Mantis MF-4HC

Mark T

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Ich habe heute mal mein Mantis MF ausgeführt.

Die Klinge ist 10 cm lang.

Hier ein Bild für die, die es nicht kennen

http://www.discountcutlery.net/media/MANF4HC.jpg

Auf einem Autobahnrastplatz war ich gerade beim Orangen-Töten als ein Polizist mich freundlich darauf aufmerksam machte, dass das Messer absolut verboten ist. Er sagte Tantoklingen sind verboten. Und wenn ich es nicht ganz schnell verschwinden lasse müsse er es mir wegnehmen...

Davon habe ich noch nie gehört. Ich dachte Fixed und 12 cm = legal...

Habe auch schon gesucht und nichts dergleichen gefunden.

Hat nun der Polizist oder ich Recht?
 
... als ein Polizist mich freundlich darauf aufmerksam machte, dass das Messer absolut verboten ist. Er sagte Tantoklingen sind verboten. Und wenn ich es nicht ganz schnell verschwinden lasse müsse er es mir wegnehmen...

Davon habe ich noch nie gehört. Ich dachte Fixed und 12 cm = legal...
Da hat dir der gute Mann freundlich Unsinn erzählt.
Fixed unter 12cm Klingenlänge unterliegen keiner gesetzlichen Beschränkung.
Und es gibt kein Anti-Tanto-Gesetz.

Lies dich mal unter http://www.messer-werkzeuge.de ins Thema ein.
Dann kannst du ihm beim nächsten mal freundlich erklären, wie die Sachlage aussieht.

Grüße,
Steffen
 
Danke und ich dachte schon ich bin blöd...

Habe überall gesucht (hier, google) und nirgends etwas gegen Tanto gefunden...

Als er mir sagte es sei illegal habe ich einen Puls von 400 gehabt und dachte schon an das schlimmste...

Da sieht man doch wieder das die Polizei auch nicht genau bescheid weiß.

Nochmals danke.

Da werde ich es wohl morgen wieder ausführen !
 
Das ist ja mal wieder mehr als peinlich...:(

Manchmal ist es schon erschütternd, was es so für Wissenslücken bei
den Kollegen gibt. :staun:
 
Tja, manchmal hilft nur lächeln und nicken...

Leider kann man sich nicht sicher sein, wie die Persönlichkeit des kontrollierenden Beamten auf eine freundliche Richtigstellung der Sachlage reagiert.

In dem Fall hast du wohl Glück gehabt - wenn ich auch nicht ganz verstehe, wieso der Beamte einerseits von "absolut verboten" spricht, aber bis auf ein "Dududu..!" nichts weiter unternimmt.

Hatte Wahrscheinlich ne Mischung aus Waffengesetz ("irgendwas mit 12 cm", "berechtigter Grund") und Pro7/Kabel 1 ("Das Tanto - der legendäre Dolch der Samurai", "durchdringt die Plattenpanzer...bla") im Hinterkopf und wollt halt mal was sagen.

Aber ich sehe das wie bitzone - was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Alles andere wird ja auch beim Namen genannt.
 
... wenn ich auch nicht ganz verstehe, wieso der Beamte einerseits von "absolut verboten" spricht, aber bis auf ein "Dududu..!" nichts weiter unternimmt. ...
Nobody is perfect. :steirer:

Ich vermute eine Verwechselung von Tanto-Klingen mit den in der entsprechenden
Gesetzespassage aufgeführten Gegenständen, die „... ihrem Wesen nach dazu bestimmt
sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag
oder Wurf Verletzungen beizubringen.“.

Aber das ist pure Spekulation.

Sinnvoller als spekulieren ist, die wesentlichen Paragrafen für einen solchen Fall im
Kopf oder zur Hand zu haben. Das ist natürlich keine Gewähr für einen guten Ausgang,
aber meine Erfahrung sagt mir, dass man im Normalfall durch Sprache zum Ziel kommt.

[OT]:
... was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Anders herum: Alles ist erlaubt, solange es nicht verboten wird. :)

Würdest du sagen, dass essen nicht verboten ist?
Oder doch lieber, dass essen ganz normal und erlaubt ist?

Nein, ich halte das nicht für Erbsenzählerei, sondern, aus welcher Perspektive etwas
dargestellt wird: Was ist die Selbstverständlichkeit, was ist die Abweichung.

„Natürlich habe ich ein Messer dabei“ ist wesentlich besser als „Ja, ich weiß schon, dass
das missverständlich wirken kann, aber ich tu ja keinem was mit meinem Messer“. ;)
[/OT]

Grüße,
Steffen
 
Anders herum: Alles ist erlaubt, solange es nicht verboten wird. :)

Würdest du sagen, dass essen nicht verboten ist?
Oder doch lieber, dass essen ganz normal und erlaubt ist?

Nein, ich halte das nicht für Erbsenzählerei, sondern, aus welcher Perspektive etwas
dargestellt wird: Was ist die Selbstverständlichkeit, was ist die Abweichung.
[/OT]

Ok, von mir aus können wir uns darauf einigen :D auch wenn ich darin eher den philosophischen als den inhaltlichen Aspekt erkenne. Nach gerade einmal 2 Automatenkaffee läuft eben noch nich alles rund bei mir. ;)

Trotzdem würde ich "lächeln und nicken" vorziehen, wenn mir in eihem ähnlichen Fall die Möglichkeit gegeben wird, mich so aus der Affäre zu ziehen.
Das mag feige klingen und ein wesentlicher Teil des Problems sein, weshalb solche Gesetze unverändert bestehen bleiben, aber da investiere ich meine "Missionsarbeit" lieber auf dem privaten Sektor.

Ceterum censeo, dass die "Zweckbestimmung" von Messern genauso ein Humbug ist wie der "berechtigte Grund". Da gehört einfach Klartext hin - aber das wird ja schon an anderer Stelle ausgiebig diskutiert.
 
In dem Fall hast du wohl Glück gehabt - wenn ich auch nicht ganz verstehe, wieso der Beamte einerseits von "absolut verboten" spricht, aber bis auf ein "Dududu..!" nichts weiter unternimmt.


Ich bin halt freundlich geblieben, mich entschuldigt und habe gemacht was er wollte.

Meine erste Regel ist: Diskutiere nie mit einem Polizisten. Das macht mein Anwalt...

Habe halt Glück gehabt.

Vielleicht hat er auch eingesehen das ich auch ohne Strafe belehrbar bin. Keine Ahnung.
 
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