Hallo,
wie bekannt, verfügen einige Leatherman Tools über zwei einhändig zu öffnende Messerklingen (Wave, Charge ...).
Gibt es mittlerweile Erfahrungen oder Infos, ob die von Behörden oder Ordnungsorganen als Einhandmesser im Sinne des § 42 a WaffG gesehen werden oder nicht als Messer im Sinne dieser Norm. So etwa wie: Sie haben zwar eine Messerklinge, sind aber keine Messer.
Danke!
Gruß, Karsten
wie bekannt, verfügen einige Leatherman Tools über zwei einhändig zu öffnende Messerklingen (Wave, Charge ...).
Gibt es mittlerweile Erfahrungen oder Infos, ob die von Behörden oder Ordnungsorganen als Einhandmesser im Sinne des § 42 a WaffG gesehen werden oder nicht als Messer im Sinne dieser Norm. So etwa wie: Sie haben zwar eine Messerklinge, sind aber keine Messer.
Danke!
Gruß, Karsten