Guten Abend,
momentan habe ich ein Leatherman Kick, den ich auch immer dabei habe. Jedoch fehlt mir dort ein großes Messer, was ich direkt raus holen kann. Mein Einhandmesser darf ich ja inzwischen nicht mehr tragen.
Das Leatherman Konzept mit der Zange gefällt mir sehr gut, so überlege ich mir vielleicht einen Wave, Charge ALX oder Skeletool zu kaufen, da dort die Messer außen sind und ich noch ein Wellenschliffmesser sowie eine Säge und Feile habe. Jedoch steht auf der Seite von Leatherman, dass die Klingen mit einer Hand zu ziehen sind und einrasten – das wäre ja dann doch verboten.
Zählen in Deutschland diese Leathermans als verbotene Messer/Waffen oder darf man die tragen?
Grüße,
Triton
momentan habe ich ein Leatherman Kick, den ich auch immer dabei habe. Jedoch fehlt mir dort ein großes Messer, was ich direkt raus holen kann. Mein Einhandmesser darf ich ja inzwischen nicht mehr tragen.
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php schrieb:Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss.
Das Leatherman Konzept mit der Zange gefällt mir sehr gut, so überlege ich mir vielleicht einen Wave, Charge ALX oder Skeletool zu kaufen, da dort die Messer außen sind und ich noch ein Wellenschliffmesser sowie eine Säge und Feile habe. Jedoch steht auf der Seite von Leatherman, dass die Klingen mit einer Hand zu ziehen sind und einrasten – das wäre ja dann doch verboten.
Zählen in Deutschland diese Leathermans als verbotene Messer/Waffen oder darf man die tragen?
Grüße,
Triton