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Hatten wir das schonmal?:
http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html
Mail an das BKA ist raus, ich informiere über die Antwort. Nicht dass ich ein Gürtelschnallenmesser bräuchte
Aber mir geht diese laxe und flasche Darstellung auf Seiten von Behörden immer mehr auf den Keks, vor allem auch, weil sie regelmässig als Quelle "journalistischer" Arbeit dienen. Und der Schmonsens gräbt sich dann noch als Wahrheit in die Hirne ein.
---
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie werden als Ansprechparter für die Darstellung der verbotenen Waffen
unter der URL
<http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html> genannt.
Unter anderen werden dort "Feuerzeugmesser" und "Messer als
Gürtelschnalle" als verdeckte Hieb- und Stoßwaffen und damit als
verbotene Gegenstände eingestuft.
In einem Feststellungsbescheid vom 20.1.06 wurde für ein
Feuerzeugspringmesser die Waffeneigenschaft verneint (AZ KT21/ZV25
5164.01 - Z-22). Ebenso in AZ KT21/ZV25 - 5164.01 Z30 die
Waffeneigenschaft für ein Kugelschreibermesser.
Nach meiner Ansicht wäre demzufolge wäre auch für ein
Gürtelschnallenmesser im konkreten Fall die Waffeneigenschaft zu prüfen.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage stuft die Berliner Polizei
Gürtelschnallenmesser oder Feuerzeugmesser oder ähnliche Gegenstände
*generell* als verbotene Waffen ein?
Viele Grüße
Peter Fronteddu
http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html
Mail an das BKA ist raus, ich informiere über die Antwort. Nicht dass ich ein Gürtelschnallenmesser bräuchte
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sie werden als Ansprechparter für die Darstellung der verbotenen Waffen
unter der URL
<http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html> genannt.
Unter anderen werden dort "Feuerzeugmesser" und "Messer als
Gürtelschnalle" als verdeckte Hieb- und Stoßwaffen und damit als
verbotene Gegenstände eingestuft.
In einem Feststellungsbescheid vom 20.1.06 wurde für ein
Feuerzeugspringmesser die Waffeneigenschaft verneint (AZ KT21/ZV25
5164.01 - Z-22). Ebenso in AZ KT21/ZV25 - 5164.01 Z30 die
Waffeneigenschaft für ein Kugelschreibermesser.
Nach meiner Ansicht wäre demzufolge wäre auch für ein
Gürtelschnallenmesser im konkreten Fall die Waffeneigenschaft zu prüfen.
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage stuft die Berliner Polizei
Gürtelschnallenmesser oder Feuerzeugmesser oder ähnliche Gegenstände
*generell* als verbotene Waffen ein?
Viele Grüße
Peter Fronteddu