziel, quasie wie ein Diaprojektor.

Leuchtpunktvisiere erzeugen einen Punkt innerhalb der Optik. = Erlaubt.

Alles was das Ziel beleuchtet, daher Licht auf das Ziel wirft ist in D verboten (Wie schwach auch immer, daher reicht schon ein Laserstrahl.).



Gruß
El

...also ist nicht der Besitz strafbar?... sondern nur in Verbindunng mit einer Waffe in Richtung des Ziels?... also montiert auf einem Fernglas zur Zielzuweisung in der Gruppe beim beobachten von Tieren ist es dann wohl erlaubt ?
Gruss ostgrilletta
 
...also ist nicht der Besitz strafbar?... sondern nur in Verbindunng mit einer Waffe in Richtung des Ziels?... also montiert auf einem Fernglas zur Zielzuweisung in der Gruppe beim beobachten von Tieren ist es dann wohl erlaubt ?
Gruss ostgrilletta

Wenn es speziell dafür HERGESTELLT wurde. Bei Sachen, die als Waffenteile konzipiert sind (vom Hersteller), ist bereits der blose Besitz verboten. Schraubst Du also eine Waffen-Laservisiereinrichtung an Dein Fernglas, ist das keineswegs erlaubt. Das Fernglas ist dabei völlig uninteressant.
 
...also ist nicht der Besitz strafbar?... [..]

Doch!
Auch das reine Weaponlight ist schon als verbotener Gegenstand eingestuft und die Bestellung kann für den deutschen Kunden äußerst ernsthafte Folgen haben.

Kurz Zusammengefaßt:
Finger weg von allem was im weitsten Sinne leuchtet und über eine Montagemöglichkeit (Picantinny, Weaver o.ä.) verfügt.
Auch von den sog. Universalmontagen, die ausehen wie ein "H" sollte man zur Sicherheit die Finger lassen.

Grüße
Jens
 
Hallo,

möchte mir diesen http://www.dealextreme.com/details.dx/sku.91 Laser bestellen. Ich denke, dass das Risiko bei 5mw das Auge zu schädigen nicht all zu hoch ist, solange man nicht direkt ins Auge leuchtet.
Nun ist meine Frage, was wird der Zoll im schlimmsten Fall mit mir bzw. mit dem Laser machen? Kann ich eine Strafanzeige bekommen oder sonst irgendetwas, wenn ich den Laser importiere?
 
Zitat aus [1]

[...]
Gleichzeitig darf die Bestrahlungsstärke aber nur so hoch sein, daß bei einem unbeabsichtigten, direkten Blick in den Laserstrahl eine Schädigung des Auges auszuschließen ist.

Nach der Beurteilung aufgrund der DIN EN 60825-1: 1997 ist dies bei Lasern im Spektralbereich von 400 bis 700 nm nur mit Leistungen bis maximal 1 mW der Fall (Laserklasse 2); ferner bei Lasern, deren Strahl soweit aufgeweitet wurde, daß durch die Augenpupille [...]

Ende Zitat


http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/MedFak/LaserMedizin/hering/laserpointer/laserpointer.html
[1]
 
Also hier mal kurz meine Erfahrungen mit dem örtlichen Zoll, die kleinen Laserpointerstifte sind bis jetzt meist so durchgekommen (direkt in den Breifkasten). Hatte allerdings mal einen kleinen "Bühnenlaser" bestellt. Der ist beim Zoll hängen geblieben und wurde letztendlich einfach zurück geschickt.

Wenn der Laser beim Zoll liegen bleibt, dann hast Du aber fast keine Chance Ihn zu bekommen, entweder fehlen die Kennzeichnungen und wenn diese da sind, dann muß der für Dich als Privatperson eine DEUTSCHE Bedienungsanleitung beiliegend haben. Wenn Du eine Firma bist dann nicht. Nach meinem Kenntnisstand hat kein chinesischer Laser eine DEUTSCHE Bedienungsanleitung. Ergo - der Laser wird vernichtet oder zurückgeschickt.

Gruß,
Jörg
 
Wer eine halbwegs stichhaltige Rechtsberatung will, sollte einen Anwalt aufsuchen, das Forum ist von einer solchen weit entfernt.

Gequengel in dieser Richtung gelöscht.

Schrenz
 
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