Liste Verbotener Gegenstände - Berliner Polizei

pitter

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Hatten wir das schonmal?:

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html

Mail an das BKA ist raus, ich informiere über die Antwort. Nicht dass ich ein Gürtelschnallenmesser bräuchte ;) Aber mir geht diese laxe und flasche Darstellung auf Seiten von Behörden immer mehr auf den Keks, vor allem auch, weil sie regelmässig als Quelle "journalistischer" Arbeit dienen. Und der Schmonsens gräbt sich dann noch als Wahrheit in die Hirne ein.

---

Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden als Ansprechparter für die Darstellung der verbotenen Waffen
unter der URL
<http://www.berlin.de/polizei/service/waffen_verboten.html> genannt.

Unter anderen werden dort "Feuerzeugmesser" und "Messer als
Gürtelschnalle" als verdeckte Hieb- und Stoßwaffen und damit als
verbotene Gegenstände eingestuft.

In einem Feststellungsbescheid vom 20.1.06 wurde für ein
Feuerzeugspringmesser die Waffeneigenschaft verneint (AZ KT21/ZV25
5164.01 - Z-22). Ebenso in AZ KT21/ZV25 - 5164.01 Z30 die
Waffeneigenschaft für ein Kugelschreibermesser.

Nach meiner Ansicht wäre demzufolge wäre auch für ein
Gürtelschnallenmesser im konkreten Fall die Waffeneigenschaft zu prüfen.

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage stuft die Berliner Polizei
Gürtelschnallenmesser oder Feuerzeugmesser oder ähnliche Gegenstände
*generell* als verbotene Waffen ein?

Viele Grüße
Peter Fronteddu
 
Tja Peter,

da haben wohl genau DIE Doldies, denen wir die Verschärfung des WaffG 2008 zu verdanken haben,
schlicht und einfach die Gesetzesänderung von 2003 (ist ja erst ein paar Jährchen) verschlafen :teuflisch

peinlich, peinlich!
 
Völlig OT und sinnlos,
aber weil es mir gerade wieder auffällt:

Nunchakus wurden seit "Wievielhundertjahren" dazu benutzt dem Gegner zu hauen,
der deutsche Gesetzgeber hat es geschafft sie zu verbieten weil er sie als >Würgegeräte (z.B. Nunchakus)< definiert hat.
Das ist nicht weit vom "Klappkampfmesser" entfernt.

kein smiley
 
Ausserdem ist die Liste unvollständig!

Wenn man hier schon zwischen Butterflys, Nunchakus und Wurfsternen die "Pumpgun mit Pistolengriff" versteckt, dann gehören da auch noch Maschinenpistolen, Handgranaten, Anti-Personen-Minen, Schnellfeuerkanonen und Nuklearsprengköpfe gelistet (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit):steirer:
 
Nö, das stimmt so ned.
Maschinengewehre usw. fallen unters Kriegswaffenkontrollgesetz und sind nicht im WaffG geregelt (und somit auch keine verbotenen Gegenstände nach dem WaffG).

Wenn du aber z. B. mit einem Maschinengewehr erwischt wirst ist das lt. Kriegswaffenkontrollgesetz ein Verbrechen, das heißt Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr!!! :staun:

(Hab schon verstanden, dass die Aussage eher spaßig gemeint war, aber hab einfach mal versucht seriös drauf zu antworten....)
 
Molotov Cocktails fehlen auch, aber die sind in dem Link aufgeführt. Es ging aber glaub ich darum, dass die Liste "zu umfangreich" war.

Ookami
 
Was auch noch interessant ist, -
"Folgende Waffen u.a. sind komplett verboten, ...

... bestimmte Springmesser"

Da stellt sich doch die Fragen, welche sind denn noch frei ? :haemisch:

Ich gehe mal davon aus, daß es keine Springer gibt die NUR "zweihändig" zu öffnen sind. :teuflisch
 
Was auch noch interessant ist, -
"Folgende Waffen u.a. sind komplett verboten, ...

... bestimmte Springmesser"

Da stellt sich doch die Fragen, welche sind denn noch frei ? :haemisch:

Ich gehe mal davon aus, daß es keine Springer gibt die NUR "zweihändig" zu öffnen sind. :teuflisch

Du bringst hier zwei Dinge durcheinander, nämlich das neueTrageverbot für Einhandmesser und verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz (die es auch schon vor der neuen Novellierung gegeben hat).
 
@beagleboy und alle anderen...

...der Unterschied zwischen einem verbotenen Gegenstand und dem Trageverbot scheint mir prinzipiell klar. Dennoch stellt sich mir im Zusammenhang mit Automatikmessern eine Frage!

Wie sieht es mit dem "Taschenmesserprivileg" aus? Wenn ich die (zwar recht sparsammen) Aussagen der guten Frau Fograscher richtig interpretiere scheint es, als wären Automatikmesser trotz der Einschränkungen bzgl. "Einhandmessern" nach wie vor vollkommen in Ordnung.

Meines Erachtens sagt sie nicht, dass auch Automatikmesser von dem Verbot betroffen sind, stattdessen bestätigt sie die Ausnahme.

Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957--f106800.html#frage106800

Weiß jemand dazu genaueres oder würden die Antworten auf die Frage mal wieder in ungewünschten Spekulationen enden? Hat jemand was zum "Taschenmesserprivileg" im Gesetzestext oder irgendwelchen Kommentaren entdeckt?

Würde mich über Antworten freuen.

Gruß
Paulafan
 
Springmesser (legale / Taschenmesserprivileg) sind Hieb+Stichwaffen laut WaffG.
Das mitführen von Hieb+Stichwaffen ist verboten.

Illegale Springmesser sind verbotene Gegenstände, bereits der Besitz ist strafbar.

*Etwas vereinfacht, aber wer hat schon eine Ausnahmegenehmigung vom BKA.
 
Meines Erachtens sagt sie nicht, dass auch Automatikmesser von dem Verbot betroffen sind, stattdessen bestätigt sie die Ausnahme.

Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957--f106800.html#frage106800

Weiß jemand dazu genaueres oder würden die Antworten auf die Frage mal wieder in ungewünschten Spekulationen enden? Hat jemand was zum "Taschenmesserprivileg" im Gesetzestext oder irgendwelchen Kommentaren entdeckt?
Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.
Quelle: Fragen und Antworten zu den Änderungen des Waffengesetzes (BMI)
Hervorhebung von mir. Das dürfte doch eindeutig sein.

Gruß
Benni
 
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