Legalität bezüglich eines geschenkten Klappmessers

Merlas

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Ein freundliches Hallo in die Runde!

Ich bin neu hier im Forum und komme mit einer Frage zu den Fachleuten:

Mein Patenkind wünscht sich zum 18. Geburtstag ein Klappmesser (Cold Steel Recon 1, in Schwarz, mit einer eckigen Tanto Klinge - Er hat da scheinbar genaue Vorstellugnen).
Nun mache ich mir natürlich Gedanken zum Thema Legalität, so dass der Bub nicht gleich damit in Schwierigkeiten kommt.
Nach 2-3 Tagen Recherche habe ich mir die aktuelle Rechtslage als Laie angeschaut und natürlich dabei auch die Debatte um die derzeit besprochenen neuen Gesetzesvorschläge mitbekommen.
Selbst hier im Forum wid ja teilweise intensiv hin- und her diskutiert welche Konsequenzen hier jetzt gezogen werden müssen -das ist leider nicht so offensichtlich wie wünschenswert- und da ich leider nicht so in der Materie bin, würde ich gerne ein paar Fragen stellen:

Ich verstehe, dass es gesetzlich Unterschiede gibt zwischen 1. dem reinen Besitz einer solchen Waffe privat zuhause, 2. dem Führen einer solchen Klinge draussen, 3. Sonderregelungen für besondere Areale (die jetzt ja vermutlich auch auf öffentliche Verkehrsmittel ausgedehnt werden..).
Gleichsam macht es einen Unterschied, ob das Messer an der Person oder in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Nach aktueller Rechtslage gehe ich bei einer Klinge wie oben genannt (arretierend, einhändig öffnend, Klingenlänge 10,2cm) davon aus, dass sie nicht 42a konform geführt, werden darf und höchstens verschlossen transportiert werden darf.
Nun lese ich auch von Warnungen sich solche Messer anzuschaffen, weil in Naher zukunft auch der allgemeine Besitz problematisch werden könnte. .

Was würdet ihr mir Raten?
Empfehle ich meinem Patenkind (aus rechtlichen gründen) zu einer anderen Messerart (legalere Bauweisen)?
Welche rechtlichen, gutgemeinten Hinweise sollte ich ihm als guter Onkel mit auf die Geburtstagskarte schreiben? (Was darf er damit und was nicht?)

Gibt es Sachen, die ich hier übersehe?

Ich weiß, dass ich keine allgemeine Rechtsberatung im Internet erwarten kann, aber ich würde mich über euer Feedback freuen.
Schönen Tag noch!
Merlas
 
Moin.

Soweit ich das überblicke, wurde die aktuelle Rechtslage erstmal grundsätzlich korrekt erfasst.
Das gewünschte Modell unterliegt einem Führverbot. Besitzen darf er das.

Abgesehen von dem rein rechtlichen Gedöns, wäre das ein Modell welches ich aus rein praktischen Gründen für den Alltag nicht in Erwägung ziehen würde (Klingenform etc.).

Aber OK, er wünscht sich exakt dieses CS-Modell. Daher gehe ich mal stark davon aus, daß es ihm ums "Habenwollen" geht.
Kommt dann ein bisschen auf die weitere Motivlage an:
Zum zuhause bespielen wäre es völlig ok.
Zum draußen bei seinen Kumpels einen auf dicke Hose machen kann man das natürlich grundsätzlich auch benutzen. Schlau wäre das vermutlich nicht (u.a. auch, weil der §42a mutmaßlich deswegen eingeführt wurde, um juvenile Tunichtgute mal besser abchecken zu können, und mit 18 fiele er da irgendwie zumindest erstmal in die "Zielgruppe", IMHO)

- Du kannst Dein Patenkind da sicherlich besser einschätzen, als wir...
Empfehlenswert wäre es vielleicht sogar, wenn er selbst hier mal ne Kaufberatung mitmacht. 😉

Gruß,
Hawkbill

NACHTRAG aus meiner eigenen Jugend:
Fand in den 80ern Butterfly- und Automatikmesser voll cool und wollte unbedingt sowas haben.
Mein erstes "richtiges", vom eigenen Gesparten gekauftes, teureres Markenmesser wurde dann ein Wenger "Traveller" - auf Anraten des damaligen Freundes meiner älteren Schwester, der war funktionsweise so ähnlich, wie ein Pate bei mir. Das Messer war damals oberflächlich gesehen für mich durchaus erstmal langweiliger...
Ums kurz zu machen: das Ding habe und benutze ich heute noch - die Autos und Butterflies (die ich mir damals dann trotzdem irgendwann zugelegt habe) nicht, und die hab ich auch nur zum Spielen in der Hand gehabt und nicht zum wirklichen Benutzen...
Der Coolheitsfaktor des Wengers wurde dann quasi nachträglich auch noch mal durch die aufkommende MacGyver-Serie massiv gesteigert ;)
Insofern kann ein Rat zu einem anderen Messer sicherlich hilfreich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das überblicke, wurde die aktuelle Rechtslage erstmal grundsätzlich korrekt erfasst.
Das gewünschte Modell unterliegt einem Führverbot. Besitzen darf er das.
Danke.
Das wird sich vermutlich, durch die aktuelle Reform des Gesetzes auch vorrausichtlich nicht ändern, oder?
Abgesehen von dem rein rechtlichen Gedöns, wäre das ein Modell welches ich aus rein praktischen Gründen für den Alltag nicht in Erwägung ziehen würde (Klingenform etc.).

Aber OK, er wünscht sich exakt dieses CS-Modell. Daher gehe ich mal stark davon aus, daß es ihm ums "Habenwollen" geht.
Es wäre optisch auch nicht meine erste Wahl. Zum praktischen nutzen kann ich nicht viel sagen. Ich glaube du triffst das mit dem "Habenwollen" auf den Punkt, da er mir bewusst mehrfach das Modell genannt und verlinkt hat.
Empfehlenswert wäre es vielleicht sogar, wenn er selbst hier mal ne Kaufberatung mitmacht. 😉
Danke für dein Feedback!
Die Empfehlung einer Kaufberatung hier im Forum leite ich gerne weiter! :)
 
Das wird sich vermutlich, durch die aktuelle Reform des Gesetzes auch vorrausichtlich nicht ändern, oder?
Diese Einschätzung ist korrekt. Der durch den Bundestag verabschiedete Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes im Rahmen des sog. Sicherheitspakets sieht ein Umgangsverbot für Einhandmesser (die nicht unter die Definition "Springmesser" fallen), selbst wenn sie als Hieb- und Stoßwaffe zu bewerten wären, nicht vor.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres dürfte er sich übrigens nach gültiger Rechtslage auch Messer kaufen, die klar als erlaubnisfreie Waffe zu bewerten wären.
 
Welche rechtlichen, gutgemeinten Hinweise sollte ich ihm als guter Onkel mit auf die Geburtstagskarte schreiben? (Was darf er damit und was nicht?)

Nun, ich würde es dem Neffen vorher erklären, also den Umstand, dass er es nur zu hause oder eben in privaten Arealen, die das erlauben (Familie etc.) führen darf. Würde ihm auch erklären, dass er für den Transport ein verschließbares Behältnis benötigt und so ein Messer im Handschuhfach oder in irgendeiner Ablage im Auto ja "griffbereit" ebenfalls problematisch ist. Also quasi die massiven Einschränkungen in der Handhabung eines Cold Steel Recon 1 und würde ihm gleich auch den Vorteil von einem Zweihandmesser erklären, denn das darf man auch teilweise in der Öffentlichkeit führen, nicht immer und überall, aber man darf es (noch)
 
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