Leatherman Tool Einhandmesser?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Karsten

Mitglied
Beiträge
69
Hallo,

wie bekannt, verfügen einige Leatherman Tools über zwei einhändig zu öffnende Messerklingen (Wave, Charge ...).

Gibt es mittlerweile Erfahrungen oder Infos, ob die von Behörden oder Ordnungsorganen als Einhandmesser im Sinne des § 42 a WaffG gesehen werden oder nicht als Messer im Sinne dieser Norm. So etwa wie: Sie haben zwar eine Messerklinge, sind aber keine Messer.

Danke!

Gruß, Karsten
 
Soweit ich mich erinnere, gibt es in einem der threads hier in P&R eine Aussage vom BKA, dass Multitools *generell nicht* unter die Verbote fallen, kann sogar sein, das es in einem Beitrag aus dem angepinnten thread schon enthalten ist.
Such mal nach Multitool hier im Unterforum, dann müsste es für einen thread angezeigt werden.

edit II:
es war nicht im Startbeitrag, sondern in #3:
BKA Antwort an Forumiten schrieb:
Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

nochmal edit zu Deinem Nachtrag unten:
Es gibt bereits einige aktuellere "Erfahrungsmeldungen" mit und seit dem neuen Gesetz hier im Forum, die sind aber verteilt über dieses Unterforum... - ein Thema hat sogar den entsprechenden Titel, dort kann man neue "Erfahrungen" und Erkenntnisse anhängen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage in dem Faden kenne ich. Habe aber im Netz noch nichts Definitives gefunden.

Interessant sind auch neuere Infos und praktische zeitnahe Erfahrungen mit dem neuen Gesetz.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück