Noch mal ganz langsam zum Mitlesen:
Was in D als Waffe gilt oder nicht, regelt das Waffengesetz. Punkt.
Und jetzt kommt das Ding, wenn was unklar ist, man sich also nicht sicher ist, ob ein Gegenstand eine "verbotene" Waffe ist, oder nicht:
WaffG 2002 § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
...
(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde.
Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit
sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft
machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
OK. Also kann im Prinzip jeder so einen Antrag stellen.
Also könnte in diesem Fall MOD, jeder Händler und auch jede Privatperson, die das interessiert, den Antrag stelllen (und dafür dann die Kosten tragen).
.... Aber an wen?
WaffG 2002 § 48 Sachliche Zuständigkeit
...
(3) Zuständig für die Entscheidungen nach § 2 Abs. 5 ist das Bundeskriminalamt.
Gut alles klar jetzt?
Das BKA beschäftigt sich also auf Antrag mit so einem Gegenstand. Beschließt dann, ob verboten oder nicht. Dann ergeht ein Feststellungsbescheid. Das Ergebnis erlangt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger dann Gültigkeit.
Wo gibt es die Infos?
Im Waffengesetz:
Gesamtausgabe des Waffengesetz als PDF
Oder z.B. hier:
Kosten „Feststellungsbescheid“ nach §2 WaffG
Und was ist, wenn es für einen solchen Gegenstand, bei dem Zweifel bestehen, kein Feststellungsbescheid existiert?
Dann liegt es im Ermessen der Justiz, wie der Gegenstand einzustufen ist. Sprich beim Polizisten, der damit zu tun hat oder beim Richter in der Verhandlung. Und das sind Menschen .... Und was dabei rauskommt? Tja .. das ist eben dann nicht sicher. Und aus dem Grund mache ich mir das ganz einfach, wenn ich mich für einen Gegenstand interessiere, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie der einzustufen ist: Ich laß die Finger davon. Ganz einfach ... und damit bin ich auf der sicheren Seite.
Ich vertraue bei so etwas eben nicht einem Händler (das hat jetzt überhaupt nichts mit Stefan vom Toolshop zu tun!). Händler müssen sich nicht zwingend mit allen Gesetzen und deren Auslegung/Anwendung auskennen. Es gibt immer noch die Tatsache: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. D.h. werde ich mit so einem Gegenstand "erwischt", kann ich eben nicht sagen: "Ich habe es nicht gewußt" ...."Der Händler XYZ hat mir das aber verkauft und der sah seriös aus, ...." und es funktioniert eben auch nicht: "Das habe ich aber im Messerforum gelesen, das hat XYZ geschrieben."
Und genau aus dem Grund sollte man auch mit Aussagen zur Legalität von Gegenständen im Bezug auf das Waffengesetz hier sehr vorsichtig sein. Sonst stürtzt man sich selbst oder andere Ruckzuck ins Unglück. Und das wollen wir ja wohl nicht, oder?