M16-04A, erstmals als "Vollautomat"

Ja, das ist schon seit einiger Zeit angekündigt, aber mit seiner Vierzollklinge leider nichts für Deutschland. :rolleyes:
 
In Österreich ist das prinzipiell legal, wenn Du eine Versandmöglichkeit findest.
 
Auch ohne Versandmöglichkeit (was immer man sich dazu denkt was das ist) ist es in Österreich immer noch legal ... also rein prinzipiell gesprochen ... ähhhh geschrieben. Germanen und ihr Rechtsempfinden, samt - ich zitiere: "Vorauseilendem Gehorsam", sind für einen Ösi immer guter Lesestoff :steirer:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm, Moment mal, das ist doch ein Folder, da ist die Klingenlänge doch egal:confused: Oder?
 
Germanen und ihr Rechtsempfinden, samt - ich zitiere: "Vorauseilendem Gehorsam", sind für einen Ösi immer guter Lesestoff :steirer:

Da hast du ein wahres Wort gesprochen, äh geschrieben, lieber Peter, das muss ich als eingeborener Einwohner eures nördlichen Nachbarlandes zugeben.
Ja, wir Deutschen haben alles sehr gerne klar geregelt und ist mal was bewusst schwammig ausgelegt wie der §42a, gibt es ein grosses Wehklagen. Wie, ich kann nicht auf mein gutes Recht pochen und muss tatsächlich im Einzelfall argumentieren, was soll denn das?!
Ich habe jedenfalls immer ein berechtigtes Interesse ein einhändig zu öffnendes Klappmesser mit mir zu führen und käme auch nie auf die Idee die Daumenpins abzuschrauben, was immer sehr bescheiden aussieht und auch keinerlei Rechtssicherheit bieten würde.

cheers,
Marcus
 
Ähm, Moment mal, das ist doch ein Folder, da ist die Klingenlänge doch egal:confused: Oder?

Naja, nicht ganz, ist doch ein Springmesser und wenn ich mich nicht gänzlich täusche, gelten diese doch ab 85 mm Klingenlänge in D als verbotene Gegenstände...;)

cheers,
Marcus
 
Nochmal zurück zum Messer: das wird aber ein seidenfeines Teilchen! :lechz:

CPM 154 Klinge, aufgepepptes Design, breiterer Clip und das Ganze Made in U.S.A.

Da können diejenigen unter uns sich freuen, deren Gesetzgebung Einfuhr, Erwerb und Besitz oder gar Führen zulässt.

Ich gehöre nicht dazu.
 
ist doch ein Springmesser und wenn ich mich nicht gänzlich täusche, gelten diese doch ab 85 mm Klingenlänge in D als verbotene Gegenstände...

So ist es, und dann wird auch eher humorfrei gehandhabt. Ihr wißt ja, allein der Besitz ist in D eine Straftat. Mit "vorauseilendem Gehorsam" hat das IMHO wenig zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand.

Und bei Importversuchen aus den USA kann ich mir beim Zoll da lustige Szenen vorstellen... :hehe:
 
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